Keine Gleichstellung von Auszubildenden mit beitragsfreien Geringverdienern
Mit Beschluss vom 10. Juni 2008 hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg entschieden, dass Auszubildende keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) haben. Beschluss vom 10.06.2008, Az: L 4 KR 6527/06
Die Klägerin absolviert eine Ausbildung als Friseurin und erhielt als monatliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr € 396,00, im zweiten Ausbildungsjahr € 420,00 und im dritten Ausbildungsjahr € 520,00. Der Arbeitgeber führte Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von 24 bis 212 €/Monat (von der Klägerin und dem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen) während der Ausbildungszeit an die Krankenkasse ab. Die Klägerin machte geltend, für die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr seien keine Beiträge zu erheben, da sie mit ihrem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 400,00 liege. Dass Auszubildende bei einem Einkommen bis € 400,00 der Versicherungspflicht unterworfen seien, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, denn für die übrigen Geringverdiener bestehe keine Sozialversicherungspflicht. Soweit ihr Ausbildungsgehalt die Geringfügigkeitsgrenze von € 400,00 übersteige, müssten die Beiträge zur Sozialversicherung verringert werden (sog. Gleitzonenregelung; Anm.: eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das erzielte Entgelt zwischen € 400,01 und € 800,00 im Monat liegt). Die beklagte Krankenkasse und das Sozialgericht lehnten dies ab.

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Die Stadt Münster durfte ein in Bahnhofsnähe abgestelltes Fahrrad nicht entfernen, weil es keine Fußgänger behindert hat. Das hat das Verwaltungsgericht Münster durch Urteil vom 11. Juli 2008 entschieden. Ein Münsteraner hatte am Morgen des 30. August 2007 sein Fahrrad unmittelbar an der südlichen Seitenwand des überdachten Treppenaufgangs vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs Münster abgestellt. Im Laufe des Tages versetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt das Rad zu einer mehrere Straßen entfernten Sammelstelle, wo der Eigentümer es einige Tage später abholte. Der 22jährige hielt das Entfernen des Fahrrads für rechtswidrig, klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht.
Die 1. Kammer entschied, die Stadt Münster habe nicht innerhalb ihrer Befugnisse gehandelt. Die Art und Weise, wie der Kläger sein Fahrrad vor dem Bahnhof abgestellt habe, habe nicht - wie von der Stadt geltend gemacht - gegen die Straßenverkehrsordnung oder brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen sei grundsätzlich zulässig. Es verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn Andere geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt würden. Von dem Fahrrad des Klägers seien aber keine Behinderungen oder Belästigungen für Fußgänger ausgegangen, die den Hauptbahnhof Münster durch den Haupteingang betreten oder verlassen wollten.

Zu der Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz im Kabinett erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Die Koalition hat sich geeinigt, aber die Probleme beim Mindestlohn bleiben ungelöst. An den entscheidenden Stellen sind die schwarz-roten Gesetzentwürfe vage oder stehen Mindestlöhnen sogar im Wege. Der weitere Streit zwischen den Ministern Scholz und Glos um Branchen und Tarifvorrang ist damit vorprogrammiert. Fortschritte im Kampf gegen Armutslöhne sind kaum zu erwarten.
Das geplante Arbeitnehmer-Entsendegesetz drückt sich um die Frage konkurrierender Tarifverträge herum. Das Kriterium der Repräsentativität und die Ankündigung “schonender Ausgleiche” vergrößern den Interpretationsspielraum eher, als dass sie für Klarheit sorgen.

Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW):
“Die Risiken sind ja sehr klar auf dem Tisch und wir sehen es spiegelbildlich in den Daten für Deutschland, was die Auftragseingänge bei den Investitionsgütern, auch aus dem Ausland vor allen Dingen, angeht. Wir sehen es an den Produktionsdaten der letzten Monate, die rückläufig sind. Das heißt, die deutsche Wirtschaft steht am Ende des Aufschwungs. Das heißt noch nicht zwingend, dass wir in eine Rezession hineinbrechen, das erwarten wir auch nicht. Aber es wird doch eine deutliche Minderung der gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit geben und wir erwarten für nächstes Jahr nur noch gut ein Prozent.”
“Was wir bisher sehen, ist, dass wir für dieses Jahr mit knapp anderthalb Prozent einen Aufbau an Erwerbstätigkeit haben werden, nächstes Jahr allerdings nur noch sehr gering, allenfalls ein paar Zehntel. Wahrscheinlich wird die Beschäftigung aber im kommenden Jahr eher stagnieren, d.h., es wird hier nicht zu einem Abbau kommen, aber es zeigt sich doch, dass die Luft dünn wird und dass ein zusätzlicher Aufbau an Arbeitsplätzen nicht zu erwarten ist.”
Kontext:
Das Wachstum in Deutschland wird sich 2009 nach Ansicht des Vorsitzenden der Bosch-Geschäftsführung, Fehrenbach, deutlich abschwächen. “Angesichts der Vielzahl von Negativmeldungen in den vergangenen acht Wochen schließe ich für das kommende Jahr sogar eine Rezession nicht mehr aus”, sagte er in einem Zeitungsinterview.
Quelle: N-TV
Der Kläger hat von dem beklagten Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung des Reisepreises für eine Flugreise in die Türkei verlangt. Während er für die Reise im Übrigen keine Mängel behauptet hat, hat er vorgetragen, dass es auf dem Rückflug von Antalya nach Köln/Bonn zu einem Beinahe-Absturz gekommen sei, bei dem er und seine Ehefrau Todesangst ausgestanden hätten. Die Reise sei deshalb ohne Erholungswert gewesen. Er hat deshalb u. a. die Rückzahlung des gesamten Reisepreises verlangt. In den Vorinstanzen hatte die Klage nur insoweit Erfolg, als das Reiseunternehmen einen Betrag von 280 EUR anerkannt hat. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben, soweit die Klage wegen der Minderung des restlichen Reisepreises abgewiesen worden ist, und insoweit den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Er hat dazu ausgeführt, dass bei besonderer Schwere ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen kann, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist. Ob dies der Fall ist, muss auf Grund einer wertenden Betrachtung im Einzelfall entschieden werden. Diese wird das Berufungsgericht nunmehr nachzuholen haben.
- Urteil vom 15. Juli 2008 - X ZR 93/07
- AG Duisburg – 49 C 1892/06 – Entscheidung vom 17. August 2006
- LG Duisburg – 12 S 116/06 – Entscheidung vom 31. Mai 2007
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Anlässlich der von den CDU-Sozialausschüssen geforderten Hartz-IV-Regelsatz-Erhöhung wegen gestiegener Stromkosten erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Die Front zur Abwehr einer Regelsatzanpassung für Hartz-IV-Empfänger bröckelt. Der Vorschlag des Vizechefs der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Gerald Weiß, den Regelsatz an die gestiegenen Strompreise anzupassen, ist zu begrüßen. CDU und SPD sind aufgefordert, die Überlegungen des CDA-Vize zu vertiefen.
Die Entwicklung der Strompreise ist nur ein Indikator dafür, dass die Regelleistungen für Hartz-IV-Beziehende angepasst werden müssen. Das Regelsatzsystem für Sozialleistungsbeziehende muss insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Bereits im letzten Sommer war angesichts des Preisanstiegs für Nahrungsmittel eine Debatte über die Angemessenheit der Regelleistungen entbrannt. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen beharren gleichwohl auf einer Überprüfung der Hartz IV-Sätze frühestens in 2010.

Wie schlecht die Jobcenter arbeiten, hat ein Insider, nämlich BA-Chef Frank-Jürgen Weise soeben festgestellt. Er bezeichnete sie als “Mitternachtsbierdeckelkompromiss beruflich unerfahrener Menschen”. “Der größte Teil der betroffenen Langzeitarbeitslosen muss das schon seit langem schmerzlich erfahren”, sagt Kornelia Möller. Zum fragwürdigen Kompromiss im Streit um die künftige Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
“Die Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern haben sich entschieden, die berechtigte Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den ARGEn mit einem juristischen Winkelzug vom Tisch zu fegen. Offenbar ist das für Union und SPD der beste Weg, die erneut aufflammende Kritik an Hartz IV mit seinen schlechten organisatorischen Regelungen und dem menschenverachtenden Inhalt schnell wieder zu beenden. Vor allem soll sie rasch aus dem Blickfeld des Wahlgeschehens der kommenden anderthalb Jahre rücken.
