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Recht auf Wohnen gehört in EU-Verfassung

Mieterbund fordert Unterstützung der Bauminister

“Wir erwarten, dass die deutschen Bauminister den Vorschlag Frankreichs, ein Recht auf Wohnen im europäischen Gemeinschaftsrecht zu verankern, diskutieren und unterstützen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, im Vorfeld der am 25. und 26. September stattfindenden Bauministerkonferenz in Gelsenkirchen. „Ziel muss es sein, das ‚Recht auf Wohnen’ dauerhaft in die europäische Verfassung aufzunehmen. Wir fordern, dass Deutschland spätestens am 24. November diesen Jahres beim Treffen der europäischen Bauminister in Marseille eindeutig und klar für ein europäisches Recht auf Wohnen eintritt.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass der amtierende Ratspräsident Frankreich dem Wohnen einen hohen Stellenwert beimisst. Auch wenn ein einklagbares Recht auf eine Wohnung nicht durchsetzbar ist, muss auf jeden Fall ein Grundrecht auf Wohnen europarechtlich verankert werden.

Mieterbund-Präsident Rips betonte, dass soziale Grundrechte für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern wichtig sind. Die Wohnung sei für jeden Menschen von größter Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung sei auch ein Sozialgut. Der Verlust der Wohnung könne für den Menschen existenzielle Folgen haben. Die Wohnung dürfe deshalb auch nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Sie sei der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Menschen.

Rips wies darauf hin, dass das Recht auf Wohnen bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen sei.
„Unverständlich ist für mich die Haltung Bayerns. Einerseits hat das Land das ‚Recht auf Wohnen’ in die Landesverfassung aufgenommen. Jetzt tritt Bayern aber vehement dafür ein, dass die Einführung eines vergleichbaren Rechts in Europa unterbleibt. Dies ist widersprüchlich.“, erklärte der Mieterbund-Präsident.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 26. September 2008 um 10:55 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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