Presserelevante Entscheidungen: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte die Arbeitsergebnisse für das Jahr 2007. Dies sind die Entscheidungen für den Bereich - Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz:
- 12. Senat, Urteil vom 14.11.2007, Az.: L 21 SO 7/07 (noch nicht rechtskräftig)
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf als Einkommen in voller Höhe auf Sozialhilfeleistungen angerechnet werden. Der Senat gibt seine gegenteilige Rechtsprechung (im vorstehenden Urteil vom 25.07.2007, Az.: L 12 AS 23/06) ausdrücklich auf. - 20. Senat, Urteil vom 19.03.2007, Az.: L 20 SO 94/06 (anhängig BSG, B 8/9b SO 16/07 R)
Bezieht ein Elternteil Kindergeld, so mindert dies den Anspruch eines behinderten Menschen auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung selbst dann nicht, wenn er volljährig ist und bereits aus dem Elternhaus ausgezogen ist. - 20. Senat, Beschluss vom 20.05.2007, Az.: L 20 B 42/07 SO ER (rechtskräftig)
9. Senat, Urteil vom 06.09.2007, Az.: L 9 AS 80/06
Weder der Grundsicherungs- noch der Sozialhilfeträger sind verpflichtet, Flugkosten zu übernehmen, um dem Hilfesuchenden den Umgang mit seinen nichtehelichen Kindern in Kuba zu ermöglichen. - 12. Senat, Urteil vom 14.11.2007, Az.: L 12 SO 26/06
Sozialhilfeleistungen sind um Stromkostenrückerstattungen zu kürzen, die dem Bedürftigen im Bedarfszeitraum zufließen. - 12. Senat, Urteil vom 14.11.2007, Az.: L 12 SO 14/07 (noch nicht rechtskräftig)
Wird ein hilfebedürftiges Kind im Krankenhaus stationär behandelt, so hat der Krankenhausträger gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Erstattung der stationären Behandlungskosten. Dabei ist unerheblich, dass die Eltern des Kindes beim Grundsicherungsträger keine Grundsicherungsleistungen beantragt hatten. - 20. Senat, Beschluss vom 07.11.2007, Az.: L 20 B 73/07 AY ER und L 20 B 74/04 AY (rechtskräftig)
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nicht soweit eingeschränkt werden, dass der Leistungsempfänger auf eine „Armentafel“ verwiesen wird. - 20. Senat, Beschluss vom 10.05.2007, Az.: L 20 B 24/07 SO ER (rechtskräftig)
Erhält der Leistungsempfänger regelmäßig Besuch von seinen 15- und 17-jährigen Töchtern, die bei ihrer Mutter wohnen, so kann ihnen in der Regel zugemutet werden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Unangemessen höhere PKW-Fahrtkosten hat der Grundsicherungsträger dem Leistungsempfänger nicht zu erstatten. Der betreuende Elternteil hat sich am Aufwand für den Besuch der Kinder zu beteiligen, wenn der besuchsberechtigte Ehepartner nur über bescheidene Einkünfte verfügt. - 20. Senat, Urteil vom 30.07.2007, Az.: L 20 SO 15/06 (anhängig BSG, B 8 SO 29/07 R)
Die Eingliederungshilfe für junge Mütter hat nicht der Jugendhilfeträger, sondern der Sozialhilfeträger nach dem Günstigkeitsprinzip zu leisten, weil die Sozialhilfe umfassendere Leistungen vorsieht. - 20. Senat, Beschluss vom 06.12.2007, L 20 B 129/07 SO ER (rechtskräftig)
Hat ein behinderter Mensch, der an Muskelschwund leidet, bereits einen Ausbildungsabschluss erreicht (Hier: Ausbildung zum Informatiker), besteht kein Anspruch auf eine behindertengerechte Assistenz beim anschließendem Studium.
Alle Entscheidungen im Volltext unter www.sozialgerichtsbarkeit.de
Quelle: Jahrespressebericht 2007 Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen
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