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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bundesregierung: Problem der fehlenden Lohnzahlung bei Insolvenz des Unternehmens bekannt

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist das Problem bekannt, dass “in Einzelfällen” Lohnnachzahlungen an Arbeitnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Sie werde die weitere Entwicklung in diesem Bereich “sehr sorgfältig” beobachten, teilt sie in ihrer Antwort (16/6488) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/6297) mit.

Die Regierung widerspricht allerdings der in der Anfrage geäußerten Einschätzung, unter der Konkursordnung seien die Lohnansprüche der Arbeitnehmer vor Anfechtungen geschützt gewesen und erst mit der Insolvenzordnung sei die Möglichkeit einer Anfechtung von Lohnnachzahlungen eröffnet worden. Es sei zwar zutreffend, dass nach der Konkursordnung die Lohnrückstände für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Rang von so genannten Masseschulden (als Bezeichnung für die Verbindlichkeiten, die Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind) hatten. Doch habe sich aus dieser Einordnung nicht ergeben, dass Lohnnachzahlungen aus diesem Zeitraum nicht der Anfechtung durch den Konkursverwalter unterlagen.

Nicht unwidersprochen könne ferner auch die unterschwellig anklingende Einschätzung bleiben, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müsse möglichst vermieden werden, da ansonsten die Arbeitsplätze vernichtet würden, heißt es weiter. Dabei werde ausgeblendet, dass es eines der zentralen Anliegen der Insolvenzordnung sei, möglichst frühzeitig zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines notleidenden Unternehmens zu gelangen. Nur dann könnten die Vorteile des neuen “marktkonformen Insolvenzverfahrens” genutzt und Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens wahrgenommen werden.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 29. September 2007 um 10:04 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 39-II

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 28. September 2007 um 12:10 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz - oder ganz einfach Kinderbarometer 2007 lesen?

Nicht nur - die durch die anhaltend niedrige Geburtenrate - bedrohte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sondern natürlich auch das “Wohl der Kinder” sind der Politik ein ganz besonderes Anliegen. Deshalb gab es z.B. bislang keine einzige bundesweite Studie des einschlägigen Ministeriums, das die Kinder selbst nach ihrem persönlichen Wohlbefinden und Lebensgefühl befragt hätte. Glücklicherweise existiert eine Bausparkasse, die mit ihrem ersten bundesdeutschen Kinderbarometer diese Lücke nun schließt.

Das Hauptergebnis: Jedes vierte Kind in Deutschland im Alter zwischen 9- bis 14 Jahren fühlt sich laut dem LBS-Kinderbarometer 2007 häufig krank, ernährt sich schlecht und treibt wenig Sport. Als besonderer Belastungsfaktor stellt sich - nicht ganz überraschend - die Schule heraus. Wobei gerade die deutschen PISA-Spitzenreiter, Bayern und Sachsen, besonders negativ auffallen. (Ganz im Gegensatz zu Baden-Württemberg, das bildungsmäßig auch zur internationalen Spitzengruppe gehört. [HBF 2007]).

Auch bei den Kinderrechten, die verletzt werden, ist der politisch zu verantwortende Anteil herausragend. Um hier für Abhilfe zu sorgen, bedarf es wohl kaum der politischen Unterstützung für die Kampagne “Kinderrechte ins Grundgesetz” (vgl. HBF 20.09.07), sondern der schlichten Wahrnehmung von Verantwortung im Hier und Jetzt (vgl. auch die einschlägige HBF-Rubrik, HPL).

Bemerkenswert am LBS Kinderbarometer 2007 sind auch die unübersehbaren ideologischen Reflexe der Bundesfamilienministerin auf die Umfrageergebnisse. So gaben lediglich 9 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, sich in ihren Familien nicht wohlzufühlen - und zwar unabhängig davon, ob die Eltern reich oder arm, erwerbstätig oder erwerbslos sind, deutschstämmig oder einen Migrationshintergrund haben. Trotz dieses überragenden Stellenwertes der Eltern fällt Frau von der Leyen z.B. bei der Frage gesunden Ernährungsverhaltens vor allem ein, die Vorbildfunktion von Erzieherinnen und Lehrern für die Kinder zu stärken. Die Eltern rangieren bezeichnenderweise erst an dritter Stelle.

Quelle: Heidelberger Büro für Familienfragen und Soziale Sicherheit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 28. September 2007 um 11:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Grüne begrüßen Lammerts Unterstützung zur Stärkung der Oppositionsrechte

Zu den Äußerungen von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Stärkung von Oppositionsrechten erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Wir begrüßen die Aussage von Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Unterstützung der Oppositionsrechte. Damit unterstützt Lammert im Wesentlichen die Forderungen unseres Antrages “Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition”.

Es ist ein eigentümlicher Zustand, dass die große Koalition munter verfassungswidrige Gesetze verabschieden kann, ohne eine Normenkontrollklage durch die Opposition fürchten zu müssen. Stoppt der Bundspräsident solche Gesetze nicht, kann nur noch der Bürger nach Erschöpfung des Rechtsweges eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Dadurch ist die große Koalition weitgehend vor jeder Überprüfung ihrer Gesetzgebung in ihrer Amtszeit gefeit.

Wir haben gefordert, dass die Rechte, die bislang an ein Drittel-Quorum gebunden sind, wenigstens soweit abgesenkt werden, dass die aktuelle Opposition gemeinsam über sie verfügt.

Beim Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, der Einberufung des Deutschen Bundestages zu einer Sitzung oder das Verhindern des Abweichens von der Geschäftsordnung durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages werden heute ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages benötigt. Dieses Quorum sollte wenigstens auf ein Viertel oder zwei Fraktionen herabgesetzt werden.

Unser Antrag “Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition” (Drs-Nr.16/581) sollte noch in diesem Jahr zu konkreten Schritten für die Verbesserung der Oppositionsrechte führen. Wir fordern den Bundestagspräsidenten auf, um Unterstützung für die Vorschläge bei den Koalitionsparteien zu werben.

Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. September 2007 um 12:07 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Statistikspiele mit handfesten Folgen

Reallohndebatte und Kinderarmut: Statistikspiele mit handfesten Folgen

Nach dem BILD-Aufreger von “Netto-Lohn-Skandal” (HBF 25.09.07) haben sich bei den Redaktionen die Tücken der Statistik etwas herumgesprochen. Einzelne Medien meinen nun das glatte Gegenteil behaupten zu müssen. Andere wiederum berichten nach einem differenzierteren Blick auf die Statistik nun von einem weiteren Polarisierungstrend in unserer Gesellschaft. Es wächst nicht nur die Kluft zwischen Unternehmens/Vermögenseinkommen und Einkommen aus Erwerbstätigkeit; tendenziell vergrößert sich auch die Kluft innerhalb der Erwerbstätigen. Daher gibt die durchschnittliche Einkommenstatistik immer weniger Auskunft über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse.

Dennoch bildet diese verzerrte Statistik die Grundlage zur Berechnung von sozialstaatlichen Transferleistungen wie der Rente, der Sozialhilfe oder der Hartz-IV-Leistungen. Damit wird ein weiterer Faktor (HBF 2004) dafür erkennbar, daß die davon abhängigen Familien wirtschaftlich und damit auch in Sachen “soziokultureller Teilhabe” immer weiter zurückfallen

Quelle: Heidelberger Büro für Familienfragen und Soziale Sicherheit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. September 2007 um 11:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

DMB begrüßt neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen

(dmb) So genannte Quotenabgeltungsklauseln sind nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam, wenn sie den Mieter zu unangemessenen Zahlungen verpflichten. Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn der auf den Mieter entfallende Kostenanteil abstrakt ermittelt wird und sich nicht am konkreten Zustand der Wohnung orientiert.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung. Sie hält sich in dem Rahmen der Urteile, die der Bundesgerichtshof bisher zur Frage der Schönheitsreparaturen gefällt hat. Danach gilt der Grundsatz, dass durch Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Mieter Schönheitsreparaturen nicht auferlegt werden können, die er nicht selbst durch Abnutzung während seiner Mietzeit verursacht hat. Außerdem müssen Klauseln zu Schönheitsreparaturen auch für juristische Laien verständlich sein.
Dazu DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

“Der Grundsatz, dass der Mieter nur für die von ihm selbst verursachte Abnutzung der Wohnung einzustehen hat, zieht sich wie ein roter Faden durch alle Schönheitsreparaturentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Dies begrüßen wir ausdrücklich.”

Zu den Begriffen:

Der BGH hat die grundsätzliche Frage, ob oder mit welchem Inhalt Quotenabgeltungsklauseln auch bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnungen zulässig sind, offen gelassen.

Vorliegend musste er sich mit der Frage nicht befassen, weil die dem Fall zugrunde liegende Quotenabgeltungsklausel gegen das so genannte Transparenzgebot verstößt. Für einen nicht juristisch gebildeten Vertragspartner war aus dem Text der Klausel nicht ersichtlich, wie er den der Berechnung der Quote zugrunde liegenden Fristenzeitraum berechnen sollte. Außerdem ermöglichte die sprachliche Fassung der Klausel eine Auslegung, wonach der Mieter unangemessen hohe Kosten zu tragen hatte, nämlich mehr, als er selbst an Abnutzung verursacht hatte.

Dazu DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

“Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Klauseln über Schönheitsreparaturen und Abgeltungen bleibt kompliziert. Betroffenen Mietern kann nur der dringende Rat gegeben werden, sich der fachlichen Hilfe der Mietervereine zu bedienen, wenn sie zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden.”

Quelle: Deutscher Mieterbund - Pressestelle

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. September 2007 um 10:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Für Bundeswehreinsatz in Afghanistan rund 1,9 Milliarden Euro ausgegeben

Berlin: (hib/BOB) Für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan wurden seit Beginn der deutschen Beteiligung rund 1,9 Milliarden Euro aufgewendet. Einschließlich humanitärer Hilfe und entwicklungsorientiert Not- und Übergangshilfe wird die Regierung bis zum Jahr 2010 voraussichtlich über 900 Millionen Euro für den zivilen Wiederaufbau des Landes zur Verfügung gestellt haben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6312) auf eine Große Anfrage der Grünen (16/4243) mit. Positiven Errungenschaften in Afghanistan stünden auch weiterhin erhebliche Defizite gegenüber. Eine kritische Überprüfung des internationalen und deutschen Engagements in diesem Land müsse Voraussetzung dafür sein, wo nötig immer wieder Kurskorrekturen vorzunehmen. Nur so könne das deutsche Afghanistan-Engagement größtmögliche Wirkung erzielen.

Wie sie weiter ausführt, bestehen weiter “erhebliche Defizite” auf dem Weg Afghanistan zu einem dauerhaften Frieden. Auch wenn die Taliban nirgendwo effektiv und dauerhaft territoriale Kontrolle ausübten, bedeute deren Kriegsführung, die gezielt Zivilisten als Schutzschilde nutze und sich bedenkenlos terroristischer Mittel bediene, vielfaches Leid für die davon betroffenen Menschen, so die Regierung weiter. Sicherheit herzustellen sei ein wesentliches Kriterium für die Legitimität der afghanischen Regierung. Deren “oft unzureichende Qualität” bei der Führung der Regierungsgeschäfte gehörte zu den Ursachen dafür, dass sich mancher Afghanen wieder den Taliban zuwende. Ein weiteres Problem sei der auf Rekordniveau angestiegene Drogenanbau. Andererseits finde die politische Auseinandersetzung im Rahmen einer demokratisch legitimierten verfassungsmäßigen Ordnung statt. Die Sicherheitslage sei “sehr schwierig” - vor allem in den Kerngebieten der Taliban im Süden und Osten des Landes. Die Zentralregierung in Kabul sei aber nicht gefährdet. Die afghanische Sicherheitskräfte trügen “in zunehmenden Maße” zur Sicherheit bei. In den vergangenen Jahren habe die afghanische Regierung die ihr für den Wiederaufbau zur Verfügung stehenden Gelder mehr und mehr in Maßnahmen für den Wiederaufbau umgesetzt. Im laufenden Haushaltsjahr würden voraussichtlich 65 Prozent erreicht. Seit 2001 seien in dem Land 3.500 Schulen gebaut worden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler habe sich auf 6,5 Millionen (darunter ein Drittel Mädchen) mehr als verfünffacht. 30.000 Lehrerinnen und Lehrer seien aus- und fortgebildet worden. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in entlegenen Gebieten habe sich stark verbessert: 82 Prozent der Einwohner Afghanistans hätten mittlerweile Zugang zu einer gesundheitlichen Basisversorgung. Auch im Bereich der Infrastruktur hätten über fünf Jahre Wiederaufbau “tief greifende Verbesserungen” mit sich gebracht.

Seit 2002 habe die Bundesregierung für den Wiederaufbau Afghanistans insgesamt über 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis 2010 seien weitere 400 Millionen Euro zugesagt.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 27. September 2007 um 7:55 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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