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Sozialticker Weltwunder Woche - Felsenstadt Petra in Jordanien

Felsenstadt Petra in Jordanien (9 v. Chr. bis 40 n. Chr.):

Bis zur Eroberung durch die Römer war Petra, gelegen am Rande der arabischen Wüste, die prachtvolle Hauptstadt des Nabatäer-Reiches von König Aretas IV. , deren Grabtempel mit den 42 Meter hohen aus dem Fels gemeißelten Monumentalfassaden heute berühmt sind.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 8. August 2007 um 9:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Berufsgenossenschaften-ein Monopol vor dem Aus?

Europäischer Gerichtshof entscheidet über die Zukunft der Gesetzlichen Unfallversicherung

Aufgrund eines aktuell veröffentlichten Vorlagebeschlusses des Landessozialgerichts Chemnitz (Aktenzeichen L 6 U 2/06) wird nun der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. Für die beteiligten Verbände (Bund der Steuerzahler, “Die Familienunternehmer - ASU”, der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft) ist diese Entwicklung ein Meilenstein auf dem Weg zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Monopol ist überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen. Deshalb fordern die Verbände schon lange die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit. Sie haben ihre Mitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers begleitet. Die Mitgliedsunternehmen äußern die Kritik an den Berufsgenossenschaften immer deutlicher. Neben der Zwangsmitgliedschaft beklagen sie die willkürliche Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft sowie die Belastung durch hohe Beitragssätze.

Klägerin im anstehenden Verfahren ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz. Ziel des Prozesses ist eine Abschaffung der Monopol-Stellung der Berufsgenossenschaften. Den Unternehmen mit Sitz in Deutschland muss es endlich möglich gemacht werden, die Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern zu können. Eine Pflicht zur Versicherung bei gleichzeitig freier Wahl des Versicherers ist das Ziel.

Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte die Klägerin bereits vorlegen. Die dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an. Wie der internationale Vergleich zeigt, gibt es bereits in vielen Ländern Wettbewerb durch private Anbieter bei der Versicherung von Arbeitsunfällen.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 8. August 2007 um 8:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Wirtschaft hat Weiterbildungs-Hausaufgaben nicht gemacht

Zu den veröffentlichten Weiterbildungszahlen des Statistischen Bundesamtes erklärt Priska Hinz, bildungspolitische Sprecherin:

Wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Ferieninsel in den Klassenraum bugsieren will, sollte erst einmal die eigenen Hausaufgaben erledigen. Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen deutlich: Die Wirtschaft wird ihrer Verantwortung für betriebliche Weiterbildung nicht gerecht. Es ist seit etlichen Jahren bekannt, dass der Fachkräftemangel sich verschärfen wird, dennoch haben viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände nichts unternommen. Zwischen 1999 und 2005 sind die Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben sogar deutlich zurückgegangen.

Und selbst die Angebote zur Weiterqualifizierung, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden, nehmen die Unternehmen nicht wahr. Oder wie sonst soll man sich erklären, dass ein großer Teil der Weiterbildungsmittel der Bundesagentur für Arbeit von den Unternehmen nicht abgerufen werden?

Anstatt die Beschäftigten in der Sommerpause mit populistischen Forderungen zu nerven, sollten die Unternehmen erst einmal ihr eigenes Engagement bei der Weiterbildung überprüfen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 7. August 2007 um 11:18 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Kurze Ehe rechtfertigt kein Witwengeld

Auch die sehr kurze Dauer einer Ehe mit einem Beamten rechtfertigt nicht in jedem Fall die Annahme, diese sei vor allem aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Bei dem Lebensgefährten der Klägerin, einem Polizeibeamten, war ein Lungenkarzinom festgestellt worden. Nur 24 Tage, nachdem das Paar geheiratet hatte, verstarb der Beamte an seiner Krankheit.

Die Oberfinanzdirektion war der Ansicht, der Klägerin stehe in diesem Fall kein Anspruch auf Witwengeld zu. Habe die Ehe mit einem Beamten weniger als ein Jahr gedauert, würde gesetzlich vermutet, dass Hauptzweck der Eheschließung die Versorgung des Ehegatten gewesen sei. Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie und ihr Mann hätten bereits seit zehn Jahren zusammengelebt und eigentlich schon früher heiraten wollen. Die Hochzeit habe sich aus verschiedenen Gründen aber immer wieder verzögert. Als die schwere Krankheit bekannt geworden sei, sei es ihrer beider Wunsch gewesen, ihre Zusammengehörigkeit über den Tod hinaus zu dokumentieren.

Die Klage hatte Erfolg. Ein Anspruch auf Witwengeld, so die Richter, sei nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund der kurzen Ehedauer zwar in der Regel ausgeschlossen. Etwas anderes gelte aber dann, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen sei. Die Klägerin habe glaubhaft darlegen können, dass eine frühere Eheschließung geplant gewesen sei und warum sich diese immer wieder verzögert habe. Es fehlten auch typische Anhaltspunkte für eine so genannte “Versorgungsehe”. So sei der Altersunterschied zwischen den Ehegatten nicht sehr groß gewesen und die Ehe sei erst nach einer jahrelangen, engen Beziehung geschlossen worden. Eine Gesamtschau aller Umstände spreche daher dafür, dass die Eheschließung nicht in erster Linie von dem Versorgungsgedanken, sondern mindestens in gleicher Weise von anderen höchstpersönlichen Erwägungen bestimmt gewesen sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung zugelassen.

(Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22. Juni 2007, - 6 K 1937/06.KO -).

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz - Pressestelle -

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 7. August 2007 um 10:20 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Sozialticker Weltwunder Woche - Christus-Statue in Rio

Ein weiteres Weltwunder ist die Christus-Statue auf dem Corcovado-Berg in Rio de Janeiro (1931):

Die einst von dem französischen Bildhauer Paul Landowski erbaute Figur segnet heut mit weit geöffneten Armen die Millionenstadt Rio und empfängt die stetig zahlreichen Gäste.

Gestaltet von dem brasilianischen Künstler Heitor da Silva Costa ziert die 38 Meter hohe und mehr als 1000 Tonnen schwere Statue die Stadt und ist eines ihrer bedeutendsten Wahrzeichen.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 7. August 2007 um 9:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Vermittlungsgutscheine weiter bis 2010

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, das weiterhin Vermittlungsgutscheine bis 2010 als Instrument für die Integration von Erwerbslosen eingesetzt wird.

Mit dem Gutschein sichern die staatlichen Arbeitsagenturen einem privaten Vermittler eine Vergütung zu, wenn dieser einem Erwerbslosen einen Job verschafft.

Künftig kann ein Vermittler statt 2000 Euro auch 2500 Euro Prämie bekommen, wenn er einem Langzeitarbeitslosen oder einem Behinderten einen Arbeitsplatz verschafft. Hartz-IV-Empfänger haben allerdings keinen Rechtsanspruch, sie sind weiterhin auf das Ermessen des Sachbearbeiters angewiesen.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 7. August 2007 um 7:50 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Fast jeder vierte Haushalt in NRW kann sich keine einwöchige Ferienreise leisten

Düsseldorf (LDS NRW). Knapp ein Viertel (23,4 Prozent) der Haushalte in NRW kann es sich nach eigenen Angaben nicht leisten, mindestens eine Woche Urlaub im Jahr woanders als zu Hause zu verbringen. Dies teilt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik anhand der 2005er Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik “Leben in Europa” mit. Bei etwa 27,0 Prozent ist der finanzielle Handlungsspielraum derart eingeschränkt, dass es ihnen nicht möglich ist, unerwartet anfallende Ausgaben wie etwa die Reparatur einer defekten Waschmaschine aus vorhandenen finanziellen Mitteln zu bestreiten.

An der Ernährung muss etwa jeder zehnte Haushalt sparen: 10,8 Prozent geben an, dass es ihnen finanziell nicht möglich ist, sich mindestens jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch bzw. eine hochwertige vegetarische Mahlzeit zu leisten.

Auch zwingen finanzielle Gründe zum Verzicht auf die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter: Zwar stellt die Ausstattung mit Telefon und Farbfernseher nur für wenige Haushalte ein Problem dar, doch kann sich nach eigenen Angaben jeweils rund ein Zehntel aller Haushalte die Anschaffung eines PKW (10,7 Prozent) oder eines Computers (9,3 Prozent) nicht leisten.

“Leben in Europa” ist die in Deutschland verwendete Bezeichnung für die neue europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen privater Haushalte (EU-SILC – Statistics on Income and Living Conditions), die 2005 erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island durchgeführt wurde. In NRW nahmen rund 5 300 Personen ab 16 Jahre in knapp 2 800 Haushalten an dieser freiwilligen Erhebung teil.

Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 6. August 2007 um 12:30 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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