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PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband fordert Systemwechsel beim Arbeitslosengeld II

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert einen grundlegenden Systemwechsel beim Arbeitslosengeld II. “Es ist ein Systemfehler, dass der Regelsatz besonders für Kinder nicht mehr bedarfsdeckend ist. Nicht nur die derzeitige Höhe der Regelsätze, sondern das gesamte Bemessungssystem bedarf der Veränderung”, so Werner Hesse, Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN.

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband sieht seine bereits vor dem In-Kraft-Treten der sog. Hartz-Reformen geäußerte Kritik, dass die Regelsätze grundsätzlich zu niedrig bemessen seien, bestätigt. “Heute wird der Bedarf von Kindern prozentual aus dem Verbrauchsverhalten insbesondere älterer Menschen abgeleitet. Das gegenwärtige Bemessungssystem hat absurde Züge und führt zu systematisch zu niedrigen Regelsätzen”, so Verbandsgeschäftsführer Hesse.

Über zweieinhalb Jahre nach Einführung des Arbeitslosengeldes II sei offensichtlich, dass die weitgehende Pauschalierung von besonderen Bedarfen ihr Ziel verfehlt habe. Gerade für Kinder in Armut sei die Versorgung mit Lehrmitteln, mit medizinisch notwendigen Medikamenten und die gesunde Ernährung nicht mehr sichergestellt. “Wenn die Politik nicht handelt, sind die Gerichte gefordert, die für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Leistungen sicherzustellen”, so Werner Hesse. Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstütze deshalb schon jetzt verschiedene Klagen auf höhere Leistungen.

Notwendig seien eine kurzfristige Erhöhung der Regelsätze um 20 Prozent sowie eine Öffnung der Leistungssätze für besondere Bedarfe. Darüber hinaus fordert der PARITÄTISCHE die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftlern ein neues, bedarfsorientiertes Bemessungssystem für die Regelsätze zu entwickeln.

Quelle: Paritätischer Informationsdienst

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 14. August 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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