Presserelevante Entscheidungen: Gesetzliche Krankenversicherung
Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte die Arbeitsergebnisse für das Jahr 2007. Dies sind die Entscheidungen für den Bereich - Gesetzliche Krankenversicherung:
- 2. Senat, Urteil vom 14.06.2007, Az.: L 2 KN 209/05 KR (anhängig BSG, B 5b KN 2/07 KR R)
Eine Krankenkasse ist im Rahmen der Hilfsmittelversorgung nicht verpflichtet, ein Rollstuhlrückhaltesystem (Kraftknotensystem) zu übernehmen, das eine Behinderung im Arbeitsleben ausgleichen soll. Für Leistungen dieser Art ist der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. - 16. Senat, Urteil vom 31.05.2007, Az.: L 16 (5,2) KR 70/00 (anhängig BSG, B 3 KR 11/07 R)
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, sog. Hüftprotectoren, die bei gehbehinderten Menschen einen sturzbedingten Bruch des Oberschenkelknochens verhindern sollen, in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen - 5. Senat, Urteil vom 24.05.2007, Az.: L 5 KR 245/00 (anhängig BSG, B 3 KR 10/07 R)
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht verpflichtet, Geräte zur Elektrostimulation des Knochen- und Bindegewebes mittels pulsierender Magnetfelder (nicht-invasive Magnetfeldtherapie) in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. - 16. Senat, Beschluss vom 30.08.2007, L 16 B 43/07 KR ER (rechtskräftig)
Kann ein geistig behindertes und pflegebedürftiges Kind nur in Anwesenheit einer Kinderkrankenschwester am Schulunterricht teilnehmen, so ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für die Kinderkrankenschwester zu übernehmen. - 11. Senat, Urteil vom 20.06.2007, Az.: L 11 KR 39/05 (anhängig BSG, B 3 KR 12/07 R)
Eine Krankenkasse hat die Kosten einer Teilhandprothese zu übernehmen, wenn diese in nennenswertem Umfang die Trage- und Greiffunktion der betroffenen Hand und damit Grundbedürfnisse des täglichen Lebens teilweise ausgleicht oder zumindest erleichtert. - 16. Senat, Urteil vom 22.02.2007, Az.: L 16 KR 11/05 (anhängig BSG, B 12 KR 13/07 R)
Piloten, die nur von Fall zu Fall eingesetzt werden, nicht in den regelmäßigen Dienstbetrieb des Flug- Charterunternehmens eingeordnet sind und Flugaufträge jederzeit ablehnen können, sind nicht abhängig beschäftigt, auch wenn sie bei der Auftragsausführung an die Vorgaben des jeweiligen Flug-Charterunternehmens gebunden sind. - 16. Senat, Urteil vom 30.03.2006, Az.: L 5 KR 142/04 (anhängig BSG, L 5 KR 142/04)
Krankenhausbehandlung ist erforderlich, wenn die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. - 16. Senat, Urteile vom 08.11.2007, Az.: L 16 KR 31/07 und L 16 KR 32/07 (noch nicht rechtskräftig)
Die Betriebskrankenkassen (hier: Mannesmann-BKK) sind seit 2004 verpflichtet, die Gehälter ihrer Vorstände zu veröffentlichen. - 16. Senat, Urteil vom 03.05.2007, Az.: L 16 KR 102/06 (noch nicht rechtskräftig)
Die gesetzlichen Krankenkassen sind berechtigt, ihre Versicherten über das Preis- und Marktspektrum von Pflegdiensten zu informieren und auf kostengünstige Anbieter hinzuweisen. Ein Pflegedienst kann eine solche Aufklärungskampagne gerichtlich nicht verbieten lassen.
Alle Entscheidungen im Volltext unter www.sozialgerichtsbarkeit.de
Quelle: Jahrespressebericht 2007 Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen
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