Paritätischer fordert bedarfsgerechten Kinderregelsatz
Eine vom Paritätischen Gesamtverband in Berlin vorgelegte Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Regelsätze für Kinder und Jugendliche in Hartz IV weit unter dem Mindestbedarf liegen. Je nach Altersgruppe betrage die notwendige Erhöhung bis zu 40 Prozent. Insbesondere der Regelsatz für die Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen sei deutlich unterbewertet und liege um 86 Euro unter dem tatsächlichen Bedarf. Eine Unterversorgung bestehe vor allem in den Bereichen Nahrung, Kleidung und Bildung.
“Die geltenden Regelsätze für Kinder und Jugendliche reichen nachgewiesenermaßen nicht für die ausgewogene Ernährung eines Schulkindes aus. Ausgaben für Bildung sind überhaupt nicht vorgesehen. Das Zögern der Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, ist angesichts einer Zahl von über zwei Millionen Kindern und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug ein Armutszeugnis erster Klasse”, kritisiert Verbandsvorsitzende Heidi Merk.
Nach Berechnungen des Paritätischen müssten die Regelsätze von derzeit 211 und 281 Euro je nach Alter auf Beträge zwischen 254 und 321 Euro angehoben werden, um bedarfsdeckend zu sein. Die gegenüber den offiziellen Regelsätzen deutlich höheren Beträgen resultieren daraus, dass erstmalig in der Geschichte der Bedarfsfeststellung tatsächlich Daten von Familien und von Kindern ausgewertet wurden.
Die bisherigen Analysen bezogen sich ausschließlich auf das Ausgabeverhalten von einkommensschwachen Erwachsenen und insbesondere Rentnern. “Kinder sind nicht nur einfach kleine und billigere Erwachsene, sondern haben spezifische Bedürfnisse und Bedarfe. Das muss endlich berücksichtigt werden”, so Merk.
Der Verband fordert die sofortige Anhebung der Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau sowie die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf einmalige Leistungen, wenn besondere Hilfen gefordert sind. Schließlich sei es von entscheidender Bedeutung, dass lokale Infrastrukturangebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur ausgebaut und einkommensschwachen Familien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
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