Pendler sollen Kürzung nicht akzeptieren
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Daher hat er die Arbeitnehmer aufgefordert, Einspruch beim Finanzamt einzulegen.
In seiner Auffassung sieht sich der DGB bestätigt durch ein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung finanziertes Gutachten der Universität Frankfurt/Main. Autor Joachim Wieland sagte, die Kürzung verstoße gegen den im Grundgesetz festgelegten Gleichheitsgrundsatz.
Durch die Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2007 die Kilometerpauschale von 30 Cent nur noch für Distanzen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle von mehr als 20 Kilometern. Bund, Länder und Gemeinden nehmen so jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr ein. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler sind von der Kürzung rund 15 Millionen Steuerzahler betroffen.
Im Auftrag des DGB hat Wieland Musterbriefe erstellt, mit denen Steuerzahler der Kürzung der Pendlerpauschale widersprechen können.
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