Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat deutlich zugenommen

Berlin: (hib/BOB) Das Bundesjustizministerium (BMJ) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6078) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/5852) mit. Die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnten, untersuche unter anderem derzeit das BMJ. Erste Ergebnisse zeigten ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. Unter anderem seien folgende Beweggründe zu nennen: “eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden”, “eine friedlichen Verständigung der Eltern ist nicht möglich”, “die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden” oder “hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren”. Die Ergebnisse der Studie würden “demnächst vorliegen”.

Insgesamt hat sich die Ziel der nichtehelich geborenen Kinder deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es 2006 schon fast 202.000 Kinder. Der Regierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse die Zahl der Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern). Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 21. Juli 2007 um 8:12 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Anzeige



Kinder von Alg-II-Beziehern haben gleiche Bildungschancen?

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung, dass Kindern von Arbeitslosengeld-II-Beziehern “nicht die gleichen Bildungschancen wie anderen Kindern offenstehen würden”. In ihrer Antwort (16/5870) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/5699) schreibt die Regierung, die Leistungen umfassten auch die Ausgaben für die Nutzung von Verkehrsmitteln, für Nahrungsmittel und für Schulmaterial. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 23. November 2006 sowohl die Höhe als auch die Art der Bedarfsermittlung als verfassungsgemäß bestätigt. Zudem würden zusätzliche Mittel etwa für mehrtägige Klassenfahrten gewährt. Die Regierung verweist darüber hinaus auf die Schulgesetze der Länder. Diese ermächtigten die Kommunen als Schulträger, hilfebedürftige Familien beispielsweise von Kosten der Mittagessensteilnahme zu befreien.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 21. Juli 2007 um 7:35 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 29-II

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 20. Juli 2007 um 12:30 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Unternehmen, die in Deutschland wegen der guten allgemeinen Standortqualität und trotz der hohen nominalen Steuerbelastung investiert haben, versuchen, ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge z.B. durch grenzüberschreitende Kreditvergabe ins niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Dadurch entgehen Deutschland Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Auch bei privaten Haushalten besteht die Gefahr, dass Kapital ins Ausland transferiert wird, um der Besteuerung in Deutschland auszuweichen.

Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist deshalb neben der Erhöhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats.

Durch positive und negative Anreize soll die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland, vor allem durch Unternehmen aber auch durch private Haushalte, gebremst werden. 

Schon mittelfristig werden daher die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbesteuer über dem derzeitigen Niveau liegen. Die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland soll für in und ausländische Investoren erhöht werden. Dies soll unabhängig von der Rechtsform gelten.

Lesen Sie hier, wie sich der Gesetzgeber die Lösung des Problems vorstellt und was bei Einführung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auch auf private Haushalte zukommen wird.

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 20. Juli 2007 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Wohnungserstausstattung für Alleinstehende pauschal 1100 Euro

Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Pauschalsatz von 1100 € für Alleinstehende ausreichend ist, um die, für eine geordnete Lebensführung notwendigen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen.

Der Pauschalbetrag von 1.100 € reiche jedoch nicht aus, um noch notwendige Renovierungsleistungen zu erbringen. Insoweit bestehe, wenn die neue Wohnung laut Mietvertrag zunächst renoviert werden muss, ein zusätzlicher Anspruch auf Geldleistungen.

Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt

LSG Sachsen- Anhalt L 2 B 261/06 AS ER vom 14.02.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 20. Juli 2007 um 8:30 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Kosten für eine Klassenfahrt

Nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II sind Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst und werden gesondert erbracht. Grundsätzlich gilt im SGB II -wie im SGB XII und vorher im BSHG- der Nachranggrundsatz. Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 SGB II dürfen Leistungen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.

Im vorliegenden Fall wurden die Kosten für die Klassenfahrt der Tochter vom Leistungsträger wegen fehlender Mitwirkung nicht übernommen , da sie einen entsprechenden Antrag beim Förderverein nicht gestellt hat .

Jedoch wäre es ihr im Rahmen der als Ausprägung des Nachranggrundsatzes geltenden Selbsthilfe zumutbar gewesen, einen solchen Antrag zu stellen.

SG Konstanz S 4 AS 323/07 vom 25.05.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 20. Juli 2007 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Kündigung per Kopie ist unwirksam und auch verboten

Wenn ein Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber per Bildkopie bekommt, dann ist diese Kündigung unwirksam, auch wenn der Gekündigte die Originalkündigung einsehen durfte bzw. einen Blick darauf werfen konnte.

Grundsätzlich immer muss jedem Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber:

So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Aktenzeichen Az.: 12 Sa 132/07

Veroeffentlicht von: Birgit   am: 19. Juli 2007 um 12:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Kommentare / Fragen bisher veroeffentlicht

 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Logos zum Download

Bedienung: Anmeldung

Valid PageRank Verifizierung www.sozialticker.com  Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.