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Pauschalen oder Höchstgrenzen für Kosten einer Klassenfahrt sind rechtswidrig

So urteilte das Sozialgericht Oldenburg am 29.03.2006:

Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II sind Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Dies soll auch für Fahrten ins Ausland und nach Ende der allgemeinen Schulpflicht gelten.

Az.:S 48 AS 791/05

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 23. Mai 2006 um 9:39 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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