Berlin: (hib/HAU) Durch die deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenze wird der Kreis der Kinderzuschlags-Berechtigten erheblich ausgeweitet. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (16/8845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8702). Vom Jahr 2009 an werde unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen zum Ausbau des Wohngelds der Kinderzuschlag voraussichtlich zusätzlich rund 150.000 Familien und 70.000 Kinder erreichen, so die Regierung, die von einer “deutlich erhöhten” Antragszahl ausgeht. Die Berechtigtenzahlen erhöhen sich nach Schätzungen der Regierung von 36.000 im Jahr 2007 um etwa 200 Prozent. Die Ablehnungen wegen Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenzen - mit 53 Prozent häufigster Ablehnungsgrund - würden deutlich zurückgehen. Daher rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg der Verwaltungskosten von 17 Millionen auf 26 Millionen Euro für das Jahr 2009.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Gefräßigkeit der Koalition kennt keine Grenzen
“Sich selbst kräftig die Taschen zu füllen, wird offenbar zum Markenzeichen der Großen Koalition. DIE LINKE lehnt die neuerlichen Pläne zu Diätenerhöhung rigoros ab und fordert die Wählerinnen und Wähler auf, die Raffgier der Unersättlichen zu stoppen”, erklärt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann, zu den aktuellen Vorschlägen der Koalition.
Enkelmann weiter:
“Union und SPD bekommen den Hals nicht voll. Von den Beschäftigten gerade im öffentlichen Dienst wird – mit dem Verweis auf horrende Staatsschulden – Augenmaß bei Löhnen und Gehältern verlangt. Für die Koalitionäre gelten offensichtlich andere Maßstabe. Da genügt die bereits erfolgte Diätenerhöhung von jeweils rund 300 Euro in den Jahren 2008 und 2009 nicht mehr. Nun soll es einen kräftigen Nachschlag geben.

Sabine Bätzing (SPD), Bundesdrogenbeauftragte, zum sogenannten ‘Koma-Saufen’:
“Das Thema ist in die Öffentlichkeit gelangt und das ist schon mal ganz wichtig, denn wir müssen darüber sprechen. Es darf nicht in der Tabu-Ecke bleiben. Aber Fakt ist, dass das ‘Koma-Saufen’, das sogenannte ‘Bench-Drinking’ zugenommen hat. Die getrunkene Alkoholmenge, gerade bei jungen Menschen, ist im letzten Jahr noch mal gestiegen auf 50 Gramm pro Woche. Die Zahl der stationär eingewiesenen Alkoholvergiftungen auf 20.000 Fälle pro Jahr. Das sind Zahlen, die machen uns Sorge.”
Weiter:
“Hier müssen wir uns darum kümmern, das auf der einen Seite die Gesetze, die wir haben – das Jugendschutzgesetz zum Beispiel-, besser eingehalten werden und auf der anderen Seite wir noch mehr präventiv arbeiten und auch wir -als Erwachsene- ein besseres Vorbild abgeben.”
Zu den Ursachen für die steigende Zahl der Drogentoten:

Berlin: (hib/MPI) Die Pläne der Großen Koalition für außerplanmäßige Rentenerhöhungen in diesem und im kommenden Jahr stoßen auf zum Teil harsche Kritik. Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, bemängelte am Montag in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, der geplante Eingriff in die Rentenformel öffne einer “Rentenpolitik nach Wahlterminen und Kassenlage Tür und Tor”. Zumindest sollte der Gesetzgeber darauf verzichten, für 2009 eine zusätzliche Rentenerhöhung zu beschließen. Gunkel sagte, die geplante Sonder-Rentenanhebung 2009 hätte zur Folge, “dass die Renten im kommenden Jahr sogar stärker steigen als die zugrundeliegenden Löhne und Gehälter”. Der Wirtschafts- und Sozialstatistiker Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln bemerkte zu den Koalitionsplänen: “Bestellt wird jetzt, bezahlt wird später.” Belastet würden in den Jahren 2011 und 2012 im Wesentlichen die Beitragszahler.
Nach dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/8744), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sollen die Bezüge der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland in diesem Jahr statt um 0,46 um 1,1 und im kommenden Jahr um voraussichtlich mindestens zwei Prozent steigen. Dazu wird der so genannte Riester-Faktor für zwei Jahre ausgesetzt. Dieser dämpft den Rentenanstieg und soll die private Vorsorge der im Erwerbsleben stehenden Bevölkerung honorieren. Der Riester-Faktor soll in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden.

Das „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ – Effektive Hilfe für Arbeitssuchende unter einem Dach – Dauerhafte Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur – Klare Verantwortungsstrukturen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010 bestimmt hat.
Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:

Die Parteien streiten im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage über die Frage, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Ausgleich des nach seinem Ausscheiden aus einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehenden negativen Auseinandersetzungsguthabens zusteht.
I. Der Beklagte hat am 23. Juli 1991 aufgrund von Verhandlungen, die in seiner Privatwohnung geführt worden sind, seinen Beitritt zu dem aus 46 Gesellschaftern bestehenden geschlossenen Immobilienfonds erklärt. Gegenstand dieser Publikumsgesellschaft ist die Instandsetzung, Modernisierung und Verwaltung eines Grundstücks in Berlin.
In einem Vorprozess forderte die Klägerin als Geschäftsführerin der GbR vom Beklagten die Zahlung von Nachschüssen, die die Gesellschafterversammlung der GbR zur Beseitigung von Unterdeckungen beschlossen hatte. Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte seine Mitgliedschaft in der GbR fristlos gekündigt und die Beitrittserklärung nach § 3 HWiG (jetzt § 312 BGB) widerrufen. Die Klage ist im Vorprozess mit der Begründung abgewiesen worden, nach wirksamer Kündigung des Gesellschaftsbeitritts durch den Beklagten bestünden zwischen den Parteien lediglich noch Ansprüche nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft. Die Nachschussforderung sei daher nicht mehr selbständig einklagbar, sondern sie sei als unselbständiger Rechnungsposten in die infolge des Ausscheidens des Beklagten auf den Tag des Wirksamwerdens des Ausscheidens zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung einzustellen.

Anlässlich des Beschlusses des Steuerkonzepts der CSU erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Mit Speck fängt man Mäuse, aber keine Wähler. Die CSU verteilt heute Steuergeschenke, über die sie gar nicht verfügt. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen wären gigantisch und müssten mit neuen Schulden finanziert werden. Bayern und die bayerischen Kommunen müssten zusammen Ausfälle von bis zu 5 Milliarden Euro verkraften. Diese Kehrseite verschweigt die CSU den bayerischen Wählerinnen und Wählern. Das grenzt schon an Wählerbetrug.
Die CSU eröffnet einen Steuersenkungswettlauf, der die politischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft, für Bildung und Familien, massiv einschränkt. Denn die sinkenden Wachstumsprognosen senden das deutliche Signal, dass der Staat sich auf härtere Zeiten einstellen muss. Die bisher gewohnten Zuwächse bei den Steuereinnahmen sind nicht mehr zu erwarten.
