Paritätischer Wohlfahrtsverband sieht Korrekturbedarf bei Kombilohn-Modellen - “Keine echten Chancen für gering qualifizierte Jugendliche und Langzeitarbeitslose”
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die von der Bundesregierung geplanten Kombilohn-Modelle mit Blick auf Jugendliche und schwer vermittelbare Menschen für unzureichend.
“Vor allem junge Menschen brauchen eine Chance auf eine Berufsausbildung, wenn sie eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben sollen. Mit einer Schnell-Vermittlung in einen beliebigen Kombilohn-Job ist ihnen nicht nachhaltig geholfen”, sagt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
Das von der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeitsmarkt vorgeschlagene Kombilohn-Modell sei für Jugendliche ohne Berufsabschluss nicht ausreichend. Es ziele lediglich darauf ab, sie in Arbeit zu vermitteln. Dies bringe kurzfristig Erfolge für die Arbeitsmarktstatistik. “Über kurz oder lang stehen diese Jugendlichen Aufgrund geringer Qualifikation aber erneut auf der Straße”, so Schneider. Statt derartige Drehtüreffekte zu produzieren, müsse die Arbeitsmarktpolitik gezielt die Ausbildungschancen junger Menschen verbessern, fordert der Paritätische.
Auch für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose greife der Kombilohn zu kurz. “Die finanziellen Förderung ist zu gering bemessen, um tatsächlich Betriebe zu motivieren, Menschen mit hohem Förderungsbedarf einzustellen”, betont Schneider. Hier müsse schon jetzt nachgebessert werden. Neben finanziellen Anreizen bedarf es konkreter Betreuungs- und Qualifizierungsangebote in den Betrieben, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Unverzichtbar seien darüber hinaus weiterhin öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote. Anders als die derzeitigen Ein-Euro-Jobs müssten sie langzeitarbeitslosen Menschen eine längerfristige Beschäftigungsperspektive bieten.
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband
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Anlässlich des gefundenen Kompromisses der Koalitionsfraktionen zur Reform des Unterhaltsrechts erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Der gefundene Kompromiss ist in erster Linie ein Erfolg für Ehe und Familie.
Durch die Neuregelung des Unterhaltsrechts werden Kinder künftig besser gestellt; bei der Zuteilung des Unterhalts stehen sie an erster Stelle.
Ein Verdienst der Union ist es, dass die Ehe größeren Schutz erhält. Die Ehe darf ihren Charakter als Lebenspartnerschaft und Verantwortungsgemeinschaft - insbesondere dann, wenn aus ihr Kinder hervorgegangen sind - nicht verlieren und zu einer beliebigen Form des Zusammenlebens nivelliert werden.
Im Zypries-Entwurf wären geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhaltsschuldners gleichgestellt worden, mit der Folge einer Kürzung des Unterhalts um bis zu 50 Prozent. Die Union konnte durchsetzen, dass zwischen Verheirateten und Nicht-Verheirateten unterschieden wird.
Der Vorrang von kindererziehenden Ehefrauen ist ein wichtiges Signal für mehr Vertrauen in die Institution Ehe.
Quelle: Pressestelle CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Man solle nachforschen, inwieweit das dreigliedrige deutsche Schulsystem zu dem vergleichsweise geringen Schulerfolg beitrage, so die zentrale Kritik im Bericht des Uno-Menschenrechtsbeauftragen Vernor Muñoz, dessen Ergebnisse diese Woche für Wirbel unter den deutschen Bildungspolitikern sorgten. “Diese Nachforschungen wurden seit Jahren auch von Seiten der AWO bereits auf dem Tisch gelegt”, so der AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers am Rande einer Vorstandssitzung des Wohlfahrtsverbandes in Berlin, “und bestätigen die Kritik des Menschenrechtsbeauftragen. Allein: es ist bisher wenig bis gar nichts geschehen. Um so verwunderlicher auch die teilweise heftige Reaktion mancher Bildungspolitiker auf die richtigen Ergebnisse des Berichtes.”
Das dreigliedrige Schulsystem benachteiligt auch und vor allem Kinder- und Jugendliche aus materiell schlechter gestellten Verhältnissen und mit Migrationshintergrund.”Von daher ist es dringend angezeigt, dass sich die Bildungspolitiker in Deutschland endlich gemeinsam der Aufgabe annehmen und das Bildungssystem umbauen, um allen Kindern und Jugendlichen einen gerechten Zugang zur Bildung zu verschaffen”, so Brückers.
Quelle: AWO Bundesverband e.V.
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:
- LSG Baden- Wuerttemberg L 12 AL 5573/05 Verspaetete Arbeitslosenmeldung
- LSG NSB L 8 AS 140/07 Mehrbedarf Diabetes mellitus Typ II a
- SG Muenster S 16 AS 199/06 Mehrbedarf fuer Alleinerziehende
- LSG Schleswig- Holstein L 11 B 13/07 AS ER Kosten der Unterkunft U 25, Eltern ziehen aus
- Az. L 5 KR 83/05 LSG Bayern Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Antrag bei KK stellen
- LSG NRW L 12 AS 12/06 Tilgung v. Schulden nicht absetzbar vom Einkommen ( EU-Rente )
- LSG NRW L 1 AS 19/06 Zuflussprinzip, Anrechenbarkeit Ueberbrueckungsgeld, Einm. Einnahme
- LSG Baden- Wuerttemberg L 7 AS 925/07 ER-B Haertefall Bafoeg bejaht
- Bayerischer VGH Az. 12 ZB 06.2581 Treuhandvermoegen bei Bafoeg zu beruecksichtigen
- SG Duesseldorf S 24 AS 27/07 ER Anrechnung des Stiefelternteils verfassungswidrig
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
In den letzten Tagen ist Bundeswirtschaftsminister Michael Glos durch seine immer wiederkehrende Forderung für Langzeitarbeitslose ins Gerede gekommen.
Seine Forderung: Jeder Erwerbslose muss einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereitgestellten Arbeit nachgehen, sonst erhielte er keine staatliche Unterstützung mehr.
Nun fragen sich immer mehr Betroffene, ob dieser Mann mit seiner Forderung nach “gesetzlicher Zwangsarbeit” für einen Rechts- und Sozialstaat, in dem die Verfassung noch Maßstab eines Rechtssystem ist, weiterhin tragbar ist. Laut Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche die Stütze des Rechtssystem ist, gilt seit 1949 :
Artikel 12
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Wenn also ein politischer Vertreter in seinen Äußerungen seinen Wählern zu verstehen gibt, dass er auf die Grundwerte der Verfassung, bei der Durchsetzung seiner politischen Ziele, keinen besonderen Wert legt, darf dann ein solcher Mensch in einer solchen Position weiterhin noch tätig sein ?
Sicherlich genießt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos den Zuspruch vieler Bundesbürger, die der Meinung sind, dass durch irritative Meinungsbildung, Langzeitarbeitslose eine zu unrecht gewehrte Grundsicherung ohne Gegenleistung gewährt würde, aber darf dies dazu führen, das politisches Machtstreben aufgrund von Minderheiten ohne politische Lobby betrieben wird?
Als Glück kann man nur den Zustand bezeichnen, dass es nach mehr als 2 Jahren den unzähligen Initiativen und Verbänden sozialer Ausrichtung , immer noch nicht gelungen ist, die Betroffenen in diesem Land zu einigen. Ein sozialer Protest mit Millionen von Betroffenen würde ansonsten zu katastrophalen Zuständen führen. Jedoch könnten aber eben solche Meinungsmache wie diejenige, die derzeit verstärkt durch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos betrieben wird, der Stein des Anstoßes sein.
Nun bleibt also nur die Frage: Ist Bundeswirtschaftsminister Michael Glos nur ein glückloses Kabinettsmitglied oder ein fanatischer Irrläufer?
Die Bundesregierung soll sich eine Beteiligung an Weiterbildung von 70 Prozent der Arbeitnehmer bis 2020 zum Ziel machen. In einem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen außerdem, die Regierung solle in einem Modellprojekt prüfen, wie die Verbraucherzentralen eine regionale und unabhängige Bildungsberatung übernehmen könnten. Die Strukturreform in der Berufsausbildung müsse vorangebracht werden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesagentur für Arbeit müsse ihre Weiterbildungsförderung neu ausrichten. Außerdem solle die Bundesregierung eine Kampagne starten, um die Arbeitnehmer zu lebenslangem Lernen zu motivieren. Notwendig seien auch Reformen der staatlichen finanziellen Förderung, um den Menschen Weiterbildung leichter zu machen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch sieht für Bezieher von Leistungen keinen Urlaubsanspruch vor. Im Gegensatz zu Beziehern von Arbeitslosengeld, die per Gesetz Anspruch auf eine so genannte dreiwöchige Ortsabwesenheit haben, gibt es für ALG II-Bezieher keine gesetzliche Regelung. Arbeitslose, die die “schönsten Wochen des Jahres” erleben wollen, brauchen dazu die Zustimmung der Agentur für Arbeit oder der ARGE. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.Wer auf eigene Faust fährt und dabei ertappt wird, der gilt für das Arbeitsamt als nicht erreich- und damit als nicht vermittelbar. Damit entfällt der Leistungsanspruch.
Ortsabwesenheit, die dazu dient, eine Arbeitsstelle zu suchen, ist zustimmungspflichtig.