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Zeitarbeit - der deutsche Arbeitsmarkt in die Zweiklassengesellschaft

Die Gewinne der Zeitarbeitsbranche explodieren und der Umstand, das viele Leistungsempfänger von Sozialleistungen durch hausinterne Veranstaltungen der Argen und Kommunen in die Zeitarbeitsbranche gedrängt werden, unterstützt den Weg in die Zweiklassengesellschaft. Die Hoffnung vieler Zeitarbeiter den Weg in eine Festeinstellung zu bekommen, bleibt ein Traum. Lediglich 12% schaffen den Sprung. Für den Rest heisst es: Einmal Zeitarbeit, immer Zeitarbeit!

Jeder achte Vollzeit-Leiharbeiter braucht mittlerweile Unterstützung durch Hartz IV und ist nicht in der Lage ohne diese Unterstützung, die Familie mit dem erarbeiteten Lohn durch zu bringen.

Lesen Sie dazu auch den Sozialreport der IG-Metal, der eine kritische Bestandsaufnahme zur Zeitarbeit veröffentlicht hat. Ein Denkanstoss, der helfen soll, öffentlich dieses Thema zu diskutieren.

Sozialreport Zeitarbeit der IG-Metal ( pdf )

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 16. Mai 2007 um 13:06 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Die Betreuungspauschale ist ideologisch geleitet und kontraproduktiv

Der AWO Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers kritisiert die Pläne der Großen Koalition, eine Betreuungspauschale für Eltern anzubieten, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben wollen: “Dies ist offenbar ideologisch geleitet und völlig kontraproduktiv. Es werden so Mitnahmeeffekte organisiert und die Finanzierung ist auch noch weitgehend unklar.”

“Dabei wurden”, so Brückers, “endlich richtungsweisende Beschlüsse zur Zukunft der Krippenplätze in Deutschland gefasst”. Mit dem Rechtsanspruch für alle Kinder auf einen Krippenplatz könne etwa dem erwiesenen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildung wirkungsvoll begegnet werden. Ein erfolgreicher und zügiger Ausbau von Krippenplätzen auf 750.000 bis zum Jahre 2013 ist zugleich “auch in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit ein wichtiger Schritt.”

Die AWO bestehe weiterhin darauf, die Frage nach den Qualitätstandards der Tageseinrichtungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Hohe qualitative Standards seien sowohl für Eltern als auch bildungspolitisch erforderlich und dies erfordere viel gut ausgebildetes Personal, “ansonsten bleiben weitere Pläne an entscheidender Stelle unseriös”, unterstreicht Brückers.

Quelle: AWO - Pressestelle

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 16. Mai 2007 um 12:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen

Ein Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen, wenn er sich arbeitslos meldet.

Beschränkt er sich auf eine telefonische oder schriftliche Mitteilung, steht ihm kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu. Erst ab dem Zeitpunkt seines persönlichen Erscheinens hat der Antragsteller ein Recht auf Gewährung von Arbeitslosengeld. Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorverlegt werden.

Mehr dazu im Urteil LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007, Az. L 1 AL 7/06

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 16. Mai 2007 um 10:16 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Arbeitslosmeldung bei Schulabgängern meist nicht erforderlich

Alle Schulabgänger des Jahres 2007, die ein Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie oder eine kooperative Ingenieurausbildung beginnen.

Das trifft auch für Real- und Hauptschüler zu, die nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits 18 Jahre alt sind. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Au-pair-Tätigkeit bzw. einen Freiwilligen Dienst im Ausland handelt. Jugendliche, die beispielsweise in der Zeit vom 01.07. bis zum 01.11.2007 eine Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Freiwilligen Kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen, sind ebenfalls von der Arbeitslosmeldung ausgenommen. Auch wer innerhalb dieser Zeit seinen Bundeswehr- oder Zivildienst antritt, muss nicht in die Agentur für Arbeit, um sich arbeitslos zu melden. Hintergrund ist eine Regelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden können, ohne das eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.

Ist absehbar, dass der Zeitraum von vier Monaten überschritten wird oder der Jugendliche erhält eine Studienplatzabsage durch die Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung, muss er sich, um leistungsrechtliche Nachteile (z.B. Kindergeld) zu vermeiden, persönlich in seiner örtlichen Agentur für Arbeit Ausbildung suchend oder arbeitslos melden.

Eine Ausnahme zur dargestellten Regelung besteht dann, wenn eine Leistung der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft beantragt wird. In diesem Fall ist eine Arbeitslosmeldung erforderlich.

Quelle: Pressestelle Bundesagentur für Arbeit Chemnitz (035/07)

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 16. Mai 2007 um 7:48 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Appell an Richter und Staatsanwälte

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter appelliert an Richter und Staatsanwälte:

Verantwortung wahrnehmen, effektiven Rechtsschutz garantieren.

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat an die Richter und Staatsanwälte appelliert, ihre Verantwortung für das Funktionieren der Justiz in Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen. “Der Richter – und nichts anderes gilt für den Staatsanwalt – ist für das Funktionieren der Gesamtorganisation mitverantwortlich”, sagte die Ministerin am Donnerstag auf der Landesvertreterversammlung des Landesverbandes NRW des Deutschen Richterbundes (DRB) in Bad Lippspringe.

“Beide – Richter und Staatsanwalt - haben auch Führungsaufgaben zu übernehmen”, betonte die Ministerin vor den DRB-Delegierten. Ein Ziel müsse sein, gemeinsam mit den Mitarbeitern die internen Abläufe so zu gestalten, dass für alle Beteiligten unnötige Mehrarbeit vermieden werde. Eine “herausragende Verantwortung” maß die Ministerin den Präsidien der Gerichte und den Leitungen der Staatsanwaltschaften zu: “Auch in Zeiten knapper personeller Ressourcen haben sie die Geschäfte so zu verteilen, dass ein wirkungsvoller Rechtsschutz garantiert wird.”

Weiter sagte die Ministerin: “Mir ist wohl bewusst, dass die beschriebene Verantwortung der Richterinnen und Richter nur ein Baustein für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes ist. Nicht zuletzt trägt der Staat selbst die Verantwortung für die Justizgewährleistung.”

Der Dritten Gewalt müssten auch in Zeiten einer strikten Haushaltskonsolidierung, zu der es im Interesse künftiger Generationen keine Alternative gebe, die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, betonte die Ministerin. Sie versicherte, sie werde sich im Rahmen dessen, was angesichts der immer noch desolaten Haushaltslage des Landes und jährlichen Zinslasten von 4,8 Milliarden Euro möglich sei, auch in Zukunft nach Kräften dafür einsetzen, diese Forderung durchzusetzen.

Quelle: NRW-Justizportal

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Mai 2007 um 14:16 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hartz IV - Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten

Sozialleistungsträger muss konkret darlegen und nachweisen, dass auf dem Wohnungsmarkt zumutbare, geeignete und freie Wohnungen vorhanden sind, für die geringere Mieten gezahlt werden

Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten legt die Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und – soweit andere Anhaltspunkte nicht zur Verfügung stehen – auch im Hauptsacheverfahren regelmäßig die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zugrunde (vgl. hierzu jüngst Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -). Im Regelfall wird dabei der Tabellenwert der rechten Spalte berücksichtigt. Dies beruht darauf, dass nach Kenntnis der Kammer und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen die Bezugsfertigkeit des Wohnraums für die Höhe der vereinbarten Miete geringe Aussagekraft hat.

Ausschlaggebend ist die Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum. Außerdem spiegeln die derzeitigen Tabellenwerte nicht die aktuelle Mietpreisentwicklung wider. Um diesen Unwägbarkeiten Rechnung zu tragen und auch Leistungsbeziehern nach dem SGB II den Erhalt einer angemessenen Wohnung zu ermöglichen, wird regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte zur Bestimmung der Angemessenheit zugrunde gelegt. Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche “Richtlinie” an die Hand zu geben (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 – sowie jüngst Beschluss vom 11. August 2006, - L 8 AS 206/05 ER -).

Ein Abweichen von diesem Tabellenwert nach unten ist – darauf weist der Antragsgegner zu Recht hin – in diesem Sinne zwar dann möglich, wenn der Sozialleistungsträger darlegt und nachweist, dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zumutbare, geeignete und freie Wohnungen vorhanden sind, für die geringere Mieten gezahlt werden.

Soweit sich der Leistungsträger – wie hier – auf Werte unterhalb dieser Beträge berufen will, ist er hierfür allerdings nach dem in allen Bereichen des Sozialrechts geltenden Grundsatz der objektiven Beweis- und Feststellungslast beweisbelastet bzw. im einstweiligen Rechtsschutzverfahren glaubhaftmachungsbelastet. Denn wenn er aus dieser Tatsache – den niedrigeren Werten als denjenigen der rechten Spalte der Wohngeldtabelle – ein Recht herleiten will, trägt er hierfür die Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast.

(BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285, vgl. auch Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -)

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Mai 2007 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Rechtsanspruch auf Krippenplätze stößt nach wie vor auf Ablehnung

DStGB begrüßt den Kompromiss zum Krippenplatzausbau – Rechtsanspruch stößt nach wie vor auf Ablehnung

“Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es, dass die große Koalition bei der Frage des Krippenplatzausbaues einen Kompromiss erzielt hat der vorsieht, dass sich der Bund dauerhaft sowohl an den Betriebs- als auch an den Investitionskosten beteiligt. Das muss allerdings auch über 2013 hinaus gelten. Wenn wir das ehrgeizige Ziel von 750.000 Plätzen tatsächlich erreichen wollen, sind über 50.000 Erzieherinnen notwendig, die ausgebildet, qualifiziert und bezahlt werden müssen”, sagte heute der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.

Der nunmehr verabredete Rechtsanspruch ab 2013 ist aus Sicht des DStGB unnötig, wird zusätzliche Bürokratie schaffen und birgt die Gefahr, dass die 750.000 Plätze möglicherweise nicht ausreichen. Denn es ist eine generelle Erfahrung, dass Rechtsansprüche auch zusätzliche Nachfrage auslösen. Wir fordern ein Junktim im Gesetz, wonach der Rechtsanspruch erst dann wirksam werden darf, wenn die Betreuungsquote bundesweit tatsächlich 35 Prozent erreicht hat.

Quelle: Pressemitteilung DStGB

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Mai 2007 um 11:29 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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