Rechtsanspruch auf Krippenplätze stößt nach wie vor auf Ablehnung
DStGB begrüßt den Kompromiss zum Krippenplatzausbau – Rechtsanspruch stößt nach wie vor auf Ablehnung
“Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es, dass die große Koalition bei der Frage des Krippenplatzausbaues einen Kompromiss erzielt hat der vorsieht, dass sich der Bund dauerhaft sowohl an den Betriebs- als auch an den Investitionskosten beteiligt. Das muss allerdings auch über 2013 hinaus gelten. Wenn wir das ehrgeizige Ziel von 750.000 Plätzen tatsächlich erreichen wollen, sind über 50.000 Erzieherinnen notwendig, die ausgebildet, qualifiziert und bezahlt werden müssen”, sagte heute der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.
Der nunmehr verabredete Rechtsanspruch ab 2013 ist aus Sicht des DStGB unnötig, wird zusätzliche Bürokratie schaffen und birgt die Gefahr, dass die 750.000 Plätze möglicherweise nicht ausreichen. Denn es ist eine generelle Erfahrung, dass Rechtsansprüche auch zusätzliche Nachfrage auslösen. Wir fordern ein Junktim im Gesetz, wonach der Rechtsanspruch erst dann wirksam werden darf, wenn die Betreuungsquote bundesweit tatsächlich 35 Prozent erreicht hat.
Quelle: Pressemitteilung DStGB
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