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Pflegereform mit kleinstem gemeinsamem Nenner

Bild: Volkssolidarität Bundesverband e. V.“Die Volkssolidarität begrüßt die mit dem gestern verabschiedeten Gesetz vorgesehenen Verbesserungen in der Pflege. Sie entsprechen jedoch überwiegend nur dem Nachholbedarf seit Einführung der Pflegeversicherung. Von einer wirkliche Reform kann keine Rede sein.” Dies erklärte der Bundesgeschäftsführer des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Freitag in Berlin zur Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Deutschen Bundestag.

Niederland sagte weiter:

“Natürlich ist die Anhebung der Pflegesätze im ambulanten Bereich und beim Pflegegeld grundsätzlich positiv. Auch die erweiterten Leistungen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie eine Vielzahl weiterer kleiner Verbesserungen finden ebenfalls unsere Zustimmung. Ein Durchbruch zugunsten besserer Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Pflege ist damit aber noch nicht gelungen.” Die Koalition hat laut Niederland nicht einmal ihre eigenen Zielstellungen umgesetzt. “Es bleibt bei der Spaltung in soziale und private Pflegeversicherung. Der in der Koalitionsvereinbarung versprochene Finanzausgleich ist auf der Strecke geblieben. Die soziale Pflegeversicherung wird die eigentliche Pflegelast tragen. Demgegenüber kann sich die private Pflegeversicherung überwiegend als Kapitalsammelstelle mit Milliardenüberschüssen der Solidarität weiterhin entziehen. Folgerichtig weist die Reform eine soziale Schieflage zum Nachteil der gesetzlich Versicherten auf.”

Als Beleg dafür verwies der Bundesgeschäftsführer darauf, dass Rentner die gesamte Beitragserhöhung von 0,25 Prozent ab 1. Juli 2008 allein tragen sollen.

“Die Volkssolidarität hat diesem Vorgehen angesichts real sinkender Alterseinkünfte von Anfang an widersprochen.” Ferner sei es nicht einmal gelungen, Arbeitnehmern bei dringenden Pflegefällen eine Lohnersatzleistung für wenige Tage zuzubilligen. Wer wenig verdiene, aber trotzdem Angehörigen zur Seite stehen will, werde benachteiligt. Zu kritisieren sei auch, dass Arbeitnehmer in Betrieben bis zu 15 Beschäftigten die Pflegezeit nicht in Anspruch nehmen können. Niederland warf der Koalition vor, sie habe sich vor einer umfassenden Reform gedrückt. “Zuerst hätte der Pflegebegriff geklärt werden müssen, um den notwendigen Leistungsrahmen abzustecken und die vorwiegend verrichtungsbezogene Pflege zu überwinden. Dies ist ebenso wenig der Fall wie eine solide und nachhaltige Finanzierung der Pflege. Angesichts der demografischen Herausforderung bleibt das Gesetz somit deutlich hinter den heutigen und künftigen Erfordernissen zurück.”

Quelle: Volkssolidarität

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Samstag, 15. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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