Zu der Forderung der SPD, die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und damit einen Mindestlohn zu verankern, erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Letzte Woche die Postdienstleister, diese Woche die Zeitarbeiter. Die SPD hat ihr Sommerloch-Thema gefunden. Sie stellt eine Forderung nach der anderen und versucht dabei vergessen zu machen, dass sie selbst am Hebel sitzt und regiert. Denn immer noch ist die eigentlich interessante Frage unbeantwortet: Was passiert konkret nach dem Koalitionskompromiss zum Mindestlohn?
Auch nach einem Monat gibt es keinen Hinweis aus dem Müntefering-Ministerium, welche Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden und für welche auf dem Verordnungswege Mindestlöhne kommen werden.
Die Zeitarbeitsbranche hat schon vor einem Jahr ihren Bedarf nach einem Mindestlohn angemeldet, die Träger der Weiterbildung sind ebenfalls dabei, kürzlich hat die Fleischwirtschaft die Regierung zum Handeln aufgefordert, die Branchen mit verbreiteten Lohndumping sind bekannt. SPD und Union müssen endlich praktisch werden.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Berlin: (hib/MPI) Die 354 Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Beziehern von Arbeitslosengeld-II (Alg II) sind an die Nutzung der Software A2LL gebunden. In ihrer Antwort (16/5869) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/5661) schreibt die Regierung, die Arbeitsgemeinschaften hätten kein Wahlrecht zur Anwendung anderer IT-Verfahren zur Berechnung und Auszahlung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger hätten in den Verträgen über die Errichtung der Arbeitsgemeinschaften die Nutzung der von der BA bereitgestellten zentralen IT -Verfahren vereinbart. Die Liberalen hatten auf wiederholte Fehler der Software A2LL hingewiesen.
Die Regierung schreibt weiter, im Jahr 2006 seien insgesamt 95,7 Millionen Euro an IT-Ausgaben im Rahmen des Alg II angefallen. Die Höhe der Kosten für das Jahr 2007 werde auf 94,6 Millionen Euro geschätzt.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Der Anstieg der beim Sozialgericht Stuttgart eingehenden Verfahren hält unvermindert an. Der Präsident des Sozialgerichts, Michael Endriß, erklärte dies bei der Jahrespressekonferenz am 16.07.2007.
So gingen im Jahr 2006 beim Sozialgericht Stuttgart insgesamt 17,8 % mehr Klagen und 36,8 % mehr Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz als im Jahr 2005 ein. Im ersten Halbjahr des Jahres 2007 setzte sich dieser Trend mit einem nochmaligen Zuwachs von 7,2 % an Klageverfahren weiter fort. Durchschnittlich waren im Jahr 2006 zudem nur 20 Richterstellen besetzt, obgleich 24 Richterstellen beim Sozialgericht Stuttgart benötigt wurden. Im ersten Halbjahr des Jahres 2007 hat sich die Personalsituation weiter verschlechtert. Derzeit fehlen 6 Richter. Der Deckungsgrad an Richtern ist damit im Vergleich zum Jahr 2006 von 82,8 % auf 76,9 % gesunken. Pro Richter waren 19,2 % mehr Klagen zu bearbeiten. Zwar konnten auch die Erledigungszahlen nochmals um 4,7 % gesteigert werden, jedoch konnte der überdurchschnittliche Arbeitseinsatz der Richter und der Angestellten des SG Stuttgart ein Anwachsen der Aktenbestände nicht verhindern. Ein Abflauen der Klagewelle ist nicht zu erwarten. Insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitslosengeldes II ist mit unverminderten Klageeingängen zu rechnen, vor allem zu den Rechtsfragen Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Rechtmäßigkeit von Absenkungs- und Aufhebungsbescheiden. Für den Bürger hat die angespannte Personalsituation längere Bearbeitungszeiten zur Folge. Abhilfe ist nur durch eine Verbesserung der personellen Situation des SG Stuttgart möglich.
Quelle: Sozialgericht Stuttgart
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die oft gehörte Aussage, dass Rentenbescheide mit einem Computer erstellt und berechnet werden, soll nicht dazu führen die Richtigkeit eines Rentenbescheides blind anzunehmen. Je komplizierter ein Computerrechenprogramm ist umso mehr Fehler können sich einschleichen. Die Programme müssen wegen der ständigen Rechtsänderungen laufend angepasst bzw. umgeschrieben werden, was immer wieder Fehler bringen kann.
Auch bei der Dateneingabe können Fehler passieren, z.B. falscher Rechtsstand angewandt, Zahlendreher usw. So wie ein Steuerbescheid vom Steuerberater überprüft wird, sollte auch jeder Rentenbescheid vom Rentenberater überprüft werden. Ein falscher Rentenbescheid wirkt sich finanziell über viele Jahre aus und nicht allein für ein Jahr wie ein Steuerbescheid. In der Presse schwanken die Angaben über die Menge der falschen Rentenbescheide zwischen 10% und 35%. Der Rentenempfänger selbst kann Teile des Bescheides prüfen. Eine vollständige rechnerische Überprüfung, Überprüfung ob die richtigen Rechenfaktoren angenommen wurden, Überprüfung ob die jeweils geltenden Gesetze richtig zur Anwendung kamen usw., ist allerdings nur einem Fachmann möglich. Rentenberater sind unabhängige Spezialisten. Sie können einen Rentenbescheid sachgerecht bis in alle Einzelheiten überprüfen und sind dafür befugt und behördlich nach dem deutschen Rechtsberatungsgesetz zugelassen.
Ein Rentenbescheid kann jederzeit überprüft werden, auch wenn die Rente schon jahrelang gezahlt wird. Ist die einmonatige Widerspruchsfrist des Rentenbescheides verstrichen, kann die Rente für die Zukunft in Ordnung gebracht werden, selten rückwirkend. Für die Zukunft besteht dann Gewissheit, dass alles stimmt. Ein Fehler im Rentenbescheid wirkt sich jeden Monat neu aus.
Weitere Informationen unter: Rentenbüro.de - PDF
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, welches Finanzierungsmodell sie für den Ausbau der Krippenplätze vorlegen wird. In ihrer Antwort (16/5859) auf eine Kleine Anfrage der Liberalen (16/5669) heißt es, man habe dazu “alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten” einschließlich einer Krippenstiftung geprüft. Dabei seien “andere Wege” für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten des Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren für “vorzugswürdig befunden” worden. Als Alternative zu einer so genannten Krippenstiftung prüfe man die “Errichtung eines Sondervermögens”. Zu Einzelheiten gebe es aber “noch keine Festlegung”.
Der Bund wolle bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Gesamtfinanzierung des Betreuungsausbaus zur Verfügung stellen. Man schätze, so heißt es in der Antwort der Regierung weiter, dass ab 2014 durch diesen Ausbau jährlich laufende Betriebskosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstehen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung kann keinen Trend zur Auswanderung hoch qualifizierter Deutscher erkennen, da dieser Auswanderung auch Einwanderung Hochqualifizierter aus dem Ausland entgegenstehe. In ihrer Antwort (16/5417) auf eine Große Anfrage der FDP (16/3210) stellt die Regierung außerdem fest, dass die Auswanderung Hochqualifizierter “einen positiven Effekt” haben könne, wenn die Auswanderer nach einiger Zeit zurückkehrten und neu erworbene Qualifikationen mitbrächten. Der von der FDP unterstellte “brain drain” lasse sich empirisch nicht belegen.
Dieser Aussage liegt ein weite Definition des Begriffs Auswanderer zugrunde: Nach Ansicht der Regierung werden damit sowohl Personen bezeichnet, die “sich im Ausland auf die Dauer oder wenigstens für längere unbestimmte Zeit niederlassen wollen”, als auch Menschen, “die sich nur für kürzere Zeitperioden im Ausland aufhalten”. Damit wolle man dem Umstand Rechnung tragen, dass “auch ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von Hochqualifizierten beispielsweise zu Studien- und Forschungszwecken Folgen für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland” habe. Die Liberalen hatten in ihrer Großen Anfrage angeführt, Experten schätzten die Zahl der deutschen Auswanderer für das Jahr 2005 auf bis zu 250.000 Personen, die meisten von ihnen jung und gut ausgebildet.

Alle diejenigen, die zu Hause Angehörige pflegen, haben auch ein Recht auf Urlaub.
Darauf wurde von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) bzw. vom KKH-Servicezentrum in Schwerin, laut einer Presseerklärung, hingewiesen. Bis zu 1432 Euro pro Jahr könnte von den Pflegekassen an ihre pflegebedürftigen Versicherten für eine Pflegevertretung gezahlt werden.
Allen gesetzlich Versicherten, die einer Pflegestufe zugeordnet sind sowie aus der Pflegeversicherung Leistungen erhalten, steht diese so genannte Verhinderungspflege zur Verfügung.
So ist es möglich, dass sich Pflegepersonen bis zu 28 Tage von ihrem Alltag des Pflegens erholen.