Private Rente ist zuerst zu verwerten
Vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist unter anderem der Einsatz des gesamten verwertbaren Vermögens. Hierzu gehört auch der Rückkaufwert einer privaten, nicht staatlich geförderten Rentenversicherung, soweit der Rückkaufwert den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Die Verwertung bedeutet für den Hilfesuchenden selbst dann keine Härte, wenn der Rückkaufwert erheblich hinter den eingezahlten Versicherungsbeiträgen zurückbleibt oder die private Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt war.
Quelle: DGB - sowie Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5656/07
Verbraucherinformationen
1 Kommentar / Frage veröffentlicht
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
1 Kommentar / Frage
Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.
1. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Sonntag, 13.7.2008.
Das zeigt ml wieder eindeutig:
Private Altersabsicherung für Hilfebedürftige nicht umsetzbar!
Weder Renten- noch Sozialversicherung halten was Sie vorgeben,
somit steht der finanzielle Anspruch des Staates auf Einbeziehung von verwertbarem Privatbesitz rechtschaffener im Vordergrund.
Man sollte das Vermögen und den Gewinn von Konzernen anteilig dem Bruttosozialprodukt sozial besteuern. Damit der unternehmerischen Plünderung
von Privateigentum und privaten Altersvorsorge ein Ende gesetzt wird.
Diese finanzierte Parteipolitik bis in den Bundesrat und die EU ist ein Betrug
am Selbtbestimmungsrecht der Völker zugunsten von Unternehmen-
die über den Bundesrat ungestraft Macht ausüben.
Der Kleine wird seiner Rechte betrogen, der Grosse macht Gewinn daran!
Macht macht unmenschlich arrogant!
Kommentar / Frage hinterlegen ...
Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.