Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 20. Mai 2013 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Prostitutionsgesetz stärkt Rechte der Prostituierten

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Forderung der CDU/CSU das Prostitutionsgesetz zu ändern erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

In Ermangelung anderer Wahlkampfthemen hat nun die CDU/CSU das Thema Prostitution für sich entdeckt. Dabei scheut sie sich nicht davor, ganz gezielt falsche Informationen in die Welt zu setzen. Sie nutzt die Debatte über Flatrate-Bordelle, um den erneuten Versuch zu machen, das rot-grüne Prostitutionsgesetz anzugreifen.

Aber dieses Manöver ist durchsichtig. Natürlich muss das Ordnungsamt einschreiten, wenn hygienische Auflagen verletzt werden. Ob dazu eine bundesweite Razzia von 700 Polizistinnen und Polizisten angemessen ist, scheint mehr als fraglich. Natürlich muss die Polizei bei Verdacht von strafrechtlichen Verstößen ermitteln, aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss in jedem Fall gewahrt sein.

Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat ganz bewusst Prostitution nicht als einen Beruf wie jeden anderen gesehen und daher einen “einseitig wirksamen Arbeitsvertrag” vorgesehen, das heißt Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber dürfen lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt. Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. Wer darin – wie die CDU – eine Stärkung der Zuhälter sieht, muss schon ziemlich verbohrt sein.

Wir kritisieren die aggressive Werbung für Flatrate-Bordelle, aber wir brauchen keine neuen Gesetze. Werbung für Prostitution ist verboten und die Kontrolle liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Auch das immer wieder vorgebrachte Argument, die Polizei habe durch das Prostitutionsgesetz keinen Zugang zu den Bordellen mehr, entpuppt sich als Märchen. Die Polizeigesetze der Länder können gar nicht durch den Bund geändert werden und lassen meistens sogar einen verdachtsunabhängigen Zugang in ein Bordell zu.

Wie weit es denjenigen, die das Prostitutionsgesetz bekämpfen, tatsächlich um die Menschenwürde der Prostituierten geht, haben sie jetzt im baden-württembergischen Fellbach bewiesen. Die Prostituierten mussten nach der Schließung des Bordells die Nacht im Freien verbringen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 31. Juli 2009 um 10:18 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen

Dachdecker

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.