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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Gebrauchtwagenhändler, für alle in seinen Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehnhändler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kennzeichen eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Fahrzeuge in welchen Zeiträumen zum Verkauf angeboten worden seien. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Händlergebühr, nicht hingegen eine Gebühr für das rote Kennzeichen zu zahlen hat.

Der Kläger sei Halter der Gebrauchtwagen, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Deshalb unterliege er für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr. Die Erhebung einer Händlergebühr statt Gebühren für jedes einzelne Radiogerät begünstige den Kläger und sei deshalb nicht zu beanstanden. Da er wegen der pauschal erhobenen Gebühr nicht jede Veränderung im Bestand seiner Gebrauchtwagen anzeigen müsse, sei auch der SWR nicht verpflichtet, mit erheblichem Verwaltungsaufwand Ermittlungen über die Ausstattung der Fahrzeuge mit Radiogeräten anzustellen. Vielmehr könne ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich in den Gebrauchtwagen des Klägers Radios befänden. Das Vorhalten eines roten Kennzeichens erfülle hingegen keinen Gebührentatbestand, so dass hierfür keine Rundfunkgebühr entstehe.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29. Januar 2008, Aktenzeichen: 7 A 11058/07.OVG

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. Februar 2008 um 9:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Grüne beantragen Aktuelle Stunde zur gigantischen Steuerhinterziehung durch Finanztransfers in Steueroasen

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:

Wirksame Strategien der Bundesregierung gegen die Steuerhinterziehung gigantischen Ausmaßes durch illegale Finanztransfers ins Ausland sind nicht ersichtlich.

Unter dem Titel “Fehlende Strategien der Bundesregierung zur Austrocknung von Steueroasen und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Finanztransfers ins Ausland” haben wir deshalb eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag beantragt.

Wir wollen von der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages hören, welche konkreten Maßnahmen gegen die Steuerflucht sie in dieser Woche mit dem Ministerpräsidenten des Fürstentums Liechtenstein bei seinem Staatsbesuch in der Bundesrepublik erörtert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung alle Möglichkeiten nutzt, um in Liechtenstein, in der Schweiz oder anderswo solche Steueroasen trocken zu legen.

Etliche Milliarden von Steuergeldern gehen jährlich dem Fiskus durch illegale Finanztransfers in sogenannte Steueroasen verloren. Der Fall Zumwinkel ist nur einer von vielen, wenn auch ein ganz besonders beschämender Einzelfall.

Die Bundesregierung tut nichts gegen diese gigantische Steuerhinterziehung. Allein die Forderung aus Teilen der Großen Koalition nach Heraufsetzen des Strafrahmens bei der Steuerhinterziehung ist mehr ein Akt der Hilflosigkeit, als ein tauglicher Versuch, Steuerflucht künftig zu verhindern.

Ärgerlich ist zudem, dass durch das Vorziehen der Durchsuchung bei Herrn Zumwinkel alle anderen mutmaßlichen Täter gewarnt sind und jetzt zu befürchten ist, dass wichtige Beweismittel vernichtet werden.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. Februar 2008 um 8:20 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hartz IV Schönheitsreparaturen sind zu übernehmen

LSG NSB L 9 AS 647/07 ER vom 28.01.2008

SG Duesseldorf S 45 (24) SO 62/06 vom 19.09.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 18. Februar 2008 um 11:43 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Kommentare / Fragen bisher veroeffentlicht

Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 08/08

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 18. Februar 2008 um 10:15 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten zur Ganztagsschule

Der Rhein-Lahn-Kreis muss die Schülerbeförderungskosten für ein Kind aus Koblenz nicht übernehmen, das im Kreisgebiet ein Gymnasium mit dem Angebot einer Ganztagsschule besucht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Eltern beantragten beim Landkreis die Übernahme von Beförderungskosten für ihre Tochter, die in die fünfte Klasse eines Gymnasiums in privater Trägerschaft geht. Da der Landkreis dies ablehnte, erhoben die Eltern nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage mit dem Hinweis, ein Gymnasium, das als Ganztagsschule betrieben werde, gebe es in Koblenz nicht.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Es bestehe hier, so die Richter, kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten. Eine Übernahme komme nur in Betracht, wenn das Kind die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart besuchte. Diese Auslegung folge aus den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Schulrechts. Die Ganztagsschule in der Form, wie sie das Gymnasium der Tochter der Kläger betreibe, sei keine eigene Schulart, sondern nur eine besondere Form der Organisation der Schulart “Gymnasium”. Da es in Koblenz in einer Entfernung von weniger als 4 km von der Familienwohnung ein Gymnasium in privater Trägerschaft mit der von dem Mädchen gewählten Fremdsprache gebe, lägen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte Kostenerstattung nicht vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29. Januar 2008, 7 K 702/07.KO

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 18. Februar 2008 um 9:04 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hartz IV - Stromabschaltung / Stromsperre

Das Versorgungsunternehmen darf zwar grundsätzlich die Versorgung einstellen, wenn der Mieter seine Rechnung nicht zahlt. Bevor z.B. der Strom aber abgestellt werden darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Versorgungsunternehmen muss den offenen Betrag anmahnen und die Einstellung der Versorgung androhen, dies kann unter Umständen zusammen erfolgen.

Bevor es die Liefersperre vollzieht, hat das Versorgungsunternehmen eine zweiwöchige Frist nach der Androhung einzuhalten. Dabei ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Zu berücksichtigen sind dabei z.B. die Folgen, die dem Kunden durch die Einstellung entstehen und seine zukünftige Zahlungsfähigkeit. So darf das Unternehmen die Stromlieferung nicht wegen Zahlungsrückständen aus einem früheren Vertragsverhältnis, wenn jetzt alle fälligen Zahlungen geleistet werden, unterbrechen.

Bei Zahlungsverzug auf Zahlungsbereitschaft hinweisen und auf 33 II 2 AVBEItV berufen. (siehe auch Infodienst-schuldnerberatung.de)

Wichtig dabei ist zu wissen, dass man sich, wenn der “Stromsperrmann” kommt, sich zur Abwehr der drohenden und/oder sofortigen Stromsperre auf 33 II 2 AVBEItV berufen kann und die Zeit gegeben werden muss, um sich den überfälligen Betrag bei der Behörde (Arbeits- oder Sozialamt), zum Beispiel als Vorschuss oder Darlehen zu holen. Der “Stromsperrmann” muss dann erstmal von seinem Sperrauftrag absehen.

Zitat:
Mustertext

Kunden-Nummer XXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren

Den fälligen Betrag aus Rechnung vom Tag/Monat/Jahr kann ich aufgrund eines kurzfristigen finaziellen Engpasses erst zum Tag/Monat/Jahr bezahlen. Auf die Stromversorgung bin ich aber zwingend angewiesen. Ich bitte insoweit höflich um Bestätigung Ihres Einverständisses.

Gern. § 33 II AVBEItV ist das Versorgungsunternehmen zwar berechtigt, bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Nach der Bestimmung des § 33 II 2 AVBEItV dieser Vorschrift besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nicht, wenn der Kunde darlegt, daß die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht und hinreichende Aussicht besteht, daß der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.

Für Ihr Entgegenkommen möchte ich mich im Voraus herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte eine bestehende oder bevorstehende Stromsperre nicht die Voraussetzungen des § 33 AVBEltV erfüllen, kann der Betroffene eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Zivilgericht erwirken. Mit einer solchen einstweiligen Verfügung wird das Energieversorgungsunternehmen dazu gezwungen, weiter Strom zu liefern.

Dieses Schreiben, sowie weitere Anträge finden sie auch in den Informationsseiten vom Sozialticker.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 17. Februar 2008 um 21:58 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Kommentare / Fragen bisher veroeffentlicht

Zum Mehrbedarf für nichtverschreibungspflichtige Medikamente

LSG NRW L 7 B 313/07 AS vom 07.02.2008

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 17. Februar 2008 um 12:34 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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