Recht auf Urlaub auch für Pflegepersonen
Alle diejenigen, die zu Hause Angehörige pflegen, haben auch ein Recht auf Urlaub.
Darauf wurde von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) bzw. vom KKH-Servicezentrum in Schwerin, laut einer Presseerklärung, hingewiesen. Bis zu 1432 Euro pro Jahr könnte von den Pflegekassen an ihre pflegebedürftigen Versicherten für eine Pflegevertretung gezahlt werden.
Allen gesetzlich Versicherten, die einer Pflegestufe zugeordnet sind sowie aus der Pflegeversicherung Leistungen erhalten, steht diese so genannte Verhinderungspflege zur Verfügung.
So ist es möglich, dass sich Pflegepersonen bis zu 28 Tage von ihrem Alltag des Pflegens erholen.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Mittwoch, 18. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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