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Zahlreiche Zusendungen zur ersten rauchfreien Internetplattform

Den Sozialticker erreichten am 1. April eine Vielzahl von Zusendung zum Thema : erste rauchfreie Internetplattform. Haben auch Sie unseren Aprilscherz gefunden? Natürlich können Sie, wenn Sie wollen, auch weiterhin ihren Rotwein und die Zigarre genießen, während Sie die Informationen des Sozialticker’s studieren.

Bedenken Sie aber, die Gesundheit ist unbezahlbar, darum seien Sie umsichtig beim Umgang mit Rauchwaren und Alkohol.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 2. April 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Tarifverhandlungen im Baugewerbe abgeschlossen

Tarifverhandlungen im Baugewerbe abgeschlossen:

Die Tarifverhandlungen im Baugewerbe sind in der vierten Runde nach knapp neunzehnstündigen Verhandlungen abgeschlossen worden. In der Nacht einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die rund 700.000 Beschäftigten des Baugewerbes von 3,1 Prozent. Hinzu kommen Einmalzahlungen von 0,4 Prozent pro Monat und Beschäftigten, wenn nicht betrieblich etwas anderes vereinbart wird. Die Lohnerhöhung tritt ab dem 1. Mai 2007 in Kraft (Laufzeit zwölf Monate, davon ein Nullmonat).

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, erklärte: „Durch die Vereinbarung von einem Nullmonat ist die tabellenwirksame Effektivbelastung für die Unternehmen in einer noch akzeptablen Höhe. Das Ergebnis ist vertretbar. Ich hoffe, dass sich die Ertragssituation aufgrund der anziehenden Baukonjunktur spürbar verbessert.“

Die Reform der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Baugewerbes wird fortgesetzt. Die Tarifparteien einigten sich, die Mehrkosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Für die Arbeitgeber erhöht sich der ZVK-Beitrag zum 1. Januar 2008 und 2009 um jeweils 0,6 Prozentpunkte. Im Gegenzug wird das zusätzliche Urlaubsgeld ab 1. Januar 2008 auf 25 Prozent abgesenkt.

Quelle: Pressestelle Deutsche Bauindustrie

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Sonntag, 1. April 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Eine Reform, die krank macht

Heute tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Dazu erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Elke Breitenbach:

Die Risiken und Nebenwirkungen der von der Großen Koalition beschlossenen Gesundheitsreform sind bekannt: Beitragserhöhung bei Einschränkung und Aufweichung des Leistungskatalogs, Mehrbelastung für Geringverdiener, Manifestierung der Zwei-Klassen-Medizin, Unübersichtlichkeit für Kassen, Patienten und Ärzte…

Die Linkspartei.PDS lehnt das Reform-Flickwerk ab. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen werden die Finanzierungs- und Effizienzdefizite des Gesundheitssystems nicht behoben. Durch die Einführung von Wahl- und Sondertarifen - die Kostenerstattungen, Selbsterhalt und Beitragrückerstattungen vorsehen - werden den Krankenkassen Mittel für notwendige Behandlungen fehlen, die dann letztlich die Patienten selbst aufbringen müssen. Die Konsequenz: Wer arm ist, muss früher sterben. Die Einführung eines “Selbstverschuldungsprinzips”, dass zunächst nur Folgekosten von Piercing, Tätowierung oder Schönheitsoperationen einbezieht, ist der erste Schritt in zukünftige Leistungsausgrenzungen, wie beispielsweise bei Freizeitunfällen. Schon jetzt sollen Krebskranke, die nicht zur Vorsorge gegangen sind, höheren Zuzahlungen leisten. Die heute in Kraft tretende Reform löst keins der existierenden Probleme, schafft dafür aber jede Mende neue.

Eine wirkliche Gesundheitsreform muss zuerst die Einnahmeseite stärken. Alle Menschen sollten in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Im Sinne des Solidarsystems müssen die  Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben und alle Einkünfte einbezogen werden. Der Versicherungsanteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern muss wieder paritätisch erbracht werden. Die gesundheitliche Prävention muss einen viel größeren Stellenwert als bisher bekommen.

Quelle: Linkspartei.PDS

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Sonntag, 1. April 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Deutschlands erste rauchfreie Internetplattform

Der Sozialticker hat sich entschlossen mit dem heutigen Tag, die erste “rauchfreie” Internetplattform zu werden.

Der Genuss von Zigaretten und Rauchwaren jeglicher Art beim Lesen der Artikeln ist somit untersagt. Eine optosensorische Software überprüft den Leser, stichprobenartig, ob diese Forderung eingehalten wird. Sofern ein Verstoß festgestellt wird, wechselt der Inhalt der Seite auf eine Nachricht, in welcher der Leser zum sofortigen Verzicht des Rauchgenusses aufgefordert wird.

Damit unterstützt der Sozialticker das Bemühen der Bundesregierung. Der Bürger soll so in seiner Entscheidung dem Laster Rauchen Einhalt zu gebieten unterstützt werden und wirkt somit auch der Verschwendung von hart erarbeiteten Euros entgegen.

In einem Interview mit dem “Antirauch- und Saufbeauftragten” des Sozialticker’s, teilte dieser mit:

“Diese Form der freiwilligen Selbstverpflichtung ist ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Internets. Statt in verqualmten und lichtarmen Zimmern zu vegetieren, sollen die Leser des Sozialticker’s zu einem gesünderen Leben motiviert werden. Zudem gebe man so der Regierung die Möglichkeit, endlich Alternativen zu finden für die Milliarden an Steuerausfällen, die durch den Verzicht von Alkohol und Rauchwaren entstehen werden.”

Wer zusätzlich noch auf den Alkoholgenuss verzichtet, erhält dazu noch die Möglichkeit den Sozialtickers mit einer der umfangreichsten Urteilssammlungen im Internet zu besuchen.

Unterstützen Sie die freiwillige Selbstkontrolle und lassen Sie sich in Ihrer Entscheidungsfreiheit durch diese Aktion auch im privaten Bereich willentlich einschränken. Allen Teilnehmern winkt ein gesundes langes Leben, sofern Sie nicht durch endlose politische Debatten, Gesundheitsreform oder dem Klimawandel anderweitig um Ihre Gesundheit gebracht werden.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Sonntag, 1. April 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hilfe ich werde arbeitslos - was nun ?

Es kommt jeden Tag vor, dass jemand aus seinem Job entlassen wird, oder dem eine Kündigung ins Haus steht. Doch wie handelt man nun, wenn einem solches widerfährt? Wut, Hass oder stille Trauer sind zwar menschlich normal in solchen Situationen, allerdings sollte man auch einen klaren Kopf bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I (ALG I) behalten und daran auch denken, diese Beantragung rechtzeitig zum Amt zu tragen.

Entsprechende gesetzliche Regelungen weisen auf den Zeitpunkt und die Art der Meldung hin, welche bei einer Nichtbefolgung - immer eine Sperrfrist bzw. finanzielle Einbußen zur Folge haben könnten.

Achtung bei unbefristeten Verträgen:

Daher genau darauf achten, wann eine Arbeitslosigkeit droht oder eine schon besteht, denn alte Regelunge, wo noch die konkludente Beendigungen von Arbeitsverhältnissen angewendet werden, enden meist nur im finanziellen Aus von Betroffenen, sowie vor den Arbeitsgerichten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Sozialticker, sowie auch zum Arbeitslosengeld II - dem ALG II oder umgangssprachlich benannten Hartz IV.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Samstag, 31. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

CDU/CSU Null Toleranz für Kübelsaufen

Anlässlich der tragischen Vorfälle im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen, erklärt der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Ankündigung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, auf sogenannten “Flatrate-Partys” künftig verzichten zu wollen, ist sehr zu begrüßen. Auch die Wirtschaft muss ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden und dem Jugendschutz mehr Durchsetzungskraft verleihen.

Alkoholexzesse gerade bei Jugendfesten und in Diskotheken sind keine Seltenheit. Das Jugendschutzgesetz verbietet eindeutig die Abgabe branntweinhaltiger Getränke an Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist es laut Gaststättengesetz verboten, an 16 und 17-Jährige Bier und Wein zu verabreichen, wenn diese erkennbar betrunken sind. Wichtig ist, dass diese Regelungen vor Ort konsequent umgesetzt und Verstöße geahndet werden.

Angesichts der tragischen Vorfälle der letzten Wochen muss geprüft werden, ob die Regelung (§ 5 Abs. 1 JuSchG), nach der Jugendlichen ab 16 Jahren in Begleitung eines Volljährigen öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen, verschärft werden muss. Nicht in jedem Falle kann davon ausgegangen werden, dass die Begleitperson ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommt.

Quelle: Pressestelle CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Samstag, 31. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Die Rente mit 67 ist für alle, die gar keine Chance haben bis 67 zu arbeiten, eine verkappte Rentenkürzung. Daher lehnt der SoVD die Rente mit 67 ab.

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Im Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.

Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 hat der Bundesrat auch eine Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Bislang galt bei systematisch falsch berechneten Rentenbescheiden eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.

Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Sie werden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn es wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.

Der SoVD rät Rentnern und insbesondere Erwerbsminderungsrentnern, im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft.

Weitere Informationen unter sovd.de

Quelle: Pressestelle SoVD-Bundesverband

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