Private Rente ist zuerst zu verwerten
Vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist unter anderem der Einsatz des gesamten verwertbaren Vermögens. Hierzu gehört auch der Rückkaufwert einer privaten, nicht staatlich geförderten Rentenversicherung, soweit der Rückkaufwert den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Die Verwertung bedeutet für den Hilfesuchenden selbst dann keine Härte, wenn der Rückkaufwert erheblich hinter den eingezahlten Versicherungsbeiträgen zurückbleibt oder die private Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt war.
Quelle: DGB - sowie Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5656/07
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 13. Juli 2008 um 11:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
1 Kommentar / Frage veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- B 14/7b AS 68/06 R - Lebensversicherung muss verwertet werden
- Erwerbsminderungsrenten eignen sich nicht als politische Manövriermasse
- Zoff beim Mindestlohn und Zaster für höhere Diäten - Großkoalitionäre denken zuerst an sich
- 71 Prozent der Bundesbürger glauben nicht - dass ihre Rente zum Leben ausreicht
- Fragen rund um die Altersvorsorge
- Rentenpolitik der Bundesregierung ist gescheitert
- 50.000 Rentnerinnen können Neufeststellung ihrer Rente beantragen






