Bislang hatten die Behörden zumeist eine Grenze bei etwa 5000 Euro bei KFZ für Hartz IV Leistungsempfänger gesehen.
Nun entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass “7500 Euro pauschal als angemessen betrachtet werden können. Liegt der Wert darüber, kann er ohne weitere Prüfung als unangemessen gelten”, hieß es in der Urteilsbegründung. (Az: B 14/7b AS 66/06 R)
Die Bundesrichter orientierten sich dabei an die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die behinderter Arbeitnehmer ein Auto im Wert von 9500 Euro zuspricht. Da Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung entsprechen, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen.
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Zu den Überlegungen von Justizministerin Zypries erklärt Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Mit ihren Plänen zur Einführung eines so genannten Pfändugsschutz-Kontos lässt Bundesjustizministerin Zypries Verbraucherinnen und Verbraucher, denen ein eigenes Girokonto verweigert wird, im Regen stehen. Statt endlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jedermann zu schaffen, hält Zypries an der unzureichenden Selbstverpflichtung der Banken fest.
Das ist eine schwere Enttäuschung für die knapp Hunderttausend Menschen, denen nach Schätzungen der Verbraucherzentralen ein eigenes Konto und damit die volle Teilnahme am wirtschaftlichen Leben verwehrt wird.
Zu Beginn ihrer Amtszeit hat Ministerin Zypries durch die Ankündigung der Einführung eines Girokontos für jedermann Hoffnungen bei Kontolosen geweckt. (BILD-Zeitung vom 24.01.2006). Mit ihrem heutigen Rückzieher in Sachen Verbraucherschutz hat Ministerin Zypries diese Hoffnungen jetzt vorerst begraben.
Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (”P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.
Quelle und weitere Informationen zum Gesetzentwurf auf : Bundesministeriums der Justiz
Der 11b. Senat des Bundessozialgericht hat am 5.9.2007 entschieden, dass die Verletztenrente im Rahmen der Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen ist. Insbesondere greift keine der in § 11 Abs 3 SGB II geregelten Ausnahmen von der Einkommensberücksichtigung ein. Es handelt sich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dient. Denn die Verletztenrente soll ungeachtet ihrer unterschiedlichen Funktionen als Lohnersatz den Lebensunterhalt des Versicherten sicherstellen. Bei der Verletztenrente handelt es sich auch nicht um eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach der Schmerzensgeldvorschrift des § 253 Abs 2 BGB geleistet wird.
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zur Wochenmitte:
- LSG Bayern L 11 AS 106/06 Beruecksichtigung von Arbeitseinkommen
- LSG NRW L 12 AS 52/06 Zufluss v. Arbeitseinkommen aus dem Vormonat
- LSG Bayern L 7 AS 151/07 Einstiegegeld liegt im Ermessen der Behoerde
- LSG Bayern L 7 AS 179/06 Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- LSG Bayern L 7 AS 182/06 Zu hohe Schuldzinsen bei Wohneigentum
- LSG Bayern L 7 AS 287/06 Verzicht auf ALG 2 nach Paragraf 46 Abs. 1 SGB 1
- LSG Bayern L 11 AS 347/06 Rente aus seiner privaten Unfallversicherung ist Einkommen
- LSG Baden- Wuerttenberg L 7 SO 414/07 Eingliederungshilfe; Schulbegleiter
- LSG Baden-Wuerttemberg L 7 SO 5884/06 Ueberpruefung von Bescheiden nach Grundsi.-Gesetz
- LSG Baden- Wuerttemberg L 2 AS 731/07 Diabetes mellitus Typ IIb und Hyperlipidaemie
- LSG Baden- Wuerttemberg L 7 AS 2050/07 ER-B Einstweilige Anordnung; Statthaftigkeit
- LSG Baden-Wuerttemberg L 7 AS 2716/06 Zuschlag Paragraf 24 bei eheaehnl. Gemeinschaft
- LSG Baden- Wuerttemberg L 7 AS 3135/06 Warmwaserabzug, Kabelanschluss, Stromkosten
- BSG B 7a AL 12/06 R Vorsätzlich falsche Angaben in der Lohnsteuerkarte
- BVerwG 5 B 49.06 (5 C 34.06) Behinderter, Sozialleistungen empfangender Schueler
- SG Oldenburg S 49 AS 1307/07 ER Rueckforderungen bei minderjaehrigen Kindern
- SG Oldenburg S 44 AS 1245/06 Bei stationaerer Behandlung keine Regelsatzkuerzung zulaessig
- Auslaender und Asylrecht Rechtsprechung, Hinweise
- SG Duisburg S 16 AL 73/07 ER Paragraf 125 SGBIII, Verfuegbarkeit
- LSG NRW L 16 B 43/07 KR ER Haeusliche Krankenpflege,Kinder- und Jugendkrankenpflege
- SG Duisburg S 17 AS 297/07 ER Verwertung von Vermoegen
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Aktuelle Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung - 300 Mio. Euro Überschuss im 1. Halbjahr 2007
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielte in den Monaten Januar bis Juni 2007 bei Einnahmen von rd. 75,7 Mrd. Euro und Ausgaben von 75,4 Mrd. Euro einen Überschuss von rd. 307 Mio. Euro. Das aktuelle Finanzergebnis fiel damit günstiger aus als im 1. Halbjahr 2006, als die Krankenkassen noch ein Defizit von 50 Mio. Euro verbuchten. Da die Beiträge aus Einmalzahlungen erst in der zweiten Jahreshälfte fließen, spricht vieles dafür, dass die GKV auch im Gesamtjahr 2007 einen Einnahmenüberschuss in einer ähnlichen Größenordnung wie im vergangenen Jahr erzielen wird. Das Jahr 2006 hatten die Krankenkassen mit einem Plus von 1,64 Mrd. Euro abgeschlossen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Zu den Missständen in der Lebensmittelbranche und zu der Verbraucherschutzpolitik der Bundesregierung erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Diese Bundesregierung setzt allein auf die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und verletzt grob die Notwendigkeit von Kontrollen und gesetzlichen Maßnahmen. Bei der Föderalismusreform hat sie es komplett versäumt, eine Neuordnung der Zuständigkeiten bei der Lebensmittelkontrolle vorzunehmen. Minister Seehofer hat das seit Jahren andauernde Desaster ignoriert.
Auch das gerade verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz hilft nicht, Skandale auf zu decken und schwarze Schafe in der Branche zu entlarven.
Wir fordern Minister Seehofer auf, unverzüglich aktiv zu handeln und massiv gegen die illegalen Strukturen und die Fleischmafia vorzugehen. Wir fordern die Einsetzung eines Krisenstabes und ein unverzüglich aufzulegendes bundesweit koordiniertes Kontrollprogramm. Wir fordern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, eine verbesserte Dokumentation und die Einfärbung von Fleischwaren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Bundesländer müssen endlich die Lebensmittel-, Veterinär- und Gewerbekontrollen personell aufstocken und verbessern. Es muss da kontrolliert werden, wo die Missstände sind. Und die Kontrolleure müssen endlich Rückendeckung gegen Bedrohung und versuchte Einflussnahme erhalten.
Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen