Mit dem Start einer umfassenden Befragungsaktion zur Lage der Versorgung ländlich geprägter Bereiche mit Breitbandinternetzugängen wurde heute der erste Schritt zur Umsetzung des Maßnahmenplans „Breitbandkluft in Deutschland überwinden“ getan. „Auf Grundlage der Erhebung breitbandinfrastrukturrelevanter Daten bei den Städten und Gemeinden sollen den Anbietern von Breitbandzugängen und politischen Entscheidungsträgern erstmals bundesweit gebündelte Informationen öffentliche zugänglich gemacht werden“, gab das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin bekannt.
Im Rahmen der zunächst in Rheinland- Pfalz begonnenen Abfrage bei Städten und Gemeinden, die in Kürze bundesweit erfolgen soll, ist beabsichtigt, alle für die flächendeckende Breitbandversorgung relevanten Informationen zu erheben (ortsbezogene Basisdaten, infrastrukturrelevante Informationen etc.) und in einer über das Breitbandportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zugänglichen Datenbank niederzulegen.

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Altersarmut - nur ein Phantom? Zumindest CDU-Fraktionschef Kauder meint, dass es in Deutschland keine armen Rentner gibt. Dies verhindere die Grundsicherung. Davon leben zurzeit knapp 400.000 Rentner - bald aber wohl deutlich mehr.
Einer neuen Studie zufolge leben 1,2 Millionen Menschen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren von der Grundsicherung. Kauder sagte der “Bild”-Zeitung:
“Kein Rentner fällt bei uns in wirkliche Armut, denn dort, wo die Rente nicht ausreicht, gibt es die Grundsicherung.”
Viele Menschen mit kleinen Renten hätten auch “noch andere Einkünfte”. Der CDU-Politiker schloss für die Zukunft nicht aus, dass Frauen, die lange teilzeitbeschäftigt waren, oder Menschen mit sehr geringen Einkommen im Rentenalter arm sein könnten. ( Quelle: ZDF )
Kommentar: … und wir dachten schon, dass die vielen Rentner, welche sich vor den Tafeln ums Überleben prügeln - nur zu geizig sind, ihre Rente in die Discounter zu schleppen. Dank Herrn Kauder, scheint dies wohl nur ein optisches Phänomen zu sein.
Ein nur durch einen Vorhang abgetrennter Raum einer Gaststätte erfüllt nicht die Anforderungen an einen “Raucherraum” im Sinne des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die betroffene Gesellschaft betreibt in Koblenz eine Gaststätte, die über zwei Räume verfügt, die durch einen offenen Durchgang miteinander verbunden sind. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes wurden beide Räume durch einen Vorhang abgetrennt, einer zum “Raucherraum” erklärt. Daraufhin gab die Stadt Koblenz der Gesellschaft unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, ihren Betrieb als rauchfreie Gaststätte zu führen, da nur eine Abtrennung durch eine geschlossen zu haltende Tür ausreichend sei.
Hiergegen legte die Gesellschaft Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz. Sie machte u.a. geltend, dass sie den Raucherraum mit einer Zu- und Abluftanlage sowie speziellen Luftreinigern versehen habe.
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotene Interessensabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten der Gesellschaft aus, da die Anordnung rechtmäßig sei. Bei dem Vorhang handele es sich nicht um eine angemessene Abtrennung des Nebenraums vom Hauptraum. Die Anbringung eines Vorhangs entspreche nicht dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes, dem Schutz der Bevölkerung und der in der Gastronomie Beschäftigten.

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer erklärt zum 3.Mai, dem Welttag der Pressefreiheit:
Die Mahnung, die Pressefreiheit weltweit zu achten, ist für Deutschland aktueller denn je. Angriffe auf die Schutzrechte von Journalistinnen und Journalisten in unserem Land haben gegenwärtig Konjunktur.
Deutsche Geheimdienste, aber auch die Sicherheitspolitiker aus der Koalition sollten sich diesen 3. Mai ganz besonders zu Herzen nehmen und sich hinter die Ohren schreiben:
Die Pressefreiheit ist kein relativierbares Gut, sondern sie gehört wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zur Grundlage unserer Demokratie.

“Das ist Kommerzialisierung durch die Hintertür”, kritisiert Diana Golze den von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegten und heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Kinderfördergesetzes. “Die Bundesfamilienministerin will offenbar nicht akzeptieren, dass Kinder keine Ware sind”, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Von der Leyens Vorschlag laufe auf eine schleichende Privatisierung der Jugendhilfe hinaus.
Statt über §74 SGB VIII soll die Gleichstellung gewerblicher und gemeinnütziger Träger nun in §74a auf Länderebene stattfinden. Im Kinderfördergesetz hat die Bundesfamilienministerin zwar den Satz gestrichen, dass künftig auch kommerzielle Krippen Staatszuschüsse erhalten. Mit einer Zusatzklausel in §74a schreibt sie aber bundesgesetzlich fest, dass die Länder alle Betreuungsträger finanziell gleich behandeln müssen.
Golze begrüßt deshalb die Kritik von Gewerkschaften und Verbänden: “Der Ausbau der Kinderbetreuung darf nicht zum Vehikel einer Kommerzialisierung der Kinder- und Jugendhilfe werden, wie von der Bundesregierung geplant. Wer privat-gewerbliche Träger mit frei-gemeinnützigen Trägern gleichstellt und damit das Prinzip der Gemeinnützigkeit auf Länderebene schleift, fördert das Gewinn- und Konkurrenzprinzip in der Jugendhilfe. Die Gemeinnützigkeit bleibt auf der Strecke, und es besteht die Gefahr, dass die Qualität leidet und auch Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeausschüsse von kommerziellen Interessen geleitet werden.”
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
Bundesregierung beschließt Kinderförderungsgesetz (KiföG) und Bericht über TAG-Ausbaufortschritte
Mit dem Kinderförderungsgesetz setzt die Koalition den letzten zentralen Baustein zum Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren. Im August 2007 hatten Bund und Länder den Grundstein für die Finanzierung gelegt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Kinderförderungsgesetz (KiföG), das noch bis zum Jahresende verkündet werden muss. “Das Kinderförderungsgesetz macht den Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland. Dieses Gesetz wird unser Land spürbar für Familien verändern. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Chancengleichheit für Kinder von Anfang an sind nun nicht mehr nur Wunsch, sondern werden nach und nach Wirklichkeit. Unser Ziel, im Jahr 2013 europäisches Niveau zu erreichen, indem wir für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen, rückt immer näher”, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Die Bedeutung des Kinderförderungsgesetzes für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung wird auch durch die Ergebnisse des dritten TAG-Berichts bestätigt, den das Kabinett heute ebenfalls beschlossen hat. Der Bericht analysiert und bewertet die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) im Januar 2005. Die Ergebnisse zeigen, dass viele deutsche Kommunen und Länder bereits Fortschritte bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren erzielt haben. So hat sich die Quote der Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Deutschland von 13,6 Prozent im Jahr 2006 auf 15,5 Prozent im Jahr 2007 erhöht. Die Zahl der betreuten Kinder ist von 287.000 auf 321.000 gestiegen.

Das Wochenende darf auf die Drei-Tages-Frist für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt einer Kündigung nicht angerechnet werden.
Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Urteil vom 1. April 2008 entschieden.
Der Kläger aus Radebeul war als Projektleiter tätig. Am 01.09.2006 (einem Freitag) sprach sein Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aus. Der Kläger meldete sich am darauf folgenden Dienstag, den 05.09.2006 arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur verhängte eine Sperrzeit von einer Woche.
Der Kläger hätte sich spätestens am Montag melden müssen. Durch die Sperrzeit wird eine Woche lang das eigentlich zustehende Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt. Damit wird die verspätete Meldung bestraft.
Die Klage gegen die Sperrzeit hatte Erfolg. Das Sozialgericht Dresden hob die Sperrzeit auf. Der Gesetzgeber räumt dem Kläger nach Erhalt der Kündigung eine Frist von drei Tagen ein, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Das ist aber nur möglich, wenn die Behörde auch dienstbereit ist. Am Wochenende ist die Arbeitsagentur geschlossen.
