Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich heute fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.
“Die derzeitige Rechtslage diskriminiert die Rentner”, so Kersten Naumann, Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. “Schuldner wird ein Freibetrag eingeräumt, damit ihnen eine gesicherte Existenz ermöglicht wird. Das muss auch für Rentner gelten.
Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass ein Änderungsbedarf vorliegt und fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
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1. ... Kommentar von Arbeitsmarktrentnerin
am Montag, 9.6.2008.
Das sind ja interessante Neuigkeiten, dachte bisher immer, das sei selbstverständlich …
Wann wird das gelten?
Wie weit darf jetzt
- meine “Arbeitsmarkt-Rente” (1/2 EM-Rente unbefristet, nach 7 Monaten umgewandelt wegen Arbeitslosigkeit in ganze EM-Rente befristet)
- bzw. etwaiges Einkommen gepfändet werden?
Danke im Voraus für Unterstützung mit Hinweisen, ist total wichtig für mich!
Die Frage ist sehr interessant für meinen Nachbarn. Er muss einen großen Betrag an die Rentenkase zurückzahlen, weil ein übler Fehler passiert ist. Sie wollen ihn nun bis auf “Hartz IV” runterkürzen.
Wann wurde der Antrag an den Petitionsausschuss gestellt?
Ist es realistisch, dass es umgesetzt wird? Und zu wann wäre das frühestens?
Würde micht sehr über eine Antwort freuen!
Schöne Grüße!
3. ... Kommentar von NanoBot
am Sonntag, 26.4.2009.
Na bis auf Hartz 4 Niveau können sie ihn nicht ganz runter kürzen, denn die allgemeinen Pfändungsfreibeträge sind in der Regel höher als Hartz 4:
An NanoBot:
Na, das ist doch der Skandal. Während für Arbeitnehmern die Pfänungsfreigrenzen gelten, will der Sozialträger, der die Rente ja auszahlt, sich direkt an der Rente bedienen und auf Hartz 4 runterkürzen. Der Nachbar soll zum Sozialamt und sich eine Bedarfbescheinigung holen. Da wird sein Hartz 4 - Bedarf festgestellt und genau bis zu diesem Betrag soll die Rente gekürzt werden.Genau darum geht es doch bei dem Petitionsausschuss, oder?
Oder wird bei der Bedarfbescheinigung die Pfändungsfreigrenze beachtet???
5. ... Kommentar von Alex aus Schwelm
am Freitag, 26.11.2010.
Der “Nachbar” sollte sich rechtlichen Beistand suchen und ist hoffentlich Rechtsschutzversichert!
Diese rechtliche Benachteiligung, die vom Petitionsausschuss an den Bundestag weitergegeben wurde, wird erst nach einem Gesetzgebungsverfahren geändert werden. Bis dahin gilt das alte, diskriminierende Gesetz, das aber verfassungsrechtlich sicher auf tönernen Füßen stehen dürfte.
Wenn er die RV darauf verklagt, die Pfändungsfreigrenzen zu beachten, muss das Gericht sich beim Bundesverfassungsgericht erkundigen, ob diese für Rentner zu gelten haben - dessen Entscheidung hat dann vorerst einmal Gesetzescharakter! Der “Nachbar” bekommt also das neue Recht mit guter Aussicht schon vorher zugebilligt..!
Viel Glück dabei.
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