Private Rente ist zuerst zu verwerten
Vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist unter anderem der Einsatz des gesamten verwertbaren Vermögens. Hierzu gehört auch der Rückkaufwert einer privaten, nicht staatlich geförderten Rentenversicherung, soweit der Rückkaufwert den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Die Verwertung bedeutet für den Hilfesuchenden selbst dann keine Härte, wenn der Rückkaufwert erheblich hinter den eingezahlten Versicherungsbeiträgen zurückbleibt oder die private Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt war.
Quelle: DGB - sowie Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5656/07
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 13. Juli 2008 um 11:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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