Zur Diskussion über die Einrichtung einer Zentraldatei zur Speicherung von Steuerdaten im Jahressteuergesetz 2008 erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Eine zentrale Datenbank ist unerlässlich, damit die einheitliche Steuernummer funktioniert. Allerdings stellen wir hohe datenschutzrechtliche Anforderungen. Der Schutz dieser sensiblen Daten muss voll gewahrt bleiben. Missbrauchsmöglichkeiten müssen konsequent ausgeschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten nicht weiter verwertet werden. Wir fordern deshalb eine strenge Zweckbindung und die gesetzliche Festschreibung von Verwertungsverboten und werden diese Forderungen in das parlamentarische Verfahren zum Jahressteuergesetz 2008 aktiv einbringen.
Die einheitliche und lebenslange Steuernummer für jede Bürgerin und jeden Bürger ist absolut sinnvoll! Das Besteuerungsverfahren wird einfacher, effizienter und moderner. Für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung werden bürokratischer Aufwand und damit Kosten wegfallen. Auch für die Betrugsbekämpfung bringt die einheitliche Steuernummer Vorteile. Steuerbetrüger hatten es bisher leicht durch das Netz des Fiskus zu schlüpfen. Sie mussten sich zum Beispiel nur in einem anderen Bundesland anmelden. Damit ist es jetzt vorbei.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Die Stadt Wiesbaden erklärt den am 10. Juli beim Sozialgericht Wiesbaden eingereichten Antrag auf einstweilige Anordnung für unbegründet, ohne ihrerseits die detaillierten tatsächlichen marktverfügbaren Kosten zu widerlegen und der Klägerin zu erklären, wie sie - nach Abzug der monatlichen Fixkosten von 174,56 € im Monat leben soll. Ebenso unsubstantiiert – wie es im Juristendeutsch heißt – ist die Ablehnung der nach dem Gesetz durchaus möglichen Regelsatzerhöhung.
“Es wäre für eine über den Regelsätzen liegende Bedarfsfestellung zunächst zu prüfen, ob dieser erhöhte Bedarf aufgrund der individuellen Lebensführung durch geringere Bedarfe in anderen Bereichen kompensiert werden kann. (…) Es ist zumutbar, (…) in einzelnen Bereichen in gewissem Umfang und für einen begrenzten Zeitraum Einschränkungen in anderen Bereichen hinzunehmen,” heißt es in der Stellungnahme des beklagten Leistungsträgers, der Optionskommune Wiesbaden.
Der stellvertretender Vorsitzender des Arbeitslosen-Vereins, Ralf Lütgens kommentierte die Entscheidung:
“Wir haben den Eindruck, als habe sich die Prozessgegnerin, nicht einmal die Mühe gemacht, die Klagebegründungen im Detail zu lesen. Sonst hätte sie unschwer erkennen müssen, dass bei einer Unterdeckung in allen Regelsatz-Abteilungen ein Ausgleich nachweislich ausgeschlossen ist.”
Quelle: Hartz4-Plattform e.V.
Felsenstadt Petra in Jordanien (9 v. Chr. bis 40 n. Chr.):
Bis zur Eroberung durch die Römer war Petra, gelegen am Rande der arabischen Wüste, die prachtvolle Hauptstadt des Nabatäer-Reiches von König Aretas IV. , deren Grabtempel mit den 42 Meter hohen aus dem Fels gemeißelten Monumentalfassaden heute berühmt sind.
Europäischer Gerichtshof entscheidet über die Zukunft der Gesetzlichen Unfallversicherung
Aufgrund eines aktuell veröffentlichten Vorlagebeschlusses des Landessozialgerichts Chemnitz (Aktenzeichen L 6 U 2/06) wird nun der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. Für die beteiligten Verbände (Bund der Steuerzahler, “Die Familienunternehmer - ASU”, der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft) ist diese Entwicklung ein Meilenstein auf dem Weg zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Monopol ist überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen. Deshalb fordern die Verbände schon lange die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit. Sie haben ihre Mitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers begleitet. Die Mitgliedsunternehmen äußern die Kritik an den Berufsgenossenschaften immer deutlicher. Neben der Zwangsmitgliedschaft beklagen sie die willkürliche Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft sowie die Belastung durch hohe Beitragssätze.
Klägerin im anstehenden Verfahren ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz. Ziel des Prozesses ist eine Abschaffung der Monopol-Stellung der Berufsgenossenschaften. Den Unternehmen mit Sitz in Deutschland muss es endlich möglich gemacht werden, die Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern zu können. Eine Pflicht zur Versicherung bei gleichzeitig freier Wahl des Versicherers ist das Ziel.
Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte die Klägerin bereits vorlegen. Die dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an. Wie der internationale Vergleich zeigt, gibt es bereits in vielen Ländern Wettbewerb durch private Anbieter bei der Versicherung von Arbeitsunfällen.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland
Zu den veröffentlichten Weiterbildungszahlen des Statistischen Bundesamtes erklärt Priska Hinz, bildungspolitische Sprecherin:
Wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Ferieninsel in den Klassenraum bugsieren will, sollte erst einmal die eigenen Hausaufgaben erledigen. Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen deutlich: Die Wirtschaft wird ihrer Verantwortung für betriebliche Weiterbildung nicht gerecht. Es ist seit etlichen Jahren bekannt, dass der Fachkräftemangel sich verschärfen wird, dennoch haben viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände nichts unternommen. Zwischen 1999 und 2005 sind die Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben sogar deutlich zurückgegangen.
Und selbst die Angebote zur Weiterqualifizierung, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden, nehmen die Unternehmen nicht wahr. Oder wie sonst soll man sich erklären, dass ein großer Teil der Weiterbildungsmittel der Bundesagentur für Arbeit von den Unternehmen nicht abgerufen werden?
Anstatt die Beschäftigten in der Sommerpause mit populistischen Forderungen zu nerven, sollten die Unternehmen erst einmal ihr eigenes Engagement bei der Weiterbildung überprüfen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Auch die sehr kurze Dauer einer Ehe mit einem Beamten rechtfertigt nicht in jedem Fall die Annahme, diese sei vor allem aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Bei dem Lebensgefährten der Klägerin, einem Polizeibeamten, war ein Lungenkarzinom festgestellt worden. Nur 24 Tage, nachdem das Paar geheiratet hatte, verstarb der Beamte an seiner Krankheit.
Die Oberfinanzdirektion war der Ansicht, der Klägerin stehe in diesem Fall kein Anspruch auf Witwengeld zu. Habe die Ehe mit einem Beamten weniger als ein Jahr gedauert, würde gesetzlich vermutet, dass Hauptzweck der Eheschließung die Versorgung des Ehegatten gewesen sei. Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie und ihr Mann hätten bereits seit zehn Jahren zusammengelebt und eigentlich schon früher heiraten wollen. Die Hochzeit habe sich aus verschiedenen Gründen aber immer wieder verzögert. Als die schwere Krankheit bekannt geworden sei, sei es ihrer beider Wunsch gewesen, ihre Zusammengehörigkeit über den Tod hinaus zu dokumentieren.
Die Klage hatte Erfolg. Ein Anspruch auf Witwengeld, so die Richter, sei nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund der kurzen Ehedauer zwar in der Regel ausgeschlossen. Etwas anderes gelte aber dann, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen sei. Die Klägerin habe glaubhaft darlegen können, dass eine frühere Eheschließung geplant gewesen sei und warum sich diese immer wieder verzögert habe. Es fehlten auch typische Anhaltspunkte für eine so genannte “Versorgungsehe”. So sei der Altersunterschied zwischen den Ehegatten nicht sehr groß gewesen und die Ehe sei erst nach einer jahrelangen, engen Beziehung geschlossen worden. Eine Gesamtschau aller Umstände spreche daher dafür, dass die Eheschließung nicht in erster Linie von dem Versorgungsgedanken, sondern mindestens in gleicher Weise von anderen höchstpersönlichen Erwägungen bestimmt gewesen sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung zugelassen.
(Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22. Juni 2007, - 6 K 1937/06.KO -).
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz - Pressestelle -
Ein weiteres Weltwunder ist die Christus-Statue auf dem Corcovado-Berg in Rio de Janeiro (1931):
Die einst von dem französischen Bildhauer Paul Landowski erbaute Figur segnet heut mit weit geöffneten Armen die Millionenstadt Rio und empfängt die stetig zahlreichen Gäste.
Gestaltet von dem brasilianischen Künstler Heitor da Silva Costa ziert die 38 Meter hohe und mehr als 1000 Tonnen schwere Statue die Stadt und ist eines ihrer bedeutendsten Wahrzeichen.