Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der Grundlage des neuen Kartellrechts eingestellt
Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass die Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger eingestellt worden sind, nachdem die Unternehmen freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben.
Die Missbrauchsverfahren waren Anfang März 2008 auf der Grundlage des neuen § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eingeleitet worden. Über die Zusagen verpflichten sich die Regionalversorger, die Gaspreise trotz erheblich gestiegener Bezugskosten zwei weitere Monate stabil zu halten und den Kunden einen Bonus zu gewähren. Der Vorteil für die Kunden beläuft sich auf insgesamt 55 Mio. Euro.
Quelle: Presse BMWI (Bundeskartellamt)
Startseite - Veröffentlicht von: Sozialticker am: 7. Oktober 2008 um 8:51 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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