Pauschalen oder Höchstgrenzen für Kosten einer Klassenfahrt sind rechtswidrig
So urteilte das Sozialgericht Oldenburg am 29.03.2006:
Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II sind Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Dies soll auch für Fahrten ins Ausland und nach Ende der allgemeinen Schulpflicht gelten.
Az.:S 48 AS 791/05
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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