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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kosten der Klassenfahrt sind auch bei über 300 Euro angemessen

Mit Beschluss vom 26.04.2007 urteilte das LSG Berlin- Brandenburg wie folgt:

Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) sind Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst. Vielmehr werden sie gemäß Satz 2 der Vorschrift gesondert erbracht. Bereits dieser Gesetzeswortlaut enthält keinerlei Hinweis darauf, dass der Leistungsträger zu einer irgendwie gearteten Begrenzung der Kosten berechtigt wäre.

Eine solche Berechtigung kann auch nicht aus dem Rundschreiben I Nr. 38/2004 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz folgen.
Die Anspruchsgrundlagen und den Leistungsumfang bestimmt der Gesetzgeber, nicht aber die Verwaltung, solange dieser nicht ein entsprechender Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eingeräumt bzw. sie zu bestimmten Regelungen ausdrücklich ermächtigt wird.

Im Übrigen liefe eine entsprechende höhenmäßige Begrenzung der für Klassenfahrten zu übernehmenden Kosten auch dem erklärten Willen des Gesetzgebers zuwider. Dieser hat in der amtlichen Begründung (BT-Drucks. 15/1514, 60) zu dem – soweit hier wesentlich – wortgleichen § 31 Abs. 1 Nr. 3 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ausgeführt:

“Absatz 3 Satz 1 ermächtigt die Träger der Sozialhilfe, die Leistungen für die Erstausstattungen für Wohnung und Kleidung zu pauschalieren, und konkretisiert die Ermittlung des Pauschalbetrages. Die Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den einmaligen Leistungen, wonach Pauschalierungen nur zulässig sind, wenn die Pauschalen zumindest auf “ausreichenden Erfahrungswerten” beruhen. Für mehrtägige Klassenfahrten sind dagegen keine Pauschalen vorgesehen. Da die Regelung nur Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen umfasst, sollen die tatsächlichen Kosten übernommen werden, um eine Teilnahme zu gewährleisten. Damit wird auch dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass Schulfahrten ein wichtiger Bestandteil der Erziehung durch die Schulen sind.” Für § 23 SGB II gilt Entsprechendes (vgl. BT-Drucks. 15/1749, 33).

LSG Berlin L 5 B 473/07 AS ER vom 26.04.2007

Interessant: Berlin: (hib/SKE) Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen knapp über dem Satz von Hartz IV liegen, haben Anspruch darauf, die vollen Kosten von Klassenfahrten erstattet zu bekommen. Laut Antwort der Bundesregierung (16/5182) auf die Kleine Anfrage der Linken (16/5013) handelt es sich nicht um Pauschalen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 14. Mai 2007 um 17:29 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Einzig die Regierung ist schuldig an Mehrausgaben bei Hartz IV

Statt der im Bundeshaushalt 2007 eingeplanten 21,4 Milliarden Euro beliefen sich die Kosten für das Arbeitslosengeld II voraussichtlich auf etwa 24 Milliarden Euro, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, in Berlin.

Wer solche Zahlen liest muss sich doch wundern, wie es trotz rigoroser Einsparungen beim ALG II (Hartz IV oder auch Leistungen nach dem SGB II genannt) kommen kann. Sie der Millionen von Erwerbslosen wirklich die Schuldigen, dass die Kosten nicht zu stoppen sind? Nur wie ist das zu erklären, da doch die Arbeitslosenzahlen, dem Bürger jeden Monat von weniger Erwerbslosen in diesem Land berichten.

Die Wahrheit ist, dass einzig die Regierung selbst schuldig ist, an den Mehrausgaben beim Hartz IV.

Mehr als 2,5 Millionen Menschen in diesem Land, müssen trotz einer Vollzeitbeschäftigung ergänzende Leistungen zum Unterhalt ( HARTZ IV ) beantragen und die Anzahl der Teilzeitbeschäftigte ist dabei noch nicht einmal annähernd berücksichtigt.

Wenn die Regierung, so wie es in den übrigen Nachbarstaaten der EU schon lange üblich ist, endlich sich durchringen könnte, ein Mindesteinkommen für Vollzeitbeschäftigte einzuführen - kein Mindeststundenlohn, sondern ein Mindesteinkommen - dann würden sich die Ausgaben für Hartz IV auf die wirklich Bedürftigen in diesem Land beschränken, die durch eine Arbeitslosigkeit eben nicht in der Lage sind sich zu ernähren.

Das mangelnde Rückgrat der Regierung sich gegen die Lobby der Arbeitgeber durchzusetzen, kostet jedem Bundesbürger jeden Tag schwer erarbeitete Euros, deren Nutznießer nicht der Erwerbslose und Leistungsempfänger ergänzender Hilfe ist, sondern einzig und allein der Arbeitgeber, der zu Dumpinglöhnen kostengünstig arbeiten lässt, ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben, dass seine Mitarbeiter vom Lohn nicht existieren können. Ständig wird berichtet, dass die Umsätze explodieren und das aber im Gegenzug aber auch Mitarbeiter entlassen werden.

Eins hat schon der Dümmste in diesem Land begriffen: Die Kosten für Hartz IV werden weiter steigen, auch wenn es keinen einzigen Erwerbslosen mehr geben wird. 20 Millionen Bundesbürger und mehr zu Hungerlöhnen arbeiten zu lassen, führt zu weiteren Ausgaben beim Hartz IV.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. Mai 2007 um 16:45 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Über erste Erfahrungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz berichten

Berlin: (hib/BOB) Bündnis 90/Die Grünen berichten von ersten Rückmeldungen und Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis. Im Hinblick auf die bundesdeutschen Ratspräsidentschaft im europäischen Jahr der Chancengleichheit, so die Grünen weiter, dürfte es dabei im besonderen Interesse Deutschlands liegen, dass der nationale Schutz vor Diskriminierung, den das AGG gewährleisten soll, reibungslos funktioniert. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass das Gesetz die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien “lückenlos” umsetzt.

Auf dem Seminarmarkt versuchten Verbände, Bildungseinrichtungen und einige Juristen mit Kursen über die Anwendung des AGG Geld zu verdienen, indem sie insbesondere für den Bereich des Arbeitsrechtes “ungerechtfertigte Ängste” schürten.

Die Grünen wollen nun unter anderem erfahren, durch welche Stellen und in welcher Weise die Bundesregierung die Bürger über Inhalt und Anwendungsbereich des AGG informiert und ob es dazu einen von der Regierung betriebenen Service in Form eines Internetauftritts gibt.

Ob die Regierung die Ansicht teilt, dass von “interessierter politischer Seite”, von Verbänden und Seminaranbietern für Unternehmen und Arbeitgeber zum Umgang mit dem AGG, “teilweise gezielt Fehlinformationen verbreitet” werden, um das AGG, zu diskreditieren oder Geld mit Kursen über das AGG zu verdienen, will die Fraktion ebenso wissen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. Mai 2007 um 14:53 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Notwendigkeit auf Grundrecht auf Wohnen

(hib/MVF) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Grundgesetz um ein Grundrecht auf Wohnen zu erweitern. Dies stellt sie in ihrer Antwort (16/5214) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4945) klar. Nach Meinung der Regierung sind konkrete Maßnahmen effektiver als eine symbolische Verfassungsänderung. Hinzu käme, dass die Soziale Wohnraumförderung mit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 in die Verantwortung der Länder übergegangen sei. Bundesweit seien die Obdachlosenzahlen ohnehin rückläufig.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. Mai 2007 um 13:53 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen

Mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen: Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes

Am 21. Mai 2007 werben Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit zum 12. Mal bundesweit bei Betriebsbesuchen und Telefonaktionen gezielt um Ausbildungsplätze.

Ziel ist es, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen. Die Paktpartner appellieren deshalb an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Schaffen Sie neue Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst auch über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie die Plätze den Agenturen für Arbeit, die Ihnen geeignete Jugendliche vermitteln. Die Ausbildungsberater Ihrer Kammern unterstützen Sie gerne bei der Suche nach passenden Berufen und in allen organisatorischen Fragen. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten einer Verbundausbildung, wenn Ihr Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte eigenständig vermitteln kann. Mit dem Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER der Bundesregierung kann die Initiierung solcher Verbundprojekte unterstützt werden. Wer jetzt ausbildet, hat künftig gut qualifizierte Fachkräfte und erhöht damit seine Wettbewerbsfähigkeit.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Presseteam

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. Mai 2007 um 12:48 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Höchste Zeit für Einigung des Koalitionsausschusses im Krippenstreit

Der AWO-Bundesausschuss hat heute in Berlin Bedingungen für einen seriösen Ausbau der Krippenplätze formuliert und erwartet vom Treffen des Koalitionsausschusses am 14. Mai 2007 wegweisende Beschlüsse für die Kinder in Deutschland.

Nur ein Rechtsanspruch für alle Kinder auf einen Krippenplatz ist die angemessene Antwort auf die aktuellen politischen Auseinandersetzungen. Erwiesenermaßen gibt es einen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildung, dem wirkungsvoll begegnet werden muss.

Unter dem Aspekt “der Chancengerechtigkeit”, so der AWO Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt, “ist dies für die AWO unabdingbar.” Frühkindliche Bildung “für alle ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen Kinderarmut”, unterstreichtSchmidt. Ein erfolgreicher und zügiger Ausbau von Krippenplätzen auf 750.000 bis zum Jahre 2013 wäre auch in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit ein “enorm wichtiger Schritt”, betont Schmidt. Im Zuge des Ausbaus “darf jedoch die Qualität der Tageseinrichtungen nie aus dem Blick geraten.” Hohe qualitative Standards sind sowohl für Eltern als auch bildungspolitisch erforderlich, “dies müssen alle Beteiligten der Diskussion erkennen. Einfach Zahlen von neuen Krippenplätzen in die Welt zu setzen, ohne zu benennen, wie viel gut ausgebildetes Personal dafür erforderlich ist , bleibt unseriös” so Schmidt.

Die Finanzierung des Ausbaus kann geregelt werden - wenn es politisch von Bund, Länder und Kommunen gewollt ist. Eine Finanzierung durch den Bund “muss mit Qualitätsanforderungen - entsprechende Qualifizierung des Personals, kleine Gruppen, geeignete Räume - verknüpft werden”, unterstreicht Schmidt.

Die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bund ist für die AWO dann möglich, wenn:

Quelle: Pressestelle - AWO Bundesverband e.V.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 12. Mai 2007 um 12:18 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Reform der Pflegeversicherung überfällig

Reform der Pflegeversicherung überfällig– Altersarmut “tickende Zeitbombe” für kommunale Haushalte

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich seiner Präsidialsitzung im Kreis Steinfurt (NRW) auf die Folgen der zunehmenden Altersarmut hingewiesen und die Politik zum Gegensteuern aufgefordert. Nach den Worten von DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) handelt es sich um eine “tickende Zeitbombe”, die für die kommunalen Haushalte erhebliche Belastungen berge. “Wir sehen das bereits heute: Die Kommunen geben pro Jahr für über 600.000 Menschen fast 3 Mrd. Euro im Rahmen der Grundsicherung im Alter aus, Tendenz steigend. Immer mehr Personen sind zudem auf ergänzende kommunale Hilfe zur Pflege angewiesen, weil die Pflegeversicherung nicht auskömmlich ist. Dafür geben die Kommunen 2,6 Mrd. Euro im Jahr aus.” Daher müsse die Reform der Pflegeversicherung vorangetrieben, aber auch beispielsweise die Rentenversorgung weiterentwickelt werden.

Der DLT-Präsident forderte daher die Bundespolitik auf, diese Entwicklung ernst zu nehmen und daraus entsprechende Konsequenzen für die von ihr verantworteten, vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme zu ziehen. “Eine Reform der Pflegeversicherung ist längst überfällig.”

Quelle: Deutscher Landkreistag

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 12. Mai 2007 um 9:56 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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