Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Die Schere öffnet sich, Herr Tiefensee!

Zu den aktuelle Ergebnissen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder über die Wirtschaftsentwicklung in den alten und neuen Bundesländern, erklärt Peter Hettlich, Sprecher der AG Ost:

2007 wuchs die Wirtschaft in Ostdeutschland (2,2 Prozent) wieder langsamer als in den alten Bundesländern (2,5 Prozent). Die Feststellung von Minister Tiefensee im November 2007 anlässlich der Präsentation des Berichtes zum Stand der deutschen Einheit “Die Schere zwischen Ost und West schließe sich wieder” war damit eine glatte Fehleinschätzung. Eine amtliche Datenkorrektur sieht nun auch für 2006 keinen ostdeutschen Wachstumsvorsprung mehr.

Damit gab es auch in den Aufschwungjahren 2006 und 2007 keinen Aufholprozess Ost. Ein ernüchternder Befund. Die strukturellen Schwächen Ostdeutschlands, die Abwanderung der Leistungsfähigen und das Auslaufen des Solidarpaktes werden die weitere Entwicklung belasten.

Es ist wichtig, jetzt zu handeln. Sich bis zum Auslaufen des Solidarpakt II im Jahr 2019 durchzuwurschteln und dann mal zu schauen, wo man steht, wäre fatal. Mehr Autonomie für die lokalen Akteure, verstärkte Investitionen in Bildung und ein verbessertes Inwertsetzen der Natur und Kulturlandschaft sind zentrale
Elemente einer grünen Entwicklungsstrategie für die neuen Bundesländer. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen in diese Zukunftsfelder investiert und bestehende
Restriktionen für die Mittelverwendung dementsprechend angepasst werden. Das Axiom der vergangenen und derzeitigen Aufbau-Ost-Politik “Wer Straßen sät, wird den Aufschwung ernten.” funktioniert schon längst nicht mehr. Mit Gießkannenförderung á la Investitionszulage werden die wertvollen Fördermittel verschwendet.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 17. Februar 2008 um 11:55 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Anzeige



Zur rechtswidrigen Anrechnung eines Betriebskostenguthaben

Sächsisches LSG L 3 AS 134/06 vom 23.08.2007

Gesetzesgrundlage § 51 SGB I :

Gesetzesgrundlage § 43 SGB II

Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt .

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 17. Februar 2008 um 10:31 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Kommentare / Fragen bisher veroeffentlicht

Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten außerhalb ihres Gebiets verpflichtet sein

Der Träger des Waldorfkindergartens in Frankenthal kann eine Beteiligung an seinen Personalkosten von den Landkreisen verlangen, aus denen Kinder die Einrichtung besuchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Waldorfkindergarten in Frankenthal hat gegenüber dem Landkreis Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis für die Jahre 2002 bis 2005 Zuschüsse zu den Personalkosten für eine zweite Kindergartengruppe in Höhe von insgesamt 100.000,– ? beantragt. Die benachbarten Landkreise lehnten die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, eine Nachfrage nach Plätzen in dem Kindergarten aus ihrem Gebiet - etwa in Gruppengröße - habe nicht bestanden. Den hiergegen gerichteten Klagen hat bereits das Verwaltungsgericht stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen.

Die Landkreise seien verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen über die Förderung freier Kindergärten zu entscheiden. Dabei hätten sie zu berücksichtigen, dass aus ihren Gebieten insgesamt eine größere Nachfrage nach Plätzen im Waldorfkindergarten bestehe als aus dem Bereich der Stadt Frankenthal. Denn es gelte, eine Art “Trittbrettfahrerrolle” der Landkreise zu Lasten des Kindergartenträgers zu vermeiden, die die Trägervielfalt und damit die Auswahlmöglichkeiten der Eltern einschränken könne.

Urteile vom 24. Januar 2008, Aktenzeichen: 7 A 10974/07.OVG und 7 A 10984/07.OVG

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 17. Februar 2008 um 9:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Umzugskosten können auch bei einem nicht notwendigen, sondern bloß sinnvollen Umzug übernommen werden

SG Duisburg S 29 AS 123/07 ER vom 18.01.2008

Diese Frage kann aber offen bleiben, da es an einem Anordnungsgrund mangelt. Das Begehren des Ast wäre in diesem Zusammenhang erst dann als eilbedürftig anzusehen, wenn ihm durch die Nichtübernahme der Kaution (erneute) Wohnungslosigkeit unmittelbar drohen würde (LSG NRW in ständiger Rspr, siehe zuletzt Beschluss vom 13.08.2007, Az. L 9 B 102/07 AS ER).

Zwar erwägt der Bundesgerichtshof (BGH) in Fällen der Gewerberaummiete, dass die Nichtzahlung der Mietkaution einen Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne des § 543 BGB darstellt (Urteil vom 21.03.2007, Az. XII ZR 36/05). Diese Erwägungen sind aber nicht auf die Wohnraummiete zu übertragen. Insoweit zieht das Regelbeispiel des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB hier enge Grenzen. Nur die fehlende laufende Mietzahlung ist eine derartig schwerwiegende Verletzung des Mietverhältnisses, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Diese Vorschrift ist zu Ungunsten des Wohnraummieters auch nicht abdingbar, § 569 Abs. 5 BGB (vergl. Weidenkaff in: Palandt, BGB, 65. Auflage 2006, § 551 Rn. 5).

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 16. Februar 2008 um 11:10 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Wohngeld-Erhöhung: Ungedeckter Wahlkampf-Scheck der SPD

Zur Ankündigung zur Wohngeld-Erhöhung durch Minister Tiefensee erklärt Bettina Herlitzius, wohnungspolitische Sprecherin:

Nach dem Kindergeld-Beschluss der CDU-Spitze kündigt SPD-Minister Tiefensee an, im Herbst das Wohngeld zu erhöhen. Angeblich haben sich die Koalitionsfraktionen und Ministerien schon auf ein Konzept geeinigt. Das Dementi vom Haushaltsexperten der CDU/CSU-Fraktion erfolgt postwendend. Das Ministerium stellt die Erhöhung frühestens nach den in 2008 anstehenden Wahlen in Aussicht. Auch über die Höhe der Anpassung soll erst dann verhandelt werden.

Menschen, die jeden Cent umdrehen und jede Ausgabe genau planen, für den Herbst gleich mehrere ungedeckte Schecks in unbekannter Höhe zu versprechen – das ist die neue deutsche soziale Welle von SPD und CDU. Dieses Verfahren leerer Versprechungen ist zynisch und unseriös. Wir werden dafür sorgen, dass die große Koalition damit nicht durchkommt.

Wir wollen nach den vielen Worten jetzt Taten sehen. Wir fordern von der Bundesregierung unverzüglich eine Erhöhung des Wohngeldes und die Einbettung der Wohngeldreform in eine Gesamtstrategie zur Vermeidung von Erwerbsarmut, damit möglichst viele Menschen künftig nicht mehr auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Nach unserer Auffassung muss das Wohngeld dynamisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst und erhöht werden, damit es seine Entlastungswirkung wieder erfüllen kann. Die sogenannte “zweite Miete” (Warmwasser- und Heizkosten) muss in die Berechnung des Wohngeldanspruchs einbezogen und anteilig erstattet werden. Des Weiteren sollen Energieberatungen kostenfrei angeboten und ein Bonussystem, das Haushalte mit besonders geringem Energieverbrauch belohnt, eingeführt werden. Denn immer mehr Menschen fallen trotz Arbeit unter die Armutsgrenze und sind gezwungen ergänzende Hartz IV–Leistungen zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu beantragen.

Auch die Planungssicherheit für die Kommunen wird durch die Luftbuchungen der Koalition gefährdet. Schließlich hat die Höhe des (von Bund und Ländern zu zahlenden) Wohngeldes erheblichen Einfluss auf die kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV-Empfängerinnen und Aufstockern.

Die Kommunen werden durch die steigende Zahl der Hartz IV –”Aufstocker” finanziell übermäßig stark belastet, da sie den Löwenanteil der Unterkunftskosten tragen. Die finanziellen Spielräume für andere kommunale und soziale Aufgaben schrumpfen zusammen. Hier gilt es die Kommunen zu entlasten.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Februar 2008 um 13:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Bafoeg ist eine zweckbestimmte Einnahme und kein anrechenbares Einkommen

Saesisches LSG L 3 AS 73/06 vom 21.12.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 15. Februar 2008 um 12:37 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Kosten der Anfangsrenovierung und deren Zusicherung durch die Arge

Sächsisches LSG L 3 B 411/06 AS-ER vom 19.09.2007

Was alles sonst noch zum Umzug gehört finden sie hier: Labournet

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Februar 2008 um 12:18 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

6 Kommentare / Fragen veroeffentlicht

 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Logos zum Download

Bedienung: Anmeldung

Valid PageRank Verifizierung www.sozialticker.com  Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.