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Pauschalierung der Heizkosten rechtswidrig

Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Pauschalierung in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag.
LSG NRW L 1 B 49/06 AS vom 21.05.2007 rechtskräftig

Für weitere Details: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Mittwoch, 23. Mai 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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