Post-Mindestlohn: Urteil darf keine Schule machen
Zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Ausweitung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Branche rechtswidrig sei, erklärt Brigitte Pothmer arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Das Berliner Urteil darf keine Schule machen: Tariflich vereinbarte Mindestlöhne werden so unmöglich. Obskure, über Nacht ins Leben gerufene Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen könnten in allen Branchen geltende Mindeststandards unterlaufen. Die Legitimation der Tarifautonomie stünde damit auf dem Spiel.
Aber auch Bundeswirtschaftsminister Glos ist auf dem falschen Dampfer. Das Urteil ist kein Sieg, sondern eine bittere Niederlage für faire Wettbewerber. Leistung und Qualität müssen über Marktanteile entscheiden, nicht Lohndumping. Glos schlägt sich aber lieber auf die Seite von Ausbeutung und Niedriglöhnen, anstatt seine Hausaufgaben zu machen. Er muss endlich gegen die steuerliche Diskriminierung der Postmitbewerber vorgehen und das Steuerprivileg der Deutschen Post AG beenden.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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