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Dienstag, der 22. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bündnis fordert Aufwertung der Pflegeberufe

Das „Bündnis für gute Pflege“ hat deutlich verbesserte Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege gefordert. Anlässlich des ‚Internationalen Tages der Pflegenden’ am 12. Mai warnte das Bündnis vor den verhängnisvollen Folgen fehlender Anerkennung der gesellschaftlich unverzichtbaren Pflegeberufe.

„Es ist überfällig, dass Pflegende in Deutschland mehr Anerkennung und Unterstützung erfahren. Insbesondere die ansteigende Zahl demenziell erkrankter Menschen erfordert eine hohe fachliche und soziale Kompetenz der Pflegekräfte. Diese Leistungen darf es nicht zu Billig-Preisen geben“, erklärte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Adolf Bauer.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, warnte vor Niedriglöhnen in der Pflege. „Eine Aufwertung der Pflegeberufe ist mit Dumpinglöhnen nicht zu erreichen, diese kann nur über eine Bezahlung nach Tarif erfolgen. Zudem müssen die Personalbemessung und die Ausbildungsbedingungen spürbar verbessert werden. Ohne diese Weichenstellungen ist es nicht möglich, Pflege als Beruf attraktiver zu gestalten.“

AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker wies auf die Notwendigkeit einer familienfreundlicheren Arbeitsplatzgestaltung im Pflegebereich hin. „Es müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, damit der enorme Fachkräftemangel abgewendet werden kann.“

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Hartz-IV-Unterkunftskosten in NRW auf dem Prüfstand – schnelles Handeln ist gefragt!

Die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten der rund 800.000 Bezieher von Hartz IV in Nordrhein-Westfahlen wird am 16. Mai vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt. Auf Weisung des NRW-Sozialministeriums wurden diese seit 2010 begrenzt. Das Bundessozialgericht prüft kommende Woche den Vorgang und wird die Verwaltungspraxis in NRW mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtswidrig erklären. Hartz IV-Beziehende, deren Mieten seit 2010 gekürzt wurden, sollten noch vor der BSG-Entscheidung am 16. Mail einen Überprüfungsantrag stellen. Nur wer den Antrag vor der BSG-Entscheidung einreicht, erhält bei einem positiven Urteil rückwirkend Geld. In allen anderen Fällen müssen die Jobcenter erst ab der BSG-Entscheidung höhere Unterkunftsleistungen berücksichtigen. Zur Sicherung von Ansprüchen ist schnelles Handeln jetzt nötig.

Bei der Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) sind die Unterkunftskosten nur in „angemessener“ Höhe von den Jobcentern zu übernehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist von den örtlichen Jobcentern durch Richtlinien zu zu konkretisieren. Die Jobcenter in NRW orientieren sich dabei an Richtlinien des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Das BSG hat bislang entschieden, dass für die Feststellung der angemessenen Wohnungsgröße für Harz IV-Beziehende die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumbindungsgesetz heranzuziehen seien.

Für NRW hat das BSG im Jahr 2009 festgestellt, das für eine Person von 45 m² auszugehen ist. Die landesrechtlichen Bestimmungen wurden in NRW zum 1.1.2010 von 45 auf 50 m² angehoben. Seitdem haben verschiedenste nordrhein-westfälische Sozialgerichte entschieden, dass von den um 5 m² erhöhten Wohnungsgrößen auszugehen sei. Dieser Auffassung schloss sich auch eine Kammer des Landessozialgerichts in einer Entscheidung am 16.05.2011 an. Das zuständige Landesministerium (MAGS) empfahl den Kommunen und Kreisen jedoch, wegen zu erwartender Mehrkosten bis zur endgültigen BSG-Entscheidung an der Wohnungsgröße von 45 m² festzuhalten. Diese 5 m²-Differenz bedeuten für betroffene Harz IV-Haushalte, die seit 2010 zur Kostensenkung aufgefordert wurden, ca. 25 EUR weniger für die Grundmiete und ca. 12,50 EUR weniger für Betriebs- und Heizkosten. Da inzwischen viele Haushalte in NRW von Unterkunftskürzungen betroffen sind, kommt da eine Menge Geld zusammen.

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Millionengehalt für Bankvorstand - dank Schwarz-Gelb

Zur Gehaltssteigerung bei Commerzbank-Chef Blessing um 160 Prozent auf 1,3 Millionen Euro erklärt Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:

Die Verantwortung für die Gehaltssteigerung von Herrn Blessing trägt die schwarz-gelbe Koalition. Das ist keine Entscheidung, die nur in der Bank und durch den Aufsichtsrat getroffen werden konnte. Denn jetzt greift die Gesetzesänderung, die die Koalition 2010 extra mit Blick auf die Commerzbank vorgenommen hat. Damals wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz so geändert, dass die Gehaltsdeckelung von 500.000 Euro bei geretteten Banken entfällt, wenn das gestützte Unternehmen mindestens die Hälfte der Rekapitalisierung zurückgezahlt hat. Das ist bei der Commerzbank mit der Rückzahlung von stillen Einlagen im Jahr 2011 der Fall gewesen. Die schwarz-gelbe Koalition hat genau diese Konstellation im Blick gehabt, als 2010 das Gesetz geändert wurde. Es greift für keine andere Bank. Die Koalition darf deshalb jetzt die Verantwortung für das Millionengehalt nicht an den Aufsichtsrat abschieben.

Die Gesetzesänderung zugunsten des Commerzbank-Vorstands haben wir abgelehnt und halten sie auch heute für falsch. Wir fordern die Koalition auf, diese Gesetzesänderung zurückzunehmen.  

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Wohngeldgesetz im Bundesrat

Mieterbund fordert Einbeziehung der Heizkosten und Heizkostenzuschläge
“Wir brauchen eine Erhöhung des Wohngeldes. Angesichts steigender Mieten und explodierender Heizkosten muss der Gesetzgeber jetzt tätig werden. Zumindest sind die 2011 wirksam gewordenen Kürzungen wieder rückgängig zu machen und Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigen,” forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten im Vorfeld der Bundesratsberatungen zu einem Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 177/12).

„Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat über einen automatischen Datenabgleich und Einsparungen von Haushaltsmitteln beim Wohngeld diskutiert, aber eine Erhöhung des Wohngeldes völlig außen vor bleibt. Statt zu überlegen, wie 900.000 Wohngeldempfänger, überwiegend Rentnerhaushalte von ständig steigenden Wohnkosten entlastet werden können, debattiert die Politik lieber verwaltungstechnische Abläufe“, kritisierte Siebenkotten. „Das Mindeste, was jetzt getan werden muss, ist Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes wieder zu berücksichtigen, wie das schon bis Ende 2010 der Fall war und auch wieder die Heizkostenpauschale an Wohngeldempfänger auszuzahlen.“

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SPD tritt für Rechte der Mieter ein

Berlin: (hib/BOB) Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden. Ferner sei die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf Prozent auf neun Prozent zu senken.

Eine zeitliche Befristung der Umlagefähigkeit sei zu prüfen, heißt es bei der SPD. Auch müsse sichergestellt werden, dass durch energetische Modernisierungen keine zusätzlichen Kosten für Wohngeldempfänger entstehen.
Um die Zahl der „rasant“ steigende Mieten in den Griff zu bekommen, dürfe dem Vermieter nur eine Mietsteigerung von 15 Prozent innerhalb von vier Jahr gestattet werden. Bisher galt bei einem Zeitraum von drei Jahren eine maximale Steigerungsrate von 20 Prozent.

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Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Stellenausschreibung: ‘motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt’

Arbeitsgericht Krefeld: Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Stellenausschreibung: „motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt“

Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, Preußenring 49, findet am Mittwoch, 16.05.2012, um 12:10 Uhr in Saal 350 (3. Etage) ein Gütetermin statt, in dem über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 32.000,- € wegen Altersdiskriminierung verhandelt wird. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Beklagte mit Sitz in Brüggen schaltete in der Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 22.10.2011 eine Stellenanzeige, mit der sie „2 Verkaufsberater (m/w) im Außendienst“ suchte. In der Anzeige hieß es unter anderem:

“Das erwarten wir von Ihnen: Sie sind motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt Arbeits- und Ausbildungsniveau: mittlere/höhere Schul- bzw. Berufsbildung. Sie arbeiten kundenorientiert und sind geschickt und diplomatisch im Umgang mit Menschen Sie denken und handeln unternehmerisch, zielgerichtet und selbstsicher Erfahrungen im Vertrieb ….“

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Bundesrat beschließt heimliche Steuererhöhungen

Gesetz zum Abbau der kalten Progression gescheitert
Nachdem das Gesetz zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat gescheitert ist, wird der Staat auch zukünftig über die kalte Progression mehr Steuern einnehmen, als ihm eigentlich zustehen. „Diese heimlichen Steuererhöhungen belasten gerade kleine und mittlere Einkommen. Sie sind deshalb die großen Verlierer nach dieser Bundesratsentscheidung“, kommentiert Reiner Holznagel, Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler.

Die Abwehrhaltung der Länderregierungen mit SPD-, Grünen- und Linkenbeteiligung offenbart, dass nicht das Wohl der Steuerzahler sondern Parteipolitik im Vordergrund stand. Die Einnahmesituation untermauert diese Aussage, denn sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr nehmen die öffentlichen Kassen durch Steuern Rekordsummen ein. „Vor dem Hintergrund der gestern veröffentlichten Steuerschätzung ist das Verhalten einiger Bundesländer schäbig. Da insbesondere sie überdurchschnittliche Steuermehreinnahmen erwarten, hätte sich der Abbau der kalten Progression kaum auf ihre Haushalte ausgewirkt. Aber bei der Entscheidung haben anscheinend keine Fakten gezählt“, so Holznagel.

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