Mannheim. Ver.di Rhein-Neckar begrüßt das Urteil des Mannheimer Sozialgerichts vom 15. März 2007, nach dem der Rhein-Neckar-Kreis verurteilt wurde, einer arbeitslosen Hartz IV-Empfängerin aus Schriesheim die komplette Miete für ihre neue Wohnung zu bezahlen. Die Tatsache, dass der Kreis unmittelbar nach dem Urteil seine bisherige Verweigerungshaltung aufgegeben habe, wertete Bernd Harth von ver.di als ein Zeichen von schlechtem Gewissen. Die positive Entscheidung des Bundessozialgerichts in dieser Sache, auf der das Urteil des Mannheimer Richters basierte, existiere schließlich schon seit einiger Zeit. Offensichtlich hatte nur der starke öffentliche Druck in der vergangenen Woche den Rhein-Neckar-Kreis zum raschen Umdenken bewegt.
Bernd Harth: “Mit diesen Urteil wird vielen Langzeitarbeitslosen aus dem Rhein-Neckar-Kreis, aber auch aus den Kreisen Bergstraße und Rheinpfalz, die sich möglicherweise veranlasst sehen, wegen Streitigkeiten mit dem Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises nach Mannheim zu ziehen, Mit gemacht, sich gegen schikanöse Anordnungen bei der von den jeweiligen Landratsämtern veranlassten Wohnungssuche zur Wehr zu setzen”.
Quelle: Ver.di Rhein-Neckar
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Viele katholische Kinder gehen derzeit zur Erstkommunion, evangelische Jugendliche bereiten sich auf die Konfirmation vor. Doch für Kinder aus Hartz-IV-Familien sind Geschenke zu diesen Anlässen rechtlich heikel - sie könnten sogar verpflichtet sein, sie zu verkaufen.
Aus diesem Anlass möchte der Sozialticker nochmals auf seine Dokreihe hinweisen. Informieren Sie sich umfangreich:
Wie schön sollte doch die Geburt eines Kindes in Zukunft durch das Elterngeld finanziell abgesichert werden. Lobeshymnen aus dem Bundesfamilienministerium überschlugen sich und stahlen allen Kritikern die Show zur Offenlegung von sozialen Nachteilen, welche sich im Elterngeld immer noch verstecken. Das dieses “Elterngeldgesetz” nur für Besserverdienende geschrieben wurde, zeigt der Sozialticker in seinem neusten Beispiel.
So besagt der § 2 des BEEG im Absatz 4
(4) Lebt die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, so wird das nach den Absätzen 1 bis 3 und 5 zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75,- Euro, erhöht.
Diese 75,- Euro - auf welche eine Familie mit kleinen Kindern dringend angewiesen ist, werden nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den sozial schwächeren Familien nicht gewährt, welche ergänzende oder vollständige ALG II (Hartz IV) Leistungen beziehen. Gerade diese Gruppe muss auf diese 75,- Euro, dem sogenannten “Geschwisterbonus” nach § 2 BEEG verzichten - denn nach § 10 des BEEG Absatz 1, wird dieser Betrag den “glücklichen” Eltern gesetzlich vorenthalten und abgezogen.
§ 10 BEEG Abs. (1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300,- Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.
Statt 375,- Euro, bekommen demnach die Empfänger von Sozialleistungen nur noch 300,- Euro Elterngeld. Gerade bei Mehrlingsgeburten summiert sich dieser monatliche Minderbetrag und fehlt genau dort, wofür dieser “Bonus” eigentlich gedacht gewesen war - beim Kind.
Hier sieht der Sozialticker eine sofortige Korrektur durch den Gesetzgeber für erforderlich, denn durch diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Eltern, welche finanziell schon am Boden der Gesellschaft liegend auf jeden Euro angewiesen sind - ensteht die Kinderarmut bereits schon im Kreisssaal. Betroffene Eltern sollten gegen diese Anrechnung Widerspruch einlegen und notfalls auch Klage führen, empfiehlt der Sozialticker.
Die meisten der Veranstalter hätten sich “höchst zufrieden” mit der Beteiligung an den Aktionen gezeigt, erklärte das Netzwerk Friedenskooperative. Die Tradition der Ostermärsche und deren Anspruch, die Diskussion um Krieg und Frieden nicht allein den Politikern zu überlassen, erweise sich als sehr lebendig. Friedens- und globalisierungskritische Initiativen sowie Gewerkschaften und christliche Gruppen waren den Angaben zufolge beteiligt, “und auch die grüne Basis war trotz oder vielleicht sogar gerade wegen der Distanzierung der Grünen-Spitze vertreten”, wie das Netzwerk weiter mitteilte.
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Berlin, 09. April 2007 - Jeder achte (12,4 %) Zeitarbeitnehmer in Deutschland verdient nach Angaben des DGB so wenig, dass er ergänzend Hartz IV-Leistungen erhält. “Damit zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen steckt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht absichern. Dabei handelt es sich vorwiegend um MitarbeiterInnen von Unternehmen, die den DGB-Tarifvertrag mit der Branche unterlaufen und niedrigere Verträge mit sog. christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben”, betonte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer.
Die vom DGB auf der Basis der amtlichen Statistik ermittelten Zahlen belegten, wie dringlich die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge sei, die der DGB mit den großen Zeitarbeitsverbänden abgeschlossen habe. Es sei höchste Zeit, das Armutsrisiko in der Zeitarbeit zu beseitigen”, unterstrich Sommer. Er fordere deshalb Bundesarbeitsminister Müntefering auf, durch die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz endlich grünes Licht für den vereinbarten Mindestlohn bei der Leiharbeit zu geben. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro würde die unerträglich niedrigen Stundenlöhne verhindern, die manche skrupellosen Zeitarbeitsfirmen zahlten.
Von den 556.202 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zeitarbeit erhielten nach Berechnungen des DGB im Herbst 2006 knapp 69.000 (12,4 %) ergänzend Hartz IV. Fast bei allen Betroffenen (94 %) handelte es sich dabei um Vollzeitbeschäftigte. Jede(r) sechste (16,6 %) Zeitarbeitnehmer(in) ohne Berufsausbildung war auf Hartz IV angewiesen, bei ihren ausgebildeten KollegenInnen sei es fast jede(r) Zehnte (10,3 %).
Quelle: DGB
Durch die Einführung der Hartz IV Reformen werden täglich neue Fragen aufgeworfen. Aufgrund der öffentlichen Missbrauchsdebatte trauen sich viele Hilfeberechtigte nicht mehr, die ihnen zustehenden Ansprüche zu stellen. Die Quote dieser „versteckten Armut“ wird in Fachkreisen um ein Vielfaches höher geschätzt, als die Quote derjenigen die dem Missbrauchsvorwurf gerecht werden. Die hohen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht für Hilfeberechtigte zum Beispiel bei der Vorlage der Kontoauszüge ( hier kann nur immer wieder betont werden das nur eine Einsichtnahme und kein kopieren der Auszüge zur Beilegung zu den Akten gemeint ist) oder der Durchführung unangemeldeter Hausbesuche ( die nicht geduldet werden muss, da die Unverletzbarkeit der Wohnung nach dem Grundgesetzt geschützt ist ) der Sozialbehörde degradieren unbescholtene Hilfeberechtigte zu potentiellen Leistungsmissbrauchern. In vielen Bereichen werden Ermessungsspielräume von Sozialbehörden zu Ungunsten für das weitere Leben der Antragssteller ausgelegt.
Viele Optionskommunen sind bis heute noch nicht in der Lage ihre Richtlinien zu ALG II und Sozialhilfe zu veröffentlichen ,trotz der gesetzlichen Verpflichtung.
Wir vom Sozialticker können jeden Hilfeberechtigten nur raten sich vor Antragsstellung auf den Seiten des Sozialtickers kundig zu machen und auch während des Bezugs sich ständig auf dem Laufenden zu halten.