Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung unerlässlich
Anlässlich der Veröffentlichung aktueller Zahlen des statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:
Ohne einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird sich die Betreuungsmisere nicht wesentlich verbessern. Die aktuellen Zahlen zur Kindertagesbetreuung sind deutlich: Es werden zu wenig ganztägige Angebote für Kinder bis zu sechs Jahren angeboten. Frau von der Leyen muss ihre Meinung ändern und im überfälligen Gesetzentwurf zum Krippenausbau den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung verankern. Perspektivisch ist dieser auch auf den Kindergartenbereich auszuweiten.
Die westdeutschen Bundesländer haben seit Jahr und Tag den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur vernachlässigt. Aufgerüttelt wurden sie immer nur durch Bundesinitiative. Das wird auch beim Anspruch auf Betreuungsplätze so sein, die als ganztägige Angebote die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ermöglichen.
Statt über solche wichtigen Fragen eine öffentliche Fachdebatte zu führen, vergeudet die Koalition endlos Zeit mit Streitereien über das Betreuungsgeld. Trotz wiederholter Ankündigungen hat die Regierung noch immer kein Ausbaugesetz vorgelegt.
Das Bundesfamilienministerium hatte bereits auf unsere Anfrage vom letzten Oktober angegeben, keine zeitliche Vorgabe für den bereitzustellenden Betreuungsumfang im Bundesgesetz zu formulieren. Dies überschritt Bundeskompetenz und sei vielmehr Ländersache. An dieser juristischen Auffassung werden erhebliche Zweifel angemeldet. Zudem ist offenkundig, dass viele Bundesländer – besonders im Westen - keinerlei Interesse an einer solchen Regelung haben, egal ob auf bundes- oder landesgesetzlicher Ebene.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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