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Presseamt Bonn führt schwangere Hartz IV-Bezieherin regelrecht vor

Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte in einer Pressemeldung vom 12.August auf den Fall einer hochschwangeren Hartz IV-Bezieherin aufmerksam, der das Jobcenter Bonn alle Hartz IV-Leistungen gestrichen hatte, nachdem sie trotz ärztlich verordneter Bettruhe einen Termin bei ihrer Fallmanagerin nicht wahrgenommen hatte. Das Presseamt der Stadt Bonn reagierte nun gegenüber dem „Bonner General-Anzeiger“ mit einer Darstellung, die aus Sicht des Erwerbslosen Forum Deutschland falsch ist und die junge Frau regelrecht vorführt. So wurde Elke Palm vom städtischen Presseamt in der heutigen Ausgabe der Zeitung zitiert:„die Frau ist zu sechs Terminen unentschuldigt nicht erschienen“ und dass dem Jobcenter bis „zur Entscheidung über die Leistungskürzung nicht bekannt gewesen sei, dass die Tannenbuscherin schwanger sei“. Das Erwerbslosenforum wirft dem städtischen Presseamt vor, ungeprüft eine falsche Darstellung des Jobcenters übernommen zu haben.

Dazu der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Ich bin sehr erstaunt darüber, dass das Jobcenter angeblich erst Ende Juli von der Schwangerschaft der jungen Frau gewusst hätte. Uns liegt ein Leistungsbescheid des Jobcenters Bonn vom 11. April vor, wo der jungen Frau bereits im April ein Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gewährt wurde. Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf. Dieser wurde ihr auch korrekt gewährt. Ebenfalls hat sie auch nicht bei Terminen unentschuldigt gefehlt, sondern hatte entsprechende Krankmeldung. Auch diese liegen uns vor.

Somit sind die Aussagen des städtischen Presseamts falsch und werfen ein schiefes Licht auf die junge Frau. Für solch eine Darstellung fehlt uns jedes Verständnis. Anstatt den Fall ganz des skandalösen Totalleistungsentzug ganz schnell im Sinne der schwangeren Frau in Ordnung zu bringen, wird der Leistungsentzug auch noch gerechtfertigt, indem man versucht die junge Frau vorzuführen. Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Gesundheit der werdenden Mutter scheinen dabei nicht zu interessieren.

Der Fall ist inzwischen als Eilklage beim Sozialgericht. Wir raten dem Jobcenter dringend zu einem Anerkenntnis, damit die junge Frau wider ihre Leistungen erhält und sich auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten kann. Das Ganze ist bereits jetzt schon ein Skandal und sollte schleunigst beendigt werden.“

Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland

Startseite - Veröffentlicht am: 17. August 2011 um 9:10 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Realist am Mittwoch, 17.8.2011.

Jetzt haben gerade die Gutmenschen den 50zigsten Jahrestag des Mauerbaus zelebriert, und nebenbei zeigt die Hart-Gesetzgebung und Bürokratie immer öfter Ihr braunes Gesicht. Besonders widerlich ist das so etwas bei den rot-grünen in NRW passiert, den Hartz-Erfindern.


2. ... Kommentar von egalite am Mittwoch, 17.8.2011.

Hallo,

auch wenn man “solche” Sachen leider nur mehr im Netz erfährt, da unsere so investigative und vor allem “freie” Presse und die Medien nicht mehr informieren mögen/dürfen, so muß soches rechtswiderigen und verfassungswiedriges Verhalten m.E. umgehend/sofort abgestellt werden.

Wie weit ist es gekommen in Deutschland ? Sind solche Vorfälle noch unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten oder schon längst und sowieso unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten?

Man kann der hochschwangeren Frau nur wünschen dass es ihr und dem ungebohren Kind gut geht und möge sie + den ihr zugefügten Schock gut und ohne Spätfolgen schnell überwinden.

Hoffentlich trauen sich die eingeschalteten Anwälte auch nicht deutsche Gerichte unter Menschenrechtsverletzungsgesichtspunkten anzufrufen.

Mich persönlich würde interessieren ist der/die VeruhrsacherIn, TeamleiterIn nebst Amts/JobcenterleiterIn dieses vermutlichen Tötungsversuches noch auf freiem Fuße?

Wenn ja, dann gelten vermutlich im Zusammenhang mit SGB II die §§ 212, 23 (…) StGB nicht, bzw. warum nicht mehr?

mfg


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