Nehmen Touristen außerhalb der EU medizinische Leistungen/Behandlungen wahr, haben sie auf die Erstattung von sämtlichen Behandlungskosten keinen Anspruch. Für Länder, mit welchen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat ( beispielsweise die Türkei ), gilt dies gleichfalls.
Außerhalb der EU muss der Versicherte nicht umfassend so gestellt werden, als wenn es eine in Deutschland erfolgte Behandlung gewesen wäre. Eine solche Entscheidung traf das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Aktenzeichen des Urteils - Az.: B 1 KR 18/06
Von den Krankenkassen sind nur die Behandlungen zu bezahlen, die im vergleichbaren Notfall einem tunesischen Staatsbürger von dessen dortiger Kasse zugestanden worden wären.
Der konkrete Fall:
1999 erlitt der Kläger in Tunesien bei einem Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma. Er lag zwölf Tage im Koma. Während der Behandlung wurde er von einem staatlichen Krankenhaus in eine neurochirurgische Privatklinik verlegt.
Nur ca. die Hälfte von den angefallenen Behandlungskosten, es waren insgesamt 8800 Euro, sind ihm von der zuständigen AOK erstattet worden.
Durch die Vorinstanzen ist nach Meinung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht ausreichend geklärt worden, welche Leistungen letztendlich von der tunesischen Kasse getragen worden wären. Deshalb verwies das Bundessozialgericht (BSG) zur weiteren Sachaufklärung diesen Fall an das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zurück.
Das Bundesgericht hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich der Kostenübernahme durchaus auch Auswirkungen für sämtliche Türkei-Touristen haben könnte.
Bei allen Reisen in Nicht-EU-Staaten ist der Abschluss einer privaten Reise-Zusatzkrankenversicherung sehr zu empfehlen.
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Sind Arbeitnehmer krank gemeldet, dürfen sie trotzdem Freizeitaktivitäten nachgehen.
Allerdings ist von ihnen alles zu unterlassen, was ein Hinauszögern ihrer Genesung bedeuten würde. Eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten können einschlägigen Urteilen zufolge aber durchaus erlaubt sein. Diese Angaben macht jedenfalls der Personalverlag in Bonn.
- Beispielsweise wurde einem Fahrer vom Landesarbeitsgericht Berlin die Teilnahme an einem Fußballspiel gestattet, obwohl bei ihm eine Meldung zur Arbeitsunfähigkeit wegen Gelenkproblemen vorgelegen hat (Aktenzeichen: 4 Sa 2143/05).
- Einem Arbeitnehmer mit Hörsturz wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz das Recht für einen Konzertbesuch zugesprochen (Aktenzeichen: 10 Sa 117/04).
- Recht bekam vom Bundesarbeitsgericht schließlich auch ein Arbeitnehmer, welcher nach einer Operation an seiner rechten Hand eine Reise nach Griechenland angetreten hat (Aktenzeichen: 2 AZR 358/85).
Kuriose Fälle - wenn allerdings der Arbeitgeber Beweise dafür hat, dass ein Arbeitnehmer Aktivitäten nachgeht, die eine tatsächliche Hinauszögerung seiner Genesung darstellt, kann dies in besonders schwerwiegenden Fällen der Grund sowie auch Anlass zur fristlosen Kündigung sein.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihren Internetauftritt grundlegend überarbeitet. Damit die Nutzer von www.arbeitsagentur.de künftig schneller und einfacher an die gewünschten Informationen gelangen, wurden die Gestaltung, die Navigationsstruktur sowie der Seitenaufbau verbessert und den heutigen Standards angepasst. Dabei waren die Nutzer in verschiedenen Entwicklungsstadien beteiligt: Zu Beginn der konzeptionellen Arbeiten wurden ihre Anliegen und Fragestellungen analysiert, in den Arbeitsagenturen in Nürnberg und Dresden fanden umfangreiche Nutzertests statt.
Die Startseite www.arbeitsagentur.de bietet wie bisher einen direkten Einstieg in die Jobbörse mit ihren Stellen- und Bewerberangeboten. Auch die Links zu den Datenbanken BERUFENET und KURSNET sind hier verankert. Die Informationen sind für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Institutionen gegliedert. Wer seine örtliche Agentur für Arbeit oder ARGE sucht, gelangt ebenfalls direkt von der Startseite zu den lokalen Informationsseiten. In einem neuen Bereich findet der Kunde alle wichtigen Formulare, Anträge und Veröffentlichungen auf einen Blick. Die Entwickler des neuen Auftritts haben auf eine flache Navigationsstruktur geachtet, damit Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit wenigen Klicks finden. Wenn dies einmal nicht gelingen sollte, hilft eine integrierte Suche weiter, die die 50.000 zentralen und lokalen BA-Internetseiten durchleuchtet. Aus Gründen der Barrierefreiheit gibt es keine technischen Spielereien.
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Internetauftritt im eigenen IT-Systemhaus realisiert. Dabei wurde sie bei der Entwicklung des Konzepts, der Navigation und des Layouts sowie bei der technischen Umsetzung von externen Spezialisten unterstützt. Die Kosten dafür lagen bei ca. 400.000 Euro.
Quelle: Pressedienst BA
Anmerkung der Sozialticker-Redaktion:
Für 400.000 Euro konnte sich der Sozialticker es sich nicht nehmen lassen den neuen Internetauftritt einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Urteil kann in einem Satz zusammen gefasst werden:
This page is not Valid HTML 4.01 Transitional! laut Markup Validation Service ( Stand 30. Mai 2007 15:34 )
Wenn dies also das Ergebnis von Spezialisten ist, wogegen jeder Laie heute schon bemüht ist eine validierte Seite ins Netz zu stellen, dann verwundert es auch nicht, das die Software zur Bearbeitung der Leistungsempfänger grobe Fehler aufweisst.
Zu den Meldungen über fehlende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Die Probleme bei der Ernte sind überwiegend hausgemacht. Die jetzige Entwicklung zeigt, dass sich unsere osteuropäischen Nachbarn nicht mehr als billiger Jakob auf Reisen gehen wollen. Deutschland ist als Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Osteuropa unattraktiv. In anderen europäischen Ländern kann man zeitlich unbegrenzt mehr Geld verdienen als hierzulande. Dagegen wirkt die Abschottungspolitik der Bundesregierung abschreckend. Statt auf die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sollte sie auf bessere Standards für einheimische und zugereiste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen.
Aber auch die Eckpunkteregelung, die die Zahl der Arbeitskräfte aus Osteuropa limitiert, ist kontraproduktiv. Wenn mehr deutsche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft eine berufliche Perspektive finden sollen, müssen auch die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Wir schlagen dafür die Einrichtung von Personalagenturen für grüne Berufe vor. Nur wenn Werbung, Qualifizierung und Vermittlung aus einer Hand erfolgen, können wir versierte und motivierte Fachkräfte gewinnen, die in den landwirtschaftlichen Betrieben dringend gebraucht werden.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Täglich kommen neue Urteile zu Tage.
Der Sozialticker ist bemüht Sie ständig auf dem Laufenden zu halten und präsentiert Ihnen die neusten Rechtssprechungen des SGBII zu den Themen
- Gewährung von Kindergeldzuschlag
- Anrechnung von Existenzgründerzuschuss
- Anrechnung von Kindergeld
- Berücksichtigung von freiwilligen Beiträgen zur Krankenversicherung
- Verwertung von Lebensversicherungen und Bausparverträgen
- Einkommensanrechnung von Erziehungsgeld
- Bemessung der angemessenen Heizkosten
- Bemessung der anteiligen Unterkunftskosten im Antragsmonat
- SG Düsseldorf, U. v. 29.05.2006, S 28 AS 70/05, zur Bemessung der anteiligen Unterkunftskosten im Antragsmonat und zur Anrechnung einer Nachzahlung von Übergangsgeld als Einkommen.
- SG Düsseldorf, U. v. 29.05.2006, S 28 AS 51/05, zur Ablehnung von Kinderzuschlag wegen Nichterreichen der Mindesteinkommensgrenze.
- SG Aachen, U. v. 29.05.2006, S 11 AS 11/06, Anteile für Vollmöblierung gehören nicht zu den Unterkunftskosten und zur Frage der Bemessung der angemessenen Heizkosten sowie zur Verweisung auf die Erstellung einer Heizkostenabrechnung durch den Vermieter.
- LSG Hamburg, B. v. 16.05.2006, L 5 B 136/05 ER AS, Die als Erziehungsbeitrag, Erziehungsgeld oder Kosten der Erziehung bezeichneten Zuwendungen des Jugendamts sind Einkommen der Antragstellerin.
- SG Dresden, U. v. 31.03.2006, S 35 AS 66/05, zur Verwertung eines Bausparvertrages, auch dann, wenn dieser für eine Umschuldung vorgesehen ist und zur Verwertung von Lebensversicherungen.
- SG Dresden, U. v. 31.03.2006, S 35 AS 70/05, zur Anrechnung von Kindergeld für volljährige Kinder, zur Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, zur Berücksichtigung von Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung, zur Berücksichtigung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung, zur Anrechnung des Existenzgründungszuschusses und zur Frage der Gewährung eines Freibetrages wegen Erwerbstätigkeit.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Arbeitsagenturen und Kommunen haben bei zu Unrecht gezahlten Leistungen gegenüber arbeitslosen Hilfeempfängern unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückforderungsrecht. Die Rückforderung darf sich jedoch immer nur individuell an eine konkrete Person richten, nicht generalisierend an ganze Bedarfsgemeinschaften. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im konkreten Fall hatte ein heute 37jähriger Arbeitsloser aus Kassel für sich, seine Frau und zwei Kinder ALG II-Leistungen beantragt. Die Arbeitsförderung Kassel stellte, da der Mann gleichzeitig Unterhaltsgeld erhielt und dies bei der Berechnung seiner ALG II Leistungen nicht berücksichtigt worden war, Rückforderungsansprüche und verlangte die Erstattung zu Unrecht gezahlter Leistungen in Höhe von knapp 1.500 €. Dazu zählten nicht nur Leistungen, die der Haushaltsvorstand erhalten hatte, sondern auch solche, die seiner Frau und seinen Kindern gewährt worden waren.
Im Gegensatz zur ersten Instanz verneinten die Darmstädter Richter einen Rückforderungsanspruch der Behörde, soweit er sich auf die gesamte Familie bezieht. Da es keine Gesamtansprüche von Bedarfsgemeinschaften, sondern immer nur individuelle Ansprüche von Mitgliedern in denselben gebe, könnten Rückforderungen auch nie gegen Bedarfsgemeinschaften geltend gemacht werden.
Im übrigen verneinten die Darmstädter Richter im vorliegenden Fall generell einen Rückforderungsanspruch für die Vergangenheit. Für die Zukunft könnten die Leistungen allerdings neu festgesetzt werden, soweit sie bisher zu hoch gewesen seien. AZ L 9 AS 33/06 – Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Pressestelle Hessisches Landessozialgericht
Der 1. stellv. CDA-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Gerald Weiß, drängt die Union zu einer Lösung beim Thema Mindestlöhne. “Die CDA wird darauf dringen, dass die Union einem uralten christlichen Grundsatz folgend dafür sorgt, dass Menschen, die 40 Stunden arbeiten, auch von den Früchten der Arbeit leben können”, sagte Weiß der “Rheinischen Post”.
Beim Streit um die Mindestlöhne in der großen Koalition sehe er einen Kompromiss in der Ausweitung des Entsendegesetzes. Nach den Gebäudereinigern sollten als weitere Branchen die Postdienstleistungen und das Bewachungsgewerbe einbezogen werden. “Allein die Sittenwidrigkeit reicht nicht, um gegen Dumpinglöhne vorzugehen”, betonte der CDU-Politiker. Die von der Union favorisierten Kombilöhne müssten nach den Worten von Weiß in jedem Fall eine Ausnahme bleiben.
Quelle: Pressestelle - CDA Deutschlands