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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz-IV: KFZ im Wert von 7500 Euro angemessen

Bislang hatten die Behörden zumeist eine Grenze bei etwa 5000 Euro bei KFZ für Hartz IV Leistungsempfänger gesehen.

Nun entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass “7500 Euro pauschal als angemessen betrachtet werden können. Liegt der Wert darüber, kann er ohne weitere Prüfung als unangemessen gelten”, hieß es in der Urteilsbegründung. (Az: B 14/7b AS 66/06 R)

Die Bundesrichter orientierten sich dabei an die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die behinderter Arbeitnehmer ein Auto im Wert von 9500 Euro zuspricht. Da Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung entsprechen, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 6. September 2007 um 13:32 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Girokonto für jedermann: Zypries enttäuscht kontolose Verbraucher

Zu den Überlegungen von Justizministerin Zypries erklärt Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mit ihren Plänen zur Einführung eines so genannten Pfändugsschutz-Kontos lässt Bundesjustizministerin Zypries Verbraucherinnen und Verbraucher, denen ein eigenes Girokonto verweigert wird, im Regen stehen. Statt endlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jedermann zu schaffen, hält Zypries an der unzureichenden Selbstverpflichtung der Banken fest.

Das ist eine schwere Enttäuschung für die knapp Hunderttausend Menschen, denen nach Schätzungen der Verbraucherzentralen ein eigenes Konto und damit die volle Teilnahme am wirtschaftlichen Leben verwehrt wird.

Zu Beginn ihrer Amtszeit hat Ministerin Zypries durch die Ankündigung der Einführung eines Girokontos für jedermann Hoffnungen bei Kontolosen geweckt. (BILD-Zeitung vom 24.01.2006). Mit ihrem heutigen Rückzieher in Sachen Verbraucherschutz hat Ministerin Zypries diese Hoffnungen jetzt vorerst begraben.

Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 6. September 2007 um 11:30 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Mehr Schutz bei Kontopfändungen - Das neue P-Konto

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.

Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (”P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.

Quelle und weitere Informationen zum Gesetzentwurf auf : Bundesministeriums der Justiz

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 6. September 2007 um 11:29 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verletztenrente nach Rechtsprechung des BSG ist anrechenbares Einkommen im SGBII

Der 11b. Senat des Bundessozialgericht hat am 5.9.2007 entschieden, dass die Verletztenrente im Rahmen der Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit in vollem Umfang als Einkommen zu be­rücksichtigen ist. Insbesondere greift keine der in § 11 Abs 3 SGB II geregelten Ausnahmen von der Einkommensberücksichtigung ein. Es handelt sich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dient. Denn die Verletztenrente soll unge­achtet ihrer unterschiedlichen Funktionen als Lohnersatz den Lebensunterhalt des Versicherten si­cherstellen. Bei der Verletztenrente handelt es sich auch nicht um eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach der Schmerzensgeldvorschrift des § 253 Abs 2 BGB geleistet wird.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 6. September 2007 um 6:59 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 36-II

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zur Wochenmitte:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 5. September 2007 um 10:02 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

300 Mio. Euro Überschuss im 1. Halbjahr 2007 bei gesetzlichen Krankenversicherungen

Aktuelle Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung - 300 Mio. Euro Überschuss im 1. Halbjahr 2007

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielte in den Monaten Januar bis Juni 2007 bei Einnahmen von rd. 75,7 Mrd. Euro und Ausgaben von 75,4 Mrd. Euro einen Überschuss von rd. 307 Mio. Euro. Das aktuelle Finanzergebnis fiel damit günstiger aus als im 1. Halbjahr 2006, als die Krankenkassen noch ein Defizit von 50 Mio. Euro verbuchten. Da die Beiträge aus Einmalzahlungen erst in der zweiten Jahreshälfte fließen, spricht vieles dafür, dass die GKV auch im Gesamtjahr 2007 einen Einnahmenüberschuss in einer ähnlichen Größenordnung wie im vergangenen Jahr erzielen wird. Das Jahr 2006 hatten die Krankenkassen mit einem Plus von 1,64 Mrd. Euro abgeschlossen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 4. September 2007 um 12:03 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Gammelfleisch: Flächendeckendes Versagen beim Verbraucherschutz

Zu den Missständen in der Lebensmittelbranche und zu der Verbraucherschutzpolitik der Bundesregierung erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Diese Bundesregierung setzt allein auf die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und verletzt grob die Notwendigkeit von Kontrollen und gesetzlichen Maßnahmen. Bei der Föderalismusreform hat sie es komplett versäumt, eine Neuordnung der Zuständigkeiten bei der Lebensmittelkontrolle vorzunehmen. Minister Seehofer hat das seit Jahren andauernde Desaster ignoriert.
Auch das gerade verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz hilft nicht, Skandale auf zu decken und schwarze Schafe in der Branche zu entlarven.
Wir fordern Minister Seehofer auf, unverzüglich aktiv zu handeln und massiv gegen die illegalen Strukturen und die Fleischmafia vorzugehen. Wir fordern die Einsetzung eines Krisenstabes und ein unverzüglich aufzulegendes bundesweit koordiniertes Kontrollprogramm. Wir fordern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, eine verbesserte Dokumentation und die Einfärbung von Fleischwaren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Bundesländer müssen endlich die Lebensmittel-, Veterinär- und Gewerbekontrollen personell aufstocken und verbessern. Es muss da kontrolliert werden, wo die Missstände sind. Und die Kontrolleure müssen endlich Rückendeckung gegen Bedrohung und versuchte Einflussnahme erhalten.

Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 4. September 2007 um 9:58 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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