Die Fraktion der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag, will die Zukunftschancen von Kindern in ALG II-Bedarfsgemeinschaften verbessern.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, auf Bundesebene auf eine Reform von SGB II und SGB XII hinzuwirken, die folgende Inhalte zum Ziel hat:
- Der Anpassungsmechanismus für die Regelsätze der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Grundsicherung ist vor dem Hintergrund aktueller Preisentwicklungen daraufhin zu überprüfen, ob er zu angemessenen Ergebnissen führt und ggf. Veränderungen herbeizuführen.
- Die Erhöhung der Regelsätze muss verbunden sein mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestlohns.
- Es müssen wieder mehr einmalige Beihilfen für Kinder eingeführt werden. Die Tatbestände müssen sich am individuellen Bedarf der Kinder und ihrer Angehörigen ausrichten und sollen insbesondere Kinderbekleidung und Schulbedarfe berücksichtigen.
Die zuständigen Fachausschüsse des Landtags werden darüber hinaus gebeten, schon für den Haushalt 2008 Vorschläge zu erarbeiten, wie durch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel die Chancengleichheit für Kinder in Bedarfsgemeinschaften verbessert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Befreiung von Lernmittelzuzahlungen, Essensentgelten und Betreuungskosten.
Quelle und weitere Informationen: Landtag.nrw (pdf)
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Zum Vorschlag der Einführung eines Konvertitenregisters erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:
“Jede Woche schießt eine unseriöse und populistische Innenpolitik eine neue Überwachungsfantasie in die mediale Umlaufbahn. Gleichzeitig wird die Arbeit der Polizei durch Kürzungen in den Ländern erschwert. Auch die neuesten Vorschläge von Schäuble, Beckstein und anderen zu einem Konvertitenregister sind Teil einer unverantwortlichen Politik der Panikmache und der Scheinsicherheit. Sie schüren einen verfassungswidrigen Generalverdacht gegen Menschen, die ihre Religion verändern.
Das Grundgesetz legt fest, dass die Religion Sache jedes und jeder Einzelnen ist und den Staat nichts angeht. Es will aus guten Gründen keine Religionspolizei, die die religiösen Überzeugungen der Bürgerinnen und Bürger ausspitzelt – weder bei Moslems noch bei Christen noch bei sonst einer Glaubensgemeinschaft – auch nicht beim ultrakonservativen Bischof Mixa und seinen Anhängern.
Statt Scheinsicherheit und immer neuer verfassungswidriger Vorschläge brauchen wir eine seriöse Gefahrenabschätzung und wirksame Anwendung der bestehenden Gesetze und der polizeilichen Mittel gegen Gewalttäter und Terroristen. Wir treten für Sicherheit ein, aber - im Unterschied zur Union - für eine rechtstaatliche Sicherheit, die auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sichert.”
Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesvorstand
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht nach eigener Aussage keine Notwendigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld II “gesondert” über Ernährungsfragen aufzuklären. Die Höhe der Regelleistung sei so bemessen, dass damit auch der Bedarf an Lebensmitteln für eine ausgewogene Ernährung gedeckt werden könne, schreibt sie in ihrer Antwort (16/6296) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/6248) zum Preisanstieg bei Milchprodukten. Es liege in der Eigenverantwortung des Einzelnen sowie in der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder zu entscheiden, wie die Regelleistungen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden sollen. Dazu erteile die Bundesregierung keine Ratschläge, heißt es. Sie will dennoch die Ernährungsaufklärung vor allem bei Familien im “unteren Einkommensbereich” verbessern. Das Risiko, aufgrund falscher Ernährung zu erkranken, treffe überdurchschnittlich bildungsferne und einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Diese seien von der Ernährungsaufklärung bisher nicht ausreichend erreicht worden. Zum rheinland-pfälzischen Modell eines bezuschussten Ein-Euro-Schulessens für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern teilt die Regierung mit, die Länder und die Schulträger seien für das Mittagessen in Ganztagsschulen zuständig. Sie müssten daher auch dafür sorgen, dass hilfebedürftige Familien von den finanziellen Belastungen, die durch Schulkosten entstehen können, befreit oder entlastet werden. Die Regierung begrüßt ausdrücklich das rheinland-pfälzische Modell. Im Übrigen sieht sich die Regierung nach eigenen Angaben außerstande, einen “fairen” Milchauszahlungspreis zu benennen. Dazu seien die betrieblichen Strukturen in Deutschland und damit die Produktionskosten zu unterschiedlich. Die Kosten der Milcherzeugung hingen von verschiedenen Faktoren ab und könnten von Betrieb zu Betrieb beträchtlich schwanken. Bei der Kalkulation der Endverkaufspreise müssten auch die Kosten und Handelsspannen von Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel berücksichtigt werden. Die Regierung ist sich nach eigener Darstellung bewusst, dass die Landwirtschaft in Gebirgs- und Mittelgebirgsregionen schwierig ist. Dennoch sei es nicht möglich, bäuerliche Betriebe in diesen Regionen durch einen kostendeckenden Milchpreis zu unterstützen. Allerdings würden diese Betriebe ab 2010 in der Regel von der Agrarreform profitieren, weil der Gesamtwert ihrer Zahlungsansprüche steigen werde. Seit 2005 erhielten diese Betriebe in Mittelgebirgsregionen deutlich höhere Direktzahlungen als unter dem alten System der an die Produktion gekoppelten Direktzahlungen. Damit sei die vor der Agrarreform gegebene “relative Schlechterstellung des Grünlandes sowie des sonstigen Ackerfutterbaues” vor allem gegenüber dem Maisanbau aufgehoben worden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zur Wochenmitte:
- SG Freiburg S 4 AS 4579/06 Abzweigung n. Paragraf 48 SGBI, Zuschlag nach Paragraf 24 SGBII
- BSG B 11b AS 39/06 R Regelsatz verfassungsgemaess
- LSG Berlin- Br. L 5 B 873/07 AS ER Getrenntleben, 2 Wohnungen als gem. Haushalt
- BSG B 11b AS 17/06 R Paragraf 428 Regelung, Feststellung von Einkommen und Vermoegen
- BSG B 11b AS 3/06 R Paragraf 428 SGBIII
- LSG NRW L 20 B 96/07 AS ER Kosten der Unterkunft
- LSG NRW L 20 B 86/07 SO ER Eigenheimzulage ist anrechnbares Einkommen
- LSG NRW L 20 B 136/07 AS ER Breinigung der Rente des eheaehn. Partner
- LSG NRW L 20 AS 43/07 Paragraf 428 SGBIII Verfassungsgemaess
- LSG Berlin- Br. L 5 B 949/07 AS ER Bafoeg nur teilweise anrechenbar
- LSG Berlin- Br L 19 B 1000/07 AS ER Sitzungsgelder Einkommen oder zweckbest. Einnahme
- LSG Berlin- Br. L 26 B 1321/07 AS ER Rueckstaendige Stromschulden
- LSG Berlin Br. L 20 B 906/07 AS ER Kosten Eigenheim, Bedarf der BG
- SG Duesseldorf S 29 AS 142/07 ER Entzug ALGII, Mitwirkungspflicht, Ermessen
- LSG Berlin L 5 AS 1191/05 Ausbildungsfoerderung nur zu 80% anrechenbar
- LSG NSB L 8 SO 39/06 Beitraege fuer eine angemessene Alterssicherung
- LSG NSB L 8 SO 143/07 ER RS verfassungsgemaess
- LSG NSB L 6 AS 444/07 ER EU- Buerger Spanien Anspruch ALG 2
- LSG NSB L 6 AS 71/07 ER Diabetes Mellitus, Hyperlipidaemi, Hyperurikaemie
- LSG Niedersachsen L 13 AS 46/07 ER Steuererstattung
- SG Lueneburg S 25 AS 733/07 ER Heizkosten Eigenheim
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zu den Antworten auf die Kleine Anfrage der Grünen zur PR-Arbeit des Wirtschaftsministeriums erklärt Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin:
Wirtschaftsminister Glos hat aus der umstrittenen Anzeigenkampagne seines Hauses nur unzureichende Konsequenzen gezogen. Das Ministerium hat auf unsere kleine Anfrage zum Thema schlicht mit einem “Weiter so” reagiert. Die Antworten des Ministeriums zeugen vom Fehlen jeglichen Schuldbewusstseins.
1. Das Ministerium erkennt keine Problematik der Vermischung von Auftragserteilung für Anzeigen und Pressearbeit. Es weist jede Verantwortung für Regelverstöße von sich. Das heißt: Der Minister vergibt Aufträge, ohne ihre Umsetzung daraufhin überprüfen zu lassen.
2. Das Ministerium gibt zu, die Agentur nur abgemahnt zu haben. Tatsächlich ließ der Minister nach den Vorfällen an die Presse streuen, das Ministerium habe die Zusammenarbeit beendet. Flaßkamp ist immer noch “Lead- und Kampagnenagentur” von Glos. Das Ministerium hat in diesem Jahr nicht nur 144.000 Euro für die Dialogtour an Flaßkamp vergeben, sondern 1,4 Millionen Euro. Und: Das Bundespresseamt zahlte allein im November und Dezember 2006 2,1 Millionen Euro für Schaltungen an die Agentur.
3. Das Ministerium gibt zu, Pressearbeit und Anzeigenvergabe gezielt gemeinsam vergeben zu haben und begründet dies mit dem Vergaberecht. Glos ignoriert weiter bewusst, dass nach den berufsethischen Grundsätzen der Public Relations und dem Pressekodex Pressearbeit und Anzeigenvergabe immer sauber zu trennen sind. In seiner weiteren Argumentation lässt das Ministerium durchblicken, dass die Referenzen von Agenturen von früheren Kunden mehr zählen, als die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze. Die mit der Vergabe befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums werden hierfür auch nicht besonders geschult.
Das heißt im Klartext: Der Wirtschaftsminister macht unverdrossen weiter so. Deswegen werden wir auf weitere parlamentarische Klärung drängen und das Thema im Wirtschaftsausschuss auf die Agenda setzen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Gewerbeuntersagung gegen einen Nudelhersteller aus der Vorderpfalz offensichtlich rechtmäßig ist, weil dieser bei der Produktion und beim Vertrieb seiner Waren schwerwiegend gegen lebensmittelhygienische Schutzvorschriften verstoßen hat.
Bei Betriebskontrollen im Februar und im Juni/Juli 2007 wurden im Produktions- und im Lagerbereich des Herstellers erhebliche Verschmutzungen und Schädlingsbefall sowie eine den Warnwert deutlich überschreitende Staphylokokken-Kontamination bei einer Charge Teigwaren festgestellt. Außerdem gelangten nicht mehr verkehrsfähige Eier in die Nudelproduktion. Das zuständige Ordnungsamt untersagte deshalb Ende Juli 2007 ab sofort das Gewerbe. Um eine aufschiebende Wirkung des Verbots zu erreichen, wandte sich der Betroffene mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt.
Mit Beschluss vom 23. August 2007 lehnten die Richter diesen Antrag ab: Aus den beschriebenen, nach ihrer Ansicht lebensmittelhygienisch unhaltbaren Zuständen im Betrieb folge die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Das Verbot seiner gewerblichen Betätigung in der Lebensmittelbranche sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich und verhältnismäßig. Nachdem zuvor schon behördliche Reaktionen und Anmahnungen der lebensmittelhygienischen Bestimmungen erfolglos geblieben seien, sei nun die sofortige Gewerbeuntersagung zum wirksamen Verbraucherschutz unerlässlich.
Gegen den Beschluss des Gerichts ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zulässig.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 23. August 2007 - 4 L 951/07.NW -
Die Eigentümerin eines Grundstücks muss das Betreten und die Benutzung ihres Grundstücks dulden, wenn dies zur Durchführung zweckmäßiger Straßenunterhaltungsmaßnahmen - hier zur Sanierung der Stützmauer einer Ortsstraße - erforderlich ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 27. August 2007 hervor.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall steht auf dem Grundstück der Klägerin in Hochspeyer eine Mauer, die dem Zweck dient, eine mehrere Meter über dem Niveau des Grundstücks liegende Ortsstraße abzustützen. Nachdem die Stützmauer Risse aufwies, befürchtete die Ortsgemeinde nach Einholung eines Sachverständigengutachtens einen Mauereinsturz und sah sich als Trägerin der Straßenbaulast gezwungen, die Stützmauer mit stahlarmiertem Beton zu verstärken. Die Eigentümerin weigerte sich, das hierfür erforderliche Betreten ihres Grundstücks zu erlauben. Sie wandte ein, durch die angestrebte Baumaßnahme solle die Ortsstraße zur Erschließung eines geplanten Neubaugebiets ausgebaut werden. Die behauptete Einsturzgefahr könne abgewendet werden, indem die Nutzlast der Ortsstraße durch eine Änderung der Verkehrsführung begrenzt werde. Schließlich befürchtet sie, später für die Kosten der Mauersanierung in Anspruch genommen zu werden.
Die Ortsgemeinde klagte gegen die Frau und bekam vom Verwaltungsgericht Neustadt recht: Aus dem so genannten “Hammerschlags- und Leiterrecht” des rheinland-pfälzischen Nachbarrechtsgesetzes folge der Anspruch der Ortsgemeinde darauf, das Grundstück der Klägerin zum Zwecke der Unterhaltung der angrenzenden Ortsstraße zu betreten. Dabei sei es letztlich egal, ob die Arbeiten wegen Einsturzgefahr der Stützmauer oder zur Erhöhung ihrer Tragkraft im Hinblick auf ein geplantes Neubaugebiet erforderlich seien. Entscheidend sei nur, dass die Benutzung des Nachbargrundstücks zur Durchführung einer zweckmäßigen Baumaßnahme an der zur Straße gehörenden Stützmauer geboten sei. Ob die Kosten hierfür letztlich auf die Anlieger abgewälzt werden könnten, werde erst geklärt, wenn ein Ausbau- oder Erschließungsbeitrag später tatsächlich erhoben werde sollte.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27. August 2007 - 4 K 819/07.NW