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Private Rente ist zuerst zu verwerten

Bild: Sozialticker e.V. - RechtVorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist unter anderem der Einsatz des gesamten verwertbaren Vermögens. Hierzu gehört auch der Rückkaufwert einer privaten, nicht staatlich geförderten Rentenversicherung, soweit der Rückkaufwert den Vermögensfreibetrag übersteigt.

Die Verwertung bedeutet für den Hilfesuchenden selbst dann keine Härte, wenn der Rückkaufwert erheblich hinter den eingezahlten Versicherungsbeiträgen zurückbleibt oder die private Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt war.

Quelle: DGB - sowie Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5656/07

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 13. Juli 2008 um 11:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  1 Kommentar / Frage veroeffentlicht


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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Sonntag, 13.7.2008.

Das zeigt ml wieder eindeutig:
Private Altersabsicherung für Hilfebedürftige nicht umsetzbar!
Weder Renten- noch Sozialversicherung halten was Sie vorgeben,
somit steht der finanzielle Anspruch des Staates auf Einbeziehung von verwertbarem Privatbesitz rechtschaffener im Vordergrund.
Man sollte das Vermögen und den Gewinn von Konzernen anteilig dem Bruttosozialprodukt sozial besteuern. Damit der unternehmerischen Plünderung
von Privateigentum und privaten Altersvorsorge ein Ende gesetzt wird.
Diese finanzierte Parteipolitik bis in den Bundesrat und die EU ist ein Betrug
am Selbtbestimmungsrecht der Völker zugunsten von Unternehmen-
die über den Bundesrat ungestraft Macht ausüben.

Der Kleine wird seiner Rechte betrogen, der Grosse macht Gewinn daran!
Macht macht unmenschlich arrogant!


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