Sozialticker-Tip: Unter rechtsanwaltsofort.de stellt die Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz dem Arbeitnehmer ab sofort einen anwaltlichen Leitfaden zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der Ratgeber behandelt die wichtigsten Fragestellungen rund um das Thema “Beendigung eines Arbeitsvertrages” und “Abfindung”. Die Rubrik “Ratgeber” soll kontinuierlich um praktische Vorlagen und übersichtliche Leitfäden des Miet-, Immobilien- und Arbeitsrechts erweitert werden.
Arbeitnehmer sind häufig verunsichert, wenn es um die Frage der Beendigung ihres Arbeitsvertrages geht.
- Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
- Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
- Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen?
- Was ist beim Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages zu beachten?
- Wann kommt eine Abfindung in Betracht und wie wird diese berechnet?
Rechtsanwältin Scholz bietet auf ihrem Internetportal unter der Rubrik “Ratgeber” nun eine Broschüre zum kostenlosen Download an. Diese gibt dem Arbeitnehmer in leicht verständlicher Form Antworten zu den wichtigsten Fragestellungen.
Quelle: Rechtsanwältin Simone Scholz - rechtsanwaltsofort.de
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Bei einem Studienabbruch wird den Eltern nicht sofort das Kindergeld gekürzt.
Bei einem vorliegenden Fall, endeten Zahlungen des Kindergeldes erst mit dem Ende des Semesters und nicht mit dem Antrag auf Exmatrikulation. Diesbezüglich gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt.
Az: 2 K 2214/05
Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1983 geboren wurden, gilt grundsätzlich folgendes:
Seit Anfang des Jahres 2007 wird für Kinder, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, das Kindergeld gezahlt - höchstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Übergangsregelungen gelten für die Geburtsjahrgänge zwischen 1980 und 1982. So erhalten Eltern in dem Moment teilweise noch länger die Zahlungen des Kindergeldes.
Neuer Leitfaden für Ärzte gibt Hinweise zur Behandlung gefährdeter Patienten
Vor einem leichtfertigen Umgang mit Medikamenten warnt die Bundesärztekammer. “Wir erliegen zu oft der Illusion, dass mit einer Tablette alle möglichen Befindlichkeitsstörungen beseitigt werden können.
Dieses unreflektierte Reparaturbedürfnis verhindert eine ursachengerechte Therapie und kann schnell zu einer Gewöhnung, schlimmstenfalls zu einer Abhängigkeit von Medikamenten führen”, warnte Frau Dr. Astrid Bühren, Vorsitzende des Ausschusses “Sucht und Drogen” der Bundesärztekammer, bei der heutigen Vorstellung des Leitfadens “Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit”.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) auf, in die Hausordnung des Bundestages umgehend ein Rauchverbot für alle Gebäude aufzunehmen. Die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung, der Fraktionen und der Abgeordneten sowie die Mitarbeiter der Gastronomie und von externen Dienstleistern müssten vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten.
Sie schreiben: “Der Deutsche Bundestag sollte seiner Vorbildfunktion gerecht werden und mit gutem Beispiel vorangehen.” Es bestehe keine Notwendigkeit, auf das Inkrafttreten des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zum Schutz vor Passivrauchen in Behörden des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln zu warten. “Gehandelt werden sollte heute und nicht erst im September 2007″, betonen die Grünen. Sie verweisen darauf, dass Behauptungen “unrichtig” seien, ein Verbot in den gastronomischen Einrichtungen des Bundestages könne nicht eingeführt werden, weil dort das Gaststättengesetz des Landes Berlin gelte. Vielmehr könnte das Parlament, so es selbst Betreiber der Gastronomie sei, diese rauchfrei betreiben.
Es sei daher nicht gehindert, “derartiges mit den Betreibern der Kantinen, Cafeterien und Restaurants zu vereinbaren”.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen nach dem Osterfest:
- BGH Urteil Az. VIII ZR 247/05 Schoenheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage
- SG Lueneburg S 25 AS 43/07 ER Darlehensweise Übernahme der Jahresverbrauchsabrechung
- SG Lueneburg S 25 AS 503/05 BG mit Erwerbsunfaehigem, Anspruch ALGII, Bereinigung KG
- SG Lueneburg S 25 AS 1325/06 ER eheaehnlich, Bewertung eidesstattl. Versicherungen
- SG Lueneburg S 30 AS 119/07 ER Klassenfahrt
- SG Lueneburg S 30 AS 129/07 ER Uebernahme von Nebenkostennachzahlung
- SG Lueneburg S 30 AS 158/07 ER Rueckforderung ALGII fuer d. Vergangenheit, aufsch.Wirk.
- SG Lueneburg S 30 AS 179/07 ER Gespaech zum Arbeitsvermittler, Einstellung d. ALGII
- SG Lueneburg S 30 AS 189/07 ER Hoehe der Aufrechnung nach Paragraf 43
- SG Lueneburg S 30 AS 709/05 eheaehnlich, Kosten der Unterkunft
- SG Lueneburg S 24 AS 42/07 ER Anrechnung Kindergeld, Sanktion bei Sperrzeit Paragraf 144
- SG Lueneburg S 24 AS 172/07 ER Mehrbedarf Alleinerziehende
- SG Lueneburg S 24 AS 212/07 ER Erbschaft ist Einkommen im SGBII
- SG Lueneburg S 24 AS 254/07 ER Sanktion 100 Prozent , Massahme nicht angetreten, U 25
- SG Lueneburg S 24 AS 274/06 Kostenaufwendige Ernaehrung verneint, Schuppenflechte
- SG Lueneburg S 24 AS 344/06 Verwertungsausschluss LV
- SG Lueneburg S 24 AS 852/06 Erstattung ALGII , kein Vertrauensschutz
- SG Lueneburg S 24 AS 1312/06 ER Uebernahme der tatsaechlichen Heizkosten
- SG Lueneburg S 24 AS 1464/06 ER U 25 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
- SG Aachen S 9 AS 47/07 ER Auszahlung von ALGII in Form eines Schecks
- SG Aachen S 8 AS 25/07 ER Paragraf 7 Abs. 5 Haertefall bejaht
- SG Aachen S 15 AS 19/07 ER ALGII auch fuer Abendrealschueler
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Mannheim. Ver.di Rhein-Neckar begrüßt das Urteil des Mannheimer Sozialgerichts vom 15. März 2007, nach dem der Rhein-Neckar-Kreis verurteilt wurde, einer arbeitslosen Hartz IV-Empfängerin aus Schriesheim die komplette Miete für ihre neue Wohnung zu bezahlen. Die Tatsache, dass der Kreis unmittelbar nach dem Urteil seine bisherige Verweigerungshaltung aufgegeben habe, wertete Bernd Harth von ver.di als ein Zeichen von schlechtem Gewissen. Die positive Entscheidung des Bundessozialgerichts in dieser Sache, auf der das Urteil des Mannheimer Richters basierte, existiere schließlich schon seit einiger Zeit. Offensichtlich hatte nur der starke öffentliche Druck in der vergangenen Woche den Rhein-Neckar-Kreis zum raschen Umdenken bewegt.
Bernd Harth: “Mit diesen Urteil wird vielen Langzeitarbeitslosen aus dem Rhein-Neckar-Kreis, aber auch aus den Kreisen Bergstraße und Rheinpfalz, die sich möglicherweise veranlasst sehen, wegen Streitigkeiten mit dem Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises nach Mannheim zu ziehen, Mit gemacht, sich gegen schikanöse Anordnungen bei der von den jeweiligen Landratsämtern veranlassten Wohnungssuche zur Wehr zu setzen”.
Quelle: Ver.di Rhein-Neckar
Viele katholische Kinder gehen derzeit zur Erstkommunion, evangelische Jugendliche bereiten sich auf die Konfirmation vor. Doch für Kinder aus Hartz-IV-Familien sind Geschenke zu diesen Anlässen rechtlich heikel - sie könnten sogar verpflichtet sein, sie zu verkaufen.
Aus diesem Anlass möchte der Sozialticker nochmals auf seine Dokreihe hinweisen. Informieren Sie sich umfangreich: