Berlin: (hib/HLE) Steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen werden nicht an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab.
So hatte die Linke in ihrem Antrag (17/9149) Anreize zum Kauf klimafreundlicherer Firmenwagen angesichts des größeren Anteils an den Neuzulassungen, der überdurchschnittlich hohen Kohlendioxid-Emissionen sowie der Bedeutung für den Gebrauchtwagenmarkt als besonders dringlich bezeichnet. Daher wollte die Linksfraktion die steuerliche Abzugsfähigkeit für Firmenwagen entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen regeln. Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, wurden Änderungen gefordert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Linksfraktion stimmte für den Antrag.
Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8462), die gefordert hatte, die Abschreibungsmöglichkeiten mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen solle so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Linksfraktion enthielt sich. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.

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Berlin: (hib/HLE) Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht soll umfassend und rückwirkend beseitigt werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 umgesetzt werden, mit dem der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Rechtslage umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 zu ändern. (BVerfG, 2 BvR 909/06). Der Entwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen aber nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden. Dazu heißt es, das Gericht habe dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen.
Die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften will die SPD-Fraktion auch durch Änderungen der Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz) herstellen.

Berlin: (hib/CHE) Nach emotionaler Debatte hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/13719) und der Fraktion Die Linke (17/13551) für die Einführung von Mindestlöhnen mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Grünen forderten in ihrem Antrag einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro und eine Mindestlohnkommission für die Festsetzung und Anpassung des Mindestlohns. Die Linke setzte sich in ihrer Vorlage für einen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro ein. Als Hauptargument für diese Höhe nannte sie das Problem der Altersvorsorge. Wer weniger verdiene, könne keine eigene Alterssicherung aufbauen. Außerdem sei der Sinn von Arbeit, dass man von dieser leben kann.
Die Grünen verteidigten ihren Antrag mit dem großen Niedriglohnsektor in Deutschland und warfen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vor, das Thema zu verschleppen. Mehrfach habe die Opposition in der aktuellen Legislaturperiode Mindestlohn-Anträge vorgelegt, wogegen von Koalitionsseite nichts gekommen sei. Auch die SPD empörte sich darüber, dass Union und FDP einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn weiter ablehnen. Keine andere Industrienation habe einen derart großen Niedriglohnsektor wie Deutschland. Hier nicht auf Mindestlöhne zu pochen, sei keine nachhaltige Politik, weil irgendwann der Staat für die Renten von Geringverdienern aufkommen müsse.

Anlässlich der Siegerehrung im Rahmen des DGB-Mindestlohn-Fotowettbewerbs und der Veröffentlichung der neuesten Mindestlohnumfrage kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin die erneute Blockadehaltung der Bundesregierung, sich mit der Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn zu befassen.
„Glücklicherweise ist die Bevölkerung weiter als die schwarz-gelbe Bundesregierung. Die ganz große Mehrheit der Deutschen befürwortet es, dass dem Lohndumping mit einem gesetzlichen Mindestlohn der Riegel vorgeschoben werden muss. Denn bei unserer neuen, bei infratest dimap in Auftrag gegebenen Umfrage sprechen sich überwältigende 86 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus, damit das Arbeitseinkommen zumindest das Existenzminimum sichert. 2006 hatten bei der identischen Fragestellung nur 57 Prozent der Deutschen mit JA geantwortet.
Der deutliche Anstieg um fast 30 Prozentpunkte der Pro-Mindestlohn-Stimmen ist das Verdienst der Gewerkschaften und der Mindestlohnkampagne des DGB. Die Stimmung in der Gesellschaft hat sich gedreht, und das ist auch unser Erfolg. Schwarz-Gelb jedoch blockiert seit Jahren einen gesetzlichen Mindestlohn und handelt damit ganz offensichtlich gegen den Willen der eigenen Anhänger. Bei den Unionsanhängern stieg die Zustimmung zum gesetzlichen Mindestlohn von 46 Prozent im Jahr 2006 um 33 Prozentpunkte auf heute 79 Prozent.

Anlässlich der Abstimmung über den Mindestlohn-Gesetzentwurf des Bundesrats im Ausschuss für Arbeit erklären die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke Brigitte Pothmer, Anette Kramme und Klaus Ernst:
Bereits zum dritten Mal in Folge haben Union und FDP die Abstimmung über den Mindestlohn-Gesetzentwurf des Bundesrats, der die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns fordert, im Ausschuss für Arbeit und Soziales verhindert.
Union und FPD wollen keinen Mindestlohn. Deswegen verschleppen sie die Entscheidung über den Gesetzentwurf des Bundesrats im Ausschuss für Arbeit und Soziales seit Wochen. Mit der Arbeitsverweigerung im Ausschuss wollen die Regierungsfraktionen auch die Diskussion über ihre Lohnuntergrenzen-Konzepte vermeiden. Denn fest steht: Wo Lohnuntergrenze drauf steht, ist kein Mindestlohn drin. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wären weiter Tür und Tor geöffnet.

Berlin: (hib/AW) Bislang hat die Bundesregierung noch keine abschließende Entscheidung über die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr getroffen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/13655) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/11102) mit. Vor einer solchen Entscheidung müsse eine „breite gesellschaftspolitische Debatte“ geführt werden. Im Rahmen der Neuausrichtung der Streitkräfte habe der Verteidigungsminister die Obergrenze für unbemannte Flugsysteme der „Medium Altitude Long Endurance“-Klasse (MALE-Klasse) auf 16 Systeme festgelegt. Ab dem Jahr 2016 sollen nach Angaben der Regierung zunächst fünf Drohnen verfügbar sein. Diese Drohnen sollen die Möglichkeit für eine Bewaffnung besitzen.
Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, hat Deutschland im September 2012 mit Frankreich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung über die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Drohnen der MALE-Klasse unterzeichnet. Eine endgültige Entscheidung über die Rüstungskooperation sei aber noch nicht gefallen. Zudem habe die Bundeswehr die israelischen Drohnen vom Typ „Heron TP“ und „Heron 1“ in der modifizierten Variante und die amerikanische Drohne „Predator B“ für eine mögliche Anschaffung begutachtet.

Die Frage tauchte beim letzten KEA-Treffen auf: Wie gehen wir damit um, wenn das Kölner Jobcenter trotz gültiger Rechtsprechung, trotz einer gerichtlichen Anordnung und trotz der Begleitung durch einen KEA-Beistand eine Mutter und ihre zwei Kinder hungern lässt? “Fragen wir doch mal die zuständige Standortleitung?”, dachten sich Die KEAs und besuchten am 11. Juli 2013 unangemeldet und im Schwarm das Büro am Wiener Platz.
“Frau K., wir haben da ein Problem. Wir wissen gerade nicht, wohin mit unserer Wut.” “Oh, na dann nehmen Sie doch mal Platz.” (Deeskalation +) Der Mann setzte sich ins Büro der Standortleitung des Jobcenters Köln-Mülheim und 10 weitere Personen drängten ins Büro. Aber der Reihe nach.
Der Anlass
Eine aus Griechenland zugezogene Frau und ihre zwei Kinder sind mittellos, besuchen das Jobcenter am Wiener Platz und beantragen …, nein, versuchen, Leistungen zu beantragen. Nicht etwa, dass man ihr die Antragsunterlagen aushändigt, geschweige denn ihren Antrag aufnimmt. Eine Sachbearbeiterin in der Eingangszone entscheidet(!) nach einem kurzen Gespräch, dass die Familie keine Ansprüche hat. “Haben Sie das verstanden oder soll ich Ihnen das schriftlich geben?”, fragte die Sachbearbeiterin. “Ich habe schon sehr gut verstanden, was sie mir sagten.”, antwortete die Frau aus Griechenland. In der Akte liest sich das dann so: “Die Kundin verzichtete auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.”
