Wiedereinmal kann der deutsche Bürger in den Medien vernehmen, dass 40.000 Erntehelfer, gerade aus dem Ausland fehlen, um mit Dumpinglöhnen die hiesige Ernteeinbringung zu gewährleisten. Headlines wie: “Der Spargel verrottet auf den Feldern” oder auch “Anbauflächen wegen Feldarbeiter-Mangel stillgelegt” werden in den Medien die nächsten Wochen wieder einmal verstärkt auf die Forderungen der landwirtschaftlicher Verbände aufmerksam machen.
Diese fordern die Aufhebung der so genannten “Eckpunkte-Regelung” von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD).
Aber wer dem Ausbleiben der ausländischen Erntehelfer etwas mehr Aufmerksamkeit widmet wird feststellen, das es nicht an ausländischen Erntehelfer fehlt. Nein im Gegenteil, es gibt sie immer noch zu Genüge, allerdings mit dem kleinen Unterschied, dass diese den Begriff von “Marketing”, für ihre Arbeitskraft verstanden haben, wohingegen deutsche Landwirte diesen Begriff wohl in den meisten Fällen erst im Lexikon nach schlagen müssen.
“Marketing is the process of planning and executing the conception, pricing, promotion and distribution of ideas, goods and services to create exchanges that satisfy individual and organisational objectives.” (s. Marketing News, March 1, 1985, Vol. 19, No. 5, S. 1)
Quelle: Wikipedia
Würden sich also deutsche Landwirte den Begriff des Marketing zu Herzen nehmen, dann wäre klar, dass man entweder die Löhne für Erntehelfer dem Niveau der übrigen EU-Länder anpassen muss, oder aber die Nutzflächen der Erntehelfer anpassen sollte.
Wenn also 40.000 ausländische Erntehelfer fehlen, liegt dies weniger an der “Quotenregelung” ausländischer Arbeitskräfte, sondern einzig und allein an den Arbeits- und Zahlungsbedingungen deutscher Landwirte. Sobald diese Bedingungen den übrigen Eu-Ländern angepasst wird, sollten auch Ernteausfälle der Vergangenheit angehören.
Macht dies z.B. den Spargel auf Dauer teurer? NEIN, denn die Ernteausfälle werden wie überall schon heute einkalkuliert. Weniger Ernteausfälle und höhere Vergütung werden sich also aufheben.
Es wäre also sinnvoll, wenn man nicht versucht nach Schuldigen zu suchen, sondern endlich das Problem an der Wurzel greift und die Bedingungen der Erntehelfer verbessert.
Vielleicht entwickelt Bundesarbeitsminister Franz Müntefering aus dieser Notlage ja auch noch das Projekt “Landwirte in Not”, in dem langzeitarbeitslose Volksbetriebswirte und Studienabsolventen der BWL - an Landwirte im Zuge von Ein-Euro-Jobs vermittelt werden, um ihnen die Grundzüge moderner Marketingtechniken zu erläutern. Wenn man die Arbeitsbedingungen auf so manchen Betriebshöfen anschaut, mag der Betrachter schon den Eindruck entwickeln, dass die Zeit stehen geblieben ist und die Landung auf dem Mond noch “Since-Fiction” ist.
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DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel begrüßt den Vorschlag von Arbeitsminister Franz Müntefering, auch “Maximallöhne” zum Thema zu machen. “Wenn ein Manager pro Jahr mehr verdient, als ein qualifizierter Arbeitnehmer in seinem ganzen Leben, dann stimmt etwas nicht,” sagte Hexel am Samstag in Berlin.
Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in den Aufsichtsräten würden auch in Zukunft genau auf die Höhe von Gehältern und Pensionen sowie auf Change-of-Controll-Klauseln bei Firmenübernahmen achten. “Absolute Gehaltsgrenzen zu setzen ist schwierig”, so das DGB-Vorstandsmitglied, das auch Mitglied in der Corporate Governance Kommission ist. Kriterien für angemessene Manager-Gehälter könnten neben der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens auch eine nachhaltige Unternehmenspolitik sowie Beschäftigungssicherung sein.
Der DGB überarbeitet zur Zeit seine Grundsätze für angemessene Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen aus dem Jahr 2003.
Quelle: Pressestelle DGB
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:
- LSG Rheinland- Pfalz L 3 AS 24/06 Erziehungsbeitrag aus Pflegegeld ist zweckbest. Einnahme
- OVG Lueneburg 12 LC 87/06 Rundfunkgebuehrenbefreiung bei besonderem Haertefall
- VG Goettingen 2 A 122/06 Haertefall bei der Rundfunkgebühr - Befreiung
- SG Fulda S 1 AS 18/05 Abschaffung Alh, Paragraf 428 SGBIII
- LSG Bayern L 11 B 57/07 AS ER Rueckforderung ALG2, grob fahrlessiges Verhalten d.HS
- LSG Bayern L 7 B 60/07 AS PKH Erstausstattung d. Wohnung
- LSG Bayern L 7 B 110/07 AS ER Heizkosten, Nachweis von verschwendrischem Verhalten
- LSG Hessen L 9 AS 284/06 ER Existenzgruenderzuschuss ist kein anrechenb. Einkommen
- LSG Bayern L 11 B 50/07 SO ER vorlaeufige Erbringung v. Leist. nach Kapitel 6u. 7 SGBXII
- LSG Bayern L 8 B 48/07 SO ER zur Frage, b.Bescheiden nach d.3.Kapitel
- LSG Bayern L 8 B 49/07 SO ER Kostenuebernahme eines Doppelbettes
- LSG Berlin- Brandenb. L 14 AS 1187/05 Atelier keine KdU
- LSG Bayern L 7 B 23/07 AS ER Zur Aufrechnung, Einkommen aus Bettelei
- SG Berlin S 34 AS 8303/07 ER Behoerde traegt Beweislast fuer Nachweis ihrer Bescheide
- L 12 AL 124/06 LSG NRW ALG Empfaenger kann sich nicht auf mangelnde Deutschkenntnisse berufen
- LSG Bayern L 7 B 19/07 AS PKH eheaehnlich- Rechtsprechung
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Bei der Berechnung des Einkommens für den Kindergeldzuschlag ist der Unterkunftsbedarf nach den Regelungen des SGB II zu ermitteln.
So urteilte das LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 19 AL 38/06 vom 22.01.2007 wie folgt:
Für die Berechnung der Mindesteinkommensgrenze nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG ist hinsichtlich der Unterkunftskosten im Sinne von § 22 SGB II nach dem Recht des SGB II und damit nach Kopfteilen der Unterkunftsnutzer vorzunehmen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Detaillierte und ausführliche Informationen rund um den Kindergeldzuschlag, erhalten sie auf den Informationsseiten vom Sozialticker: Kindergeldzuschlag
Bamberger fordert verfassungsgemäße Neuregelung
Angesichts des Streits über die geplante Reform des Unterhaltsrechts hat Justizminister Heinz Georg Bamberger eine Neuregelung angemahnt, die auch der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ist die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig. Daraufhin hatte der Bundestag die für heute geplante Verabschiedung der Reform des Unterhaltsrechts gestoppt, um den Karlsruher Vorgaben Rechnung tragen zu können.
“Es ist bedauerlich, dass Teile der Union nach wie vor darauf bestehen, ehemals verheiratete Partner mit Kindern bei Unterhaltszahlungen besser zu stellen als Unverheiratete, die Kinder betreuen”, kritisierte Bamberger. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten alle kinderbetreuenden Elternteile beim Unterhalt gleichberechtigt werden, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder war. Auf Drängen der Union sei dann im Gesetzgebungsverfahren aber doch an der Besserstellung der ehemaligen Ehefrau festgehalten worden. Damit, so Bamberger, würde die jetzige Rechtslage zementiert und nichtverheiratete Mütter würden für die Kinderbetreuung weniger Unterhalt bekommen als die frühere Ehefrau. “Leidtragende wären damit letztlich die Kinder, die außerhalb einer Ehe aufgezogen werden”, betonte der Minister. Dies sei mit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder gleich zu behandeln, nicht vereinbar.
Bamberger verwies darauf, dass sich im Bundestag die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen völlig einig seien, dass alle kinderbetreuenden Partner im Unterhaltsrecht zum Wohle des Kindes gleichbehandelt werden müssten. Nur Teile der Unionsfraktion beharrten unter Verwies auf das traditionelle Familiebild auf einer Privilegierung der Ehefrau. Dies werde der heutigen gesellschaftlichen Realität mit immer mehr Patchworkfamilien und allein erziehenden Elternteilen nicht mehr gerecht, so Bamberger. Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, dogmatische Streitigkeiten über das richtige oder falsche Familienbild zurückzustellen. Im Interesse der Kinder sollten beim Betreuungsunterhalt unverheiratete und ehemals verheiratete Partner möglichst bald gleich behandelt werden.
Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz - Pressestelle -
Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der Großen Koalition die Unternehmensteuerreform beschlossen hat, fordert der Bund der Steuerzahler, nun eine Reform der Einkommensteuer wieder ins Blickfeld zu nehmen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke: “Die Unternehmensteuerreform wird bei den Kapitalgesellschaften zu Steuerentlastungen führen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die immerhin über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmachen, dürfen sich aber nicht zu den Gewinnern der Reform zählen. Diese Schieflage muss unter anderem auch durch eine Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer beseitigt werden.”
Däke beklagt zudem, dass die Unternehmensteuerreform das Steuerrecht in Deutschland noch komplizierter macht. “Die Große Koalition war mit dem Versprechen angetreten, für eine deutliche Steuervereinfachung und für weniger Bürokratie zu sorgen. Das nun verabschiedete Regelwerk bewirkt aber das Gegenteil. Die Vereinfachung des Steuerrechts muss endlich wieder Priorität bekommen”, so Däke abschließend.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Asyl- und Ausländerrechts (16/5065) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am Mittwochnachmittag deutlich. Diskutiert wurden dabei Änderungen in den Bereichen Staatsbürgerschaftsrecht, Integration und Datenschutz. Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere über Integrationskurse, Einbürgerungstest und die Rücknahme der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Martin Jungnickel, Leiter des Einbürgerungsdezernates Darmstadt, lobte das Gesetz als “grundsätzlich richtig”. Positiv hervorzuheben sei, dass künftig der Einbürgerungsanspruch für Serien-Kleinkriminelle entfalle. Außerdem verhindere das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer EU-Staatsangehörigkeit, was bisher bei verfahrenstechnischen Fehlern des Antragstellers möglich war.
Die Kritik an der Rücknahme der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche teile er nicht. Nur wer sich um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht bemühe sei davon betroffen. Dem widersprach Kenan Kolat von der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Viele junge Erwachsene könnten die Anforderung, ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu bestreiten, nicht erfüllen. Dies liege jedoch nicht, wie von der Bundesregierung in der Gesetzbegründung unterstellt werde, am fehlenden Bemühen um Ausbildung und Beschäftigung. Vielmehr sei verschärfte Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt der Grund für die hohe Zahl ausländischer Staatsangehöriger ohne Berufsausbildung.
Auch Mehmet Kilic, Vorsitzender des Bundesausländerbeirates, kritisierte das Gesetz. Mit hohen Vorraussetzungen wie qualifizierten Sprachkenntnissen und “Gesinnungstests” versuche man Einbürgerung zu erschweren und zu verhindern. Derartige Verschärfungen, so Kilic, beruhten keineswegs auf EU-Vorgaben, so Kilic, der von einem “Ausländerabwehrgesetz” sprach.
Das Gesetz, so Volker Roßocha vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bedeute eine Abkehr von der bisherigen Integrationspolitik. Man wolle nach Bildungsstand und sozialer Herkunft selektieren, kritisierte er. Der DGB sehe die Einbürgerung als Bestandteil des Integrationsprozesses an, wogegen das Gesetz darin den Abschluss dieses Prozesses sieht. Das Gesetz enthalte erhebliche datenschutzrechtliche Verschlechterungen, kritisierte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. Immer mehr Daten würden erhoben, gespeichert und abgefragt. So würden bei einer Visabeantragung nicht nur die Bürgen, sondern auch “weitere Referenzpersonen” überprüft. Diese in hohem Maße unbestimmte Formulierung entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Normenbestimmtheit und Normenklarheit, so Schaar.
Albert Schmid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bezeichnete die Geschichte der Integrationskurse als “Erfolgsgeschichte”. Zwar gebe es auch dabei noch Optimierungsmöglichkeiten, doch müssten diese nicht per Gesetz geregelt werden. Ein erfolgreicher Einbürgerungstest, so Schmid, sei ein gutes Zertifikat auch für den Berufseintritt. Es sei allerdings nötig und sinnvoll, Sanktionen bei Nichtteilnahme an diesen Kursen zu verhängen. Aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht, so erklärte Professor Edzard Schmidt-Jorzig von der Universität Kiel, sei das Gesetz “in Ordnung”. Auch wenn insbesondere in datenschutzrechtlicher Hinsicht Probleme vorhanden wären, sei mit verfassungsrechtlichen Beanstandungen nicht zu rechnen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages