Pauschalisiert die Regierung KDU für ALG II Empfänger?
Eine allein stehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/2448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2159) hervor. Alleinerziehende mit einem über 15-jährigen Kind müssten brutto 1.615 Euro (Lohnsteuerklasse II) verdienen, um Netto einschließlich Kindergeld auf das Hartz-IV-Einkommen von 1.292 Euro zu kommen.Leider entsteht schon bei dem Begriff “Hartz IV Einkommen” immer der falsche Verdacht eines Einkommens, welcher nach § 20 SGB II kein Einkommen, sondern eine Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts darstellt.Bei zwei über 15-jährigen Kindern müsste das Bruttoarbeitsentgelt 2.159 Euro betragen, um unter dem Strich über 1.727 Euro verfügen zu können. Bei drei über 15-jährigen Kindern wären brutto 2.763 Euro erforderlich, um netto 2.174 Euro übrig zu haben.
Quelle: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
Über die dort angebenden Werte kann so mancher Erwerbslose in Deutschland nur kopfschüttelnd seinen eigenen Bewilligungsbescheid prüfen und sich fragen, wo denn die Euros geblieben sind, die laut o.g. Aufzählung fehlen.
Beispiel: Single
830 Euro wird als Leistung für einen Singlehaushalt eines ALG II Bezieher errechnet.
Bei 345 Euro Regelleistung würde sich daraus ein Betrag von 485 Euro für die Kosten der Unterkunft ergeben. Bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 45m² ergibt sich daraus eine m² Vergütung von 10,78 Euro!!!! Wow !!! (Man beachte, das die angemessene Wohnungsgröße von 45m² + 15m² für jedes weitere Mitglied innerhalb der Unterkunft, eine willkürliche Größe der Ämter ist, die nach neusten Rechtsprechungen rechtswidrig ist. Um aber rechnerisch den deutschen Amtsstuben zu entsprechen, haben wir diese hier zur Grundlage der weiteren Erläuterung ausnahmsweise übernommen! )
Man geht davon aus, dass eine Unterkunft pro m² ca. 1,20 Euro an Heizkosten und 1,00 Euro an Nebenkosten verursacht.
Aus diesen Werten ergibt sich eine Nettokaltmiete von ca. 8,60 Euro !!!! Mit dieser Forderung würde jeder Hilfebedürftige allerdings mit Hohn und Gelächter aus den Amtsräumen der Sachbearbeiter verwiesen werden, denn die zurzeit “angemessenen” Nettokaltmieten belaufen sich im bundesweiten Durchschnitt weitaus geringer im halbierten Bereich.
Was die Rechnung einer/s Alleinerziehenden angeht, so ergibt sich fast annähernd der gleiche Nettokaltmietpreis beim Mehrpersonenhaushalt! (Zufall?)
1.292 Euro - ( 345 Euro Regelleistung Erwachsener + Alleinerziehenden Zuschlag 41,40 Euro + 276 Euro ) = 629,6 Euro / 60 m² = 10,50 Euro / m²
10,50 Euro - ca. 2,20 Euro / m² für Heizung und Nebenkosten = 8,30 Euro Nettokaltmiete!
Neben dem Aspekt, dass solche Nettokaltmieten im realen “Angemessenheitspassus” kaum gewährt werden, zeichnet sich aber erschreckend und deutlich ab, dass die Regierung zu beginnen versucht, die Leistungen für ALG II Empfänger im Bereich der Kosten der Unterkunft zu pauschalisieren!
Es zeigt sich, dass die von der Regierung veröffentlichten Zahlen für Leistungsbezieher von ALG II Leistungen, immer mehr manipulativ eingesetzt werden, um den Druck zu erhöhen. Anstatt mit realitätsnahen Werten zu operieren, werden fiktive Zahlen zur Grundlage genommen.
Es ist also die Frage zu stellen, wann die verantwortlichen Interessensvertreter der ALG II Bezieher und Mieterorganisationen sich Gehör verschaffen, diese Praxis einzustellen?
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 1. September 2006 um 18:06 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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