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Mittwoch, der 03. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Behinderung

Es bedarf heute eigentlich keiner besonderen Erwähnung mehr, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch darauf haben, selbstbestimmt leben zu können. Je nach Art und Schwere der Behinderung des Einzelnen werden zur Verwirklichung dieses Anspruchs jedoch vielfach spezielle Hilfen oder Angebote benötigt.

Begriff „Behinderung“
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Behinderung“ gibt es bisher nicht. Eine rechtliche Beschreibung für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) enthält § 2 des Sozialgesetzbuchs. Es gibt viele verschiedene Behinderungen. Welche Leistungen Menschen mit Behinderungen erhalten können, steht im Sozialgesetzbuch:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ix.htm

Behinderung ist die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung, die

- auf einem regelwidrigen körperlichen, seelischen oder geistigen Zustand beruht, in dem sie von den für das Lebensalter typischen Zuständen abweicht,
- mehr als 6 Monate andauert,
- bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen in deren maßgeblicher Gesamtauswirkung festgestellt wird.

Feststellung der Behinderung

Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das zuständige Versorgungsamt fest:

- welche Behinderungen vorliegen,

- wie hoch der Grad der Behinderung (insgesamt) ist,

- eventuell, welche weiteren Merkmale im Schwerbehindertenausweis

eingetragen werden, die dann dazu berechtigen, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Im Versorgungsamt der Stadt wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Das Antragsverfahren beim Versorgungsamt ist kostenfrei. In diesem Verfahren werden entweder bereits bestehende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen über festgestellte Behinderungen zugrunde gelegt (z. B. Rentenbescheide der Berufsgenossenschaften, in denen der Grad der Behinderung beziffert worden ist), oder das Versorgungsamt trifft eine eigene Feststellung unter Einbeziehung ärztlicher Stellungnahmen bzw. Gutachten. Der Ausweis ist kostenlos.

Versorgungsämter

http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm


Grad der Behinderung

Der „Grad der Behinderung“ (abgekürzt: „GdB“) ist eine Zahlenangabe in Zehnergraden von 20 bis 100 und soll ausdrücken, wie schwer jemand behindert ist. Er gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, ob jemand aufgrund der Behinderung(en) auch in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Der Grad der Behinderung hat auch keinen direkten Einfluss auf die Leistungen einer Berufs- oder Erwerbsminderungsrente oder von Sozialhilfe (z. B. Pflegegeld).

Seite für die Schwerbehindertenvertretung

http://www.schwbv.de/index.html

Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 27. März 2007 um 23:51 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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7 Wochen leben mit Hartz IV

Kontrovers wurde die Aktion “7 Wochen leben mit Hartz IV” diskutiert, in der es darum geht, das Freiwillige aus Niedersachsen bis Ostern unter Hartz-IV erleben wollen, was es heißt, langzeitarbeitslos zu sein.

Der Konzeptgeber der Aktion Horst-Peter Ludwigs meldete sich nun beim Sozialticker:

” Wir bieten eine Reise in eine mehr oder weniger bekannte Welt, uns ist befußt, das ein wirklich vollständiger Einblick in die Lebensumstände nicht möglich ist. Aber das ist auch nicht unser Ziel. Wenn man sich das als Ziel setzen würde wäre es auch vollkommen unrealistisch. Es geht darum die Lebensumstände von Hartz IV Empfänger deutlich zu machen. Dieses Thema u.a. präsenter zu machen in der Öffentlichkeit usw..

Es zeigt sich das man Armut nicht mit Intellektueller Reflexion verstehen kann, um zu erfahren was Armut ist muss man sich emotional berühren lassen. Diese Möglichkeit bieten wir den Teilnehmern und geschieht durch die Berichterstattungen in den Medien.

Die Wahrnehmung von Armut ist eine Fähigkeit, die man erlernen muss. Leider ist festzustellen, dass diese Fähigkeit in unserer Gesellschaft immer mehr verkümmert und dadurch die Ausgrenzungsmechamismen immer stärker werden. Andere Lebenswelten als die eigenen werden nicht mehr richtig wahrgenommen. Von daher sind gerade als Zielgruppe für das Planspiel, Menschen einbezogen die sonst mit dem Thema Hartz IV wenig oder gar nichts zu tun haben. Wir bieten den Teilnehmern die Möglichkeit ihren Standort zu verlassen, weil, wer von der Mitte aus die Probleme betrachtet, sieht nicht dasselbe wie jemand, der vom sozialen Rand auf die Gesellschaft blickt.

Wir sind auch davon überzeugt, das ein eklatanter Mangel an sozialer Empathie vorliegt, durch kreative Aktionen kann dem jedoch entgegengewirkt werden und so ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit geleistet werden.”

Lesen Sie dazu auch: Das Geld reicht hinten und vorne nicht

“Ich glaube keinem mehr, der sagt, dass sich Menschen mit großem Vergnügen auf Hartz IV ausruhen - es ist kein Vergnügen”, sagt Natalia Gerdes, Projektkoordinatorin bei der Diakonie im Kirchenkreis Bramsche. Selbst die Simulation der Hartz-IV-Bedingungen habe in vielen Familien zu ernsthaften Problemen geführt, hat sie erfahren. Quelle: Neue OZ

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. März 2007 um 8:20 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Grüne fordern Sozialfondsmittel für Migranten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) besonders Migranten und Asylsuchende zu berücksichtigen. In einem Antrag schreiben die Abgeordneten, im Entwurf für ein Operationelles Programm (OP), das die Regierung zur Genehmigung an die Europäische Kommission nach Brüssel geschickt habe, sei kein “in sich geschlossenes Konzept zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten bzw. von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erkennen”. Sie verlangen, unter anderen folgende Handlungsfelder ins OP aufzunehmen: Unterstützung von Migranten bei Unternehmensgründungen und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Migranten.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. März 2007 um 7:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar

Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar, dass urteilte das SG in Aachen in seiner Sitzung vom 22.03.2007 - S 9 AS 32/07 ER . Demnach sind Sanktion seitens des Sozialhilfeträgers rechtswidrig, welche dem Hilfebedürftigen wegen Abbruch eines Praktikums, mit 30 % Senkung der ALG II Leistungen auferlegt wurde.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass eine Einarbeitung zwar im Rahmen eines Probearbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag mit Probezeit) oder einer befristeten Beschäftigung stattfinden kann, aber dann auch zu entlohnen ist. Eine unentgeltliche Arbeit ist daher als nicht zumutbar anzusehen.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 26. März 2007 um 14:04 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Einschränkung der Beratungshilfe und Gerichtsgebühren

NRW Arbeitsminister Laumann hat letzte Woche in einem beeindruckend klaren Statement deutlich gemacht, dass er den Luxus von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW zum 31.9.08 abschaffen möchte. Parallele und besonders potenziell unabhängige und kritische Beratungsstrukturen sind nicht mehr opportun. Die SGB II – Leistungsträger seien zur Beratung gesetzlich verpflichtet und die behördliche Beratung würde zur Unterstützung der Betroffenen völlig ausreichen, so Laumann. Damit droht spätestens Ende Sep. 08 rund 120 Arbeitslosenzentren in NRW das Aus. Auch Tacheles e.V. ist von dem Wegfall dieser Finanzierung schwer mitbetroffen.

Dann soll es eine Dienstanweisung der CDU-Bundesländer geben, Beratungshilfescheine in SGB II – Sachen im Regelfall nicht mehr auszugeben. Den Betroffenen soll mit Verweis auf die behördliche Beratung die Beratungshilfe abgelehnt werden. Der Zugang zu Anwälten und Rechtsdurchsetzung soll für Leistungsberechtigte somit blockiert werden.

Als letztes sollen noch Sozialgerichtsgebühren eingeführt werden. Derzeit findet bis Ende dieses Jahres dazu eine Befragung der Sozialrichter statt. Da auch die Meinung der Richter voraussichtlich nicht all zuviele Rücksicht genommen werden wird, ist damit zu rechnen, dass sie irgendwann nächstes Jahr eingeführt werden.Alle drei Maßnahmen dienen dazu Erwerbslosen den Zugang zu Ihren Rechten und somit zu ihrer Existenz noch mehr zu versperren. Um überhaupt Beratungsstrukturen aufrecht erhalten zu können, wird es nun existenziell notwendig sein um die Finanzierung unabhängiger Beratung zu kämpfen. Hier sind aber auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, die Anwälte und die Betroffenen selbst gefragt. Die Hauptlinie wird sein müssen, das derart viel Druck auf die Sozialbehörden und die Politik ausgeübt werden muss, dass diese örtliche unabhängige Beratungsstrukturen finanzieren.
Quelle: Tacheles e.V.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 26. März 2007 um 12:08 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Kein Problem für Nebentätigkeit bei Krankschreibung

Sie haben sich die Rippen gebrochen und einen Zeh verrenkt? - dann ist das kein großes Problem, wenn Sie trotz Krankschreiben beim besten Freund die Telefonauskunft betreiben. Nach dem AZ 5 Sa 288/06, stellt das keinen Hinderungsgrund dar - mal schnell eine Nebentätigkeit zu verrichten, denn schließlich hat diese Tätigkeit keinen negativen Einfluss auf die Genesung und sollte auch unentgeltlich geschehen sein.

Im vorliegenden Fall, hatte ein Busfahrer einen privaten Unfall, wobei er sich die Rippen brach und fiel somit 2 Monate aus seiner Tätigkeit aus. Als sein Freund mal Personalprobleme in seinem Taxibetrieb hatte, sprang dieser glatt ein und pflegte die Kundschaft am anderen Ende der Strippe.

Daher sollte man beim kommenden Husten oder Schnupfbeschwerden von Kollegen genauer auf dessen Stimme achten, wenn man sich ein Taxi rufen will, denn es könnte sogar der Chef sein, welcher sich seit längerem im Genesungsurlaub befindet.

Gute Besserung allen !!!

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 26. März 2007 um 9:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Familienpolitik versus Arbeitsmarkt

Nachgedacht - Jeder kennt die Schlagzeilen der vergangenen Wochen, wo Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) für mehr Kinderfreundlichkeit warb[**1] und dem Bestreben des Bundesarbeitsminister Franz Müntefering ( SPD ), die Arbeitslosenquote in Deutschland in den Griff zu bekommen.

Obwohl zu gerne von einem Konjunkturhoch gesprochen wird, reißen die Meldungen von Massenentlassungen nicht ab. Die Möglichkeit älterer Arbeitnehmer bis zur Rente in einem gesicherten Arbeitsleben entgegen zu fiebern, schwindet genauso sehr, wie die Tatsache, dass der Mensch nicht die Schuld an der Klimakatastrophe trifft. [**2]

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat mit ihrem Vorstoß, der darwinistischen Geburtenanhebung [**3] für die gehobene Mittelschicht, klare Zeichen gesetzt. Deutschland soll mehr Kindern ein Leben schenken, aber sinnvoll ist dies nur für die Besserverdienenden, denn wer als Eltern, oder auch allein erziehende Mutter dem Wunsch nachkommt, hat seit Einführung des neuen Elterngeldes, ein schlechtes Los gezogen. [**4]

Aber wie würde sich ein Geburtenansturm auf den Arbeitsmarkt auswirken?

Deutschland entwickelt sich zum Niedriglohnland. Was gebraucht wird sind billige Arbeitskräfte. Für Hochqualifizierte und ältere Arbeitnehmer hingegen ist der Arbeitsmarkt leer gefegt.

Um also die Arbeitslosenzahlen wirksam zu senken, müsste man die Anzahl der Bewerber auf einen Arbeitsplatz reduzieren. Auch dem Verhältnis von Arbeitnehmer und Rentner würde eine Reduzierung der Bevölkerung rechnerisch entgegenkommen, denn der Rentnerüberschuss, welcher zur Zeit die Rentenversicherung belastet ist “rein mathematisch” gesehen, nur ein temporäres Problem.

Werden also nach den Wünschen der Bundesfamilienministerin mehr Kinder geboren, heißt das auf lange Sicht gesehen, für viele dieser Kinder/Jugendlichen und später Erwachsene, eine übergangslose Weiterleitung in die staatliche Armenfürsorge / Hartz IV.

Müssen wir uns wohl möglich noch auf eine staatliche Geburtenkontrolle gefasst machen? Der Sozialticker mag sich das lieber nicht vorstellen.

 gezeichnet von M.Kinder für den Sozialticker

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 26. März 2007 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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