Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:
- LSG Berlin-Brandenburg L 28 B 1067/07 AS ER Keine Leistungen im EA-Verf. f. Vergangenheit
- LSG NSB L 13 SO 5/07 ER Zur Frage der Zustaendigkeit bei Eingliederungshilfe, Wohnwechsel
- SG Speyer S 1 AS 156/06 Schoenheitsreparaturen, Anschaffung von Wohnungseinrichtung
- SG Speyer S 3 AS 643/06 Kosten der klassenfahrt unabhaengig von Teilnehmerzahl
- OVG Bremen S2 B 292/07 Keine Absenkung von Alg-II wegen nicht angenommener EGV
- SG Dortmund S 22 (31, 48) AS 532/05 Anrechnung von Krankenhaustagegeld auf ALG 2
- SG Aachen S 11 AS 124/07 Zugeflossene Erbschaft waehrend ALG 2 Bezugs ist Vermoegen
- OVG Bremen S1 B 68/07 Zweitausbildung
- VG Goettingen 2 A 432/05 Beruecksichtigung von ALG beim Bafoeg-Anspruch
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
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Zur Vorlage des Jahresberichtes 2006 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erklären Josef Winkler MdB und Monika Lazar MdB:
“Die Zeichen stehen wieder auf Sturm” heißt es im Jahresbericht des Petitionsausschusses angesichts der Kritik der Bürgerinnen und Bürger an der Gesundheitspolitik der großen Koalition. Insbesondere das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird heftig von Bürgerinnen und Bürgern kritisiert.
Der Petitionsausschuss ist ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Und er zeigt deutlich an:
- Der Jahresbericht ist ein Sündenregister der Regierenden.
- Die Menschen sind nicht zufrieden mit der Arbeits- und Sozialpolitik dieser Bundesregierung. Der Aufschwung geht an ihnen vorbei. Die Koalition lässt vor allem die ALG-II-Bezieherinnen und –Bezieher sowie Geringverdienerinnen und -verdiener hängen.
Heftig schlägt der Seismograf des Bürgerprotestes auch im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aus. Strom und Gas sind zu teuer. Die Petitionen zeigen: Es muss Schluss sein mit der Strom- und Gaspreisabzocke.
Der Jahresbericht des Petitionsausschusses ist kein Ruhmesblatt für die Bundesregierung.
Der Jahresbericht zeigt aber auch, dass zumindest das Parlament gut gearbeitet hat. In zahlreichen Einzelfällen konnte der Petitionsausschuss helfen, Ungerechtigkeiten beseitigen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen sind unzufrieden mit dem Telemediengesetz, das der Bundestag im vergangenen Januar beschlossen hatte. Wie es in einem Antrag (16/6394) heißt, weise das Gesetz erhebliche Defizite auf. Es enthalte praxisferne und fragwürdige Regelungen, die die vorhandenen Rechtsunsicherheiten nicht beheben würden. So habe es die Regierung versäumt, eine Definition des Begriffs “Telemedien” in das Gesetz aufzunehmen. Es herrsche weiterhin Unklarheit darüber, welche Dienste dem Rundfunk und welche den Telemedien zuzuordnen sind. Ebenso werde bei der Unterscheidung zwischen Telemedien und Rundfunk die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ignoriert, die zwischen den linearen und non-linearen audiovisuellen Diensten unterscheide. Darüber hinaus seien die Regelungen zur Vermeidung von Spam-Mails ungenügend. Auch der Datenschutz weise Mängel auf. Die Fraktion fordert die Regierung auf, einen novellierten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mängel abstellt. Verlangt wird eine Definition der “Telemedien”. Das Zusenden von kommerzieller Werbung, die der Empfänger nicht ausdrücklich verlangt hat, müsse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für zugesandte Werbemails will die Fraktion eine eingängige Kennzeichnung in der Betreffzeile vorschreiben. Ordnungswidrigkeiten sollten von der Bundesnetzagentur verfolgt werden. Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, die Koppelung einer Nutzung von Diensten und die Preisgabe persönlicher Daten sowie die Zustimmung zur Zusendung von Werbemails uneingeschränkt zu verbieten. Verbraucher müssten Online-Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preiszugeben und Spam-Mails zuzustimmen. Die Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch die Weitergabe von Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden seien einzuschränken, heißt es weiter. Klargestellt werden müsse ferner, dass den Betroffenen ein Anspruch auf Auskunft bei unverlangt zugesendeter Werbung zusteht. Internet-Suchmaschinen-Anbieter sollten keine proaktiven Überwachungspflichten im Hinblick auf die veröffentlichten Inhalte haben. Eine Unterlassungs- oder Beseitigungspflicht sollte es erst dann geben, wenn der Anbieter von einer Rechtsverletzung aufgrund der veröffentlichten Inhalte erfährt. Auch Meinungsforen im Internet sollten von in die Zukunft gerichteten Überwachungspflichten ausgeschlossen werden, betonen die Grünen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
“Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Erfahrungen, die sie in jungen Jahren machen, prägen sie oft ihr ganzes Leben. Deshalb ist auch die Justiz als Teil der Gesellschaft in besonderer Weise verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten und sensibel mit kindlichen Belangen umzugehen”, erklärte Justizstaatssekretärin Beate Reich heute anlässlich des Weltkindertages.
Gerade in gerichtlichen Trennungs- und Scheidungsverfahren seien Kinder besonders belastenden Situationen ausgesetzt. “Es kann ganz entscheidend sein, welche Erfahrungen ein Kind hier bei Gericht macht. Die Gerichte können einen großen Einfluss darauf nehmen, wie Kinder zum Beispiel ein Sorgerechtsverfahren erleben”, so die Staatssekretärin. Die Justiz unternehme daher gerade in familienrechtlichen Verfahren verstärkt Anstrengungen, eine kindgerechte Umgebung für die erforderlichen Anhörungen zu schaffen. “Die Gerichte versuchen, die Wartezeiten gering zuhalten und kinderfreundliche Wartezonen zu schaffen. In einigen Gerichten gibt es spezielle Spielzimmer, in denen sich Kinder gegebenenfalls mit einer Begleitperson aufhalten können. Zum Teil findet eine Anhörung auch in diesem Kinderzimmer statt. Die Familienrichterinnen und -richter bemühen sich, eine Atmosphäre zu schaffen, die die Kinder nicht einschüchtert oder verschreckt”, erläuterte Reich. In den meisten Fällen bleibe die Robe im Schrank.
Es habe sich auch als hilfreich erwiesen, wenn bei den Gesprächen eine Person dabei ist, die dem Kind vertraut ist und die das Kind zuvor einfühlsam auf die Situation vorbereitet habe.
“Es ist uns wichtig, unsere Familienrichterinnen und -richter gut für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schulen und sie für die Belange auch der Kleinsten zu sensibilisieren. Es gibt in unserem Fortbildungsprogramm spezielle Angebote, um die Familienrichterinnen und -richter zu unterstützen und ihnen professionelle Kenntnisse für die Verhandlungsführung in emotional belastenden Situationen zu vermitteln. Auch eine gute Vernetzung der gerichtlichen Arbeit mit den Jugendämtern und anderen entsprechenden Einrichtungen führt dazu, dass Kinderrechte vor Gericht Beachtung finden. Der Weltkindertag macht deutlich: Kinder haben Rechte - auch vor Gericht!”, so Reich.
Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz - Pressestelle
Zur Fachkräfte-Debatte im Zuge der neuen OECD-Studie erklärt Priska Hinz, bildungspolitische Sprecherin:
Wer Kinder mit zehn Jahren auf Hauptschulen abschiebt, ihnen dann keinen Ausbildungsplatz anbietet und kaum staatliche Unterstützung für Weiterbildung gibt, darf sich nicht wundern, wenn er auf einen massiven Fachkräftemangel zusteuert.Laut OECD-Studie kann sich nur ein Fünftel der 15-Jährigen vorstellen, später einmal zu studieren. Das ist ein Armutszeugnis für unsere Schulen und Kitas. Es ist eine Bildungs-Demotivation, die jedem Verantwortlichen in Bund und Ländern den Schlaf rauben sollte. Wo sollen bei einer solchen Verschleuderung von Potenzialen die Fachleute der Zukunft herkommen?
Wir fordern eine Qualitätsoffensive für Kitas und Schulen: Wir brauchen mehr und besser ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Wir wollen, dass Kinder nicht mehr mit zehn Jahren aussortiert und damit demotiviert werden. Sie sollen länger gemeinsam lernen und individuell gefördert werden. Dies kann nur durch eine reformierte Lehrerausbildung gelingen, die zudem andere Unterrichtsmethoden in Mathe und Naturwissenschaften vermitteln muss.
Außerdem muss massiv in Weiterbildung investiert werden. Der Staat sollte allen Menschen einen Schulabschluss finanzieren, auch Erwachsenen. Für weitergehende Abschlüsse brauchen wir ein Unterstützungssystem, das allen Abbrecherinnen und Abbrecher – ob in Schule, Ausbildung oder Studium – eine zweite Chance gibt. Dazu gehört auch die Bildungsberatung in allen Lebensphasen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II dürfen vom Leistungsträger nicht von der Anzahl der an der Klassenfahrt teilnehmenden Schüler abhängig gemacht werden. Dagegen können betroffene Schüler nicht auch die Zahlung eines gesonderten Taschengeldes für die Zeit der Klassenfahrt beanspruchen. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden (Urteil vom 8. August 2007, Az. S 3 AS 643/06).
Im konkreten Fall hatte ein 15-jähriger Schüler, der gemeinsam mit seiner Mutter von der Beklagten Arbeitslosengeld II bezieht, die Übernahme der Kosten für eine siebentägige Klassenfahrt nach Großbritannien sowie ein Taschengeld in Höhe von 100,00 ? beantragt. Die Reisekosten beliefen sich auf 390,00 ? und umfassten die Fahrt mit dem Bus und der Fähre, Vollpension in den Gastfamilien sowie die geplanten Ausflüge einschließlich eines eintägigen Aufenthalts in London. Die Beklagte lehnte diesen Antrag ab, nachdem sich herausgestellt hatte, dass nur 85 Prozent der Klassenschüler an der Fahrt teilgenommen hatten. Den Richtlinien ihres kommunalen Leistungsträgers zufolge müssten mindesten 90 Prozent der Klassenschüler an der Fahrt teilnehmen, um die Kosten für eine Klassenfahrt übernehmen zu können
Die hiergegen erhobene Klage hatte teilweise Erfolg. Die Speyerer Richter urteilten, dass die von der Beklagten angeführten Richtlinien des kommunalen Trägers nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Eine Abhängigkeit der Übernahme der Kosten der Klassenfahrt von einer bestimmten Teilnehmeranzahl lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Eine derartige Beschränkung folgt auch nicht aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Denn der Gesetzgeber sieht Klassenfahrten als einen wichtigen Bestandteil der schulischen Erziehung an, weshalb die Teilnahme durch die Übernahme der tatsächlichen Kosten gewährleistet werden soll. Dieser Zweck würde aber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Übernahme der Kosten einer Klassenfahrt von einer bestimmten, weder von den einzelnen Schülern noch ihren Eltern beeinflussbaren Mindestteilnehmerzahl abhängig wäre.
Allerdings können die betroffenen Schüler für die Dauer der Klassenfahrt kein zusätzliches Taschengeld von der Beklagten verlangen. Allenfalls Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen könnten gesondert übernommen werden, weil das kulturelle Programm in der Regel die pädagogische Zielsetzung und den Zweck der Klassenfahrt prägen. Da diese Kosten vorliegend jedoch bereits im Reisepreis enthalten waren, waren sie nicht von der Beklagten zu übernehmen. Ein allgemeines Taschengeld ist hingegen nicht als übernahmefähiger Sonderbedarf anzusehen, sondern wird durch die laufenden Geldleistungen der Beklagten abgedeckt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Pressemeldung Sozialgericht Speyer
Entsprechende Anträge, Formulare und Bescheinigungen finden sie in den Antragsseiten vom Sozialticker.
Berlin: (hib/BOB) Auf große Zustimmung stieß die Bundesregierung mit ihrem Anliegen, die Telekommunikationsüberwachung zu reformieren, bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag. In dem vorliegenden Entwurf der Regierung (16/5846) soll unter anderem geregelt werden, dass auch ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Als Voraussetzung gelte, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Fragen komme und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Die Sachverständigen übten aber - teilweise recht massive - Kritik in einzelnen Detailfragen.
So war Kriminalhauptkommissar Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt in München der Meinung, der Entwurf enthalte aus polizeipraktischer Sicht zwar zahlreiche begrüßenswerte Regelungen, sei aber in einigen Punkten wenig praxistauglich. Er werde, so prognostizierte der Sachverständige, zu einer zusätzlichen Belastung der Ermittlungsbehörden durch bürokratische Auflagen führen. Als Beispiel nannte der Sachverständige unter anderem, dass zwar bestimmte Fälle des Computerbetrugs sowie Korruptionsdelikte als Straftaten gelten würden, nicht aber Vorteilsannahme (wenn ein zu teures Geschenk angenommen wird) und Vorteilsgewährung (wenn beispielsweise ein Unternehmen einem Amtsträger als Gegenleistung für seine Dienstausübung etwas schenkt). Die Argumentation der Regierung, wonach hierbei kein Anlass für eine Telekommunikationsüberwachung bestehe, sei aus polizeilicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Wirth, der Richter am Bundesgerichtshof Jürgen-Peter Graf und der Hannoveraner Oberstaatsanwalt Ralf Günther übten gemeinsam Kritik an der ins Auge gefassten Reduzierung der Überwachungsdauer von drei auf zwei Monate. Dies sei aus Sicht der polizeilichen Praxis weder geboten noch praktikabel. Diese Reduzierung könne zu einem erheblichen Mehraufwand für die Gerichte führen, welcher kaum zu rechtfertigen sei. Ein Misstrauen gegenüber den Staatsanwaltschaften, das im Entwurf durchscheine, sei ebenfalls fehl am Platz. Untersuchungen hätten ergeben, dass die meisten Telekommunikationsüberwachungen allenfalls bis zu zwei Monate dauerten. Roland Helgerth, Generalstaatsanwalt in Nürnberg, war ebenfalls der Ansicht, den Staatsanwälten werde nicht das Vertrauen entgegengebracht, mit der Telekommunikationsüberwachung sachgerecht umzugehen. Das Misstrauen äußere sich unter anderem in einer vermehrten Einschaltung des Ermittlungsrichters und in einer Benachrichtigung der auch nur entfernt Betroffenen. Widerspruch kam von dem Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy: Die Verlängerung der bisher geltenden Drei-Monats-Frist geschehe oft “routinemäßig” - statt zu prüfen, warum das Abhören keine Erkenntnisse zu Tage gefördert habe.
