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Paritätischer kritisiert Regelsätze als verfassungswidrig und fordert grundlegende Neugestaltung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bestätigt das aktuelle Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die geltenden Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig sind. Nach eigenen Berechnungen des Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 416 Euro betragen, um bedarfsgerecht zu sein und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Der Verband empfiehlt Hartz-IV-Beziehern im Zweifelsfall den Klageweg zu gehen.

“Auch die angekündigte Erhöhung um zehn Euro macht die Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfester. Bei der Berechnung der Regelsätze hat die Bundesregierung methodisch getrickst und die Bedarfe künstlich kleingerechnet, so dass das Ganze nach unserer Auffassung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Nach Berechnungen des Paritätischen ist der Regelsatz für Erwachsene um 42 Euro zu niedrig bemessen und müsse 416 statt 364 Euro betragen. Darüber hinaus seien einmalige Leistungen für Anschaffungen von Hausrat wieder einzuführen.

Scharfe Kritik übt der Paritätische insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche und fordert eine grundlegende Neugestaltung. „Dass für die älteren Kinder gar keine Anpassung erfolgen soll, ist ignorant und geht an der Alltagsrealität von Familien vollkommen vorbei“, so Schneider. „Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen umgehend und grundlegend neu gestaltet werden, da die bisherige Datengrundlage schlicht statistischer Schrott ist. Das völlig verunglückte Bildungspaket muss sofort in gemeinsamer Initiative von Bund und Ländern vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Der Paritätische empfiehlt den Betroffenen, im Zweifel Widerspruch gegen ihren Bescheid einzulegen und zu klagen.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 11. September 2011 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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8 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Obeliks01 am Sonntag, 11.9.2011.

Das sind ja Schnellmerker !

Das es wieder nur getrickset Zahlen der von der Lügen waren wußten doch die meisten betroffenen schon vor einem Jahr als die sog. Berechnungsgrundlage das 1.mal veröffentlicht wurde.

Haben das einige “Spezialisten” wieder viel Geld für diese “Studie” bekommen ?


2. ... Kommentar von Loreley am Sonntag, 11.9.2011.

…und wie oft hat der Paritätischer Wohlfartsverband ausgerechnet auf Kosten von Hartz IV-Empfängern Kapital geschlagen?

Offensichtlich geht es auch hier um die “Substanz” —> ansonsten lässt sich dieses “aufkeimende Gewissen” schlecht erklären…..


3. ... Kommentar von Anja und Sabine am Sonntag, 11.9.2011.

Der Verband, wenn er denn richtig ermittelt hat, solte den “Hartz-IV-Beziehern” (falsche Bezeichnung) sein Datenmaterial in geeigneter Form anbieten, quasi als zweite Seite für eine Klage, denn andernfalls ist der Aufruf zur Klage für 99 Prozent der Leistungsbezieher unbrauchbar.


4. ... Kommentar von sowieso am Sonntag, 11.9.2011.

also, wie ich das sehe müßte der Verband Hartzler direkt wegen einer Klage ansprechen und die entsprechenden Unterlagen (Ausarbeitung) zur Verfügung stellen.
Nur so haben diese eine Chance bei der Klage.


5. ... Kommentar von diogenes am Sonntag, 11.9.2011.

von leuten die sich hinstellen und kritisieren haben wir langsam schon mehr als genug in deutschland.
aber von denen die wirklich etwas gegen das monster hartz4 unternehmen hört man selten etwas.
irgendwie werde ich das gefühl nicht los das diese ganze kritisierungsarie nur einen zweck verfolgt nämlich sich selber zu profilieren und auf mitglieder fang zu gehen.
oder steckt da etwa eine oder mehrere parteien dahinter ?


6. ... Kommentar von wamacy41 am Sonntag, 11.9.2011.

Langsam kann man es ja schon gar nicht mehr hören,jetzt der Paritätische Wohlfahrtsverband vorher DGB davor hatten SPD sowie die Grünen angeblich Bedenken,sodaß man angeblich eine Normenkontrollklage anstreben wolle ( NRW ).
Und was ist passiert??? Richtig wie erwartet nichts!!!
Mal sehen wer nun als nächster kommt und feststellt das die Regelsätze nicht verfassungsfest sind.


7. ... Kommentar von Tom_ am Dienstag, 13.9.2011.

Stört Euch der Betrag des Paritätischen eigentlich gar nicht? Jede korrekte Berechnung kommt auf deutlich mehr als 416 Euro. Diese Zahl ist genauso falsch, wie die der Bundesregierung.

Ja, ich habe begriffen, dass die Ansparbeträge nicht mehr enthalten sind. Allerdings sollen laut Paritätischen nur Haushaltsgeräte raus und beispielsweise die Ansparbeträge für Kleidung etc. drin bleiben. Wenn dann bitte konsequent: Alle Ansparungen raus aus dem Regelsatz.

Selbst dann haut es noch nicht hin. Merkt man z.B. an den Stromkosten, Nahverkehr etc

Eine korrekte Berechnung unter Herausnahme der größeren Ansparposten liegt nachweislich über 500 Euro. Daher also Daumen runter für den Paritätischen und seinen märchenhaften Regelsatz.


8. ... Kommentar von Tom_ am Dienstag, 13.9.2011.

Der Paritätische unterstützt ebenso wie die Linke und wie der DGB Klagen gegen den Regelsatz ab einschließlich dem BSG finanziell. Ebenso gibt es eine Klage der Lebenshilfe gegen den Regelsatz Stufe 3. Da ist einiges auf dem Weg…die Medien berichten nur nicht darüber.


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