Dieser und ähnliche Sätze sind Favoriten zum “Unsatz des Jahres”!
Es kann doch nur als trauriges Resultat mangelhafter Aufklärung der Bundesregierung gewertet werden, dass Menschen in Deutschland immer noch einen Satz wie:
“Ich habe weniger, wie mit Hartz-IV!”,
von sich geben. Ist hier etwa die Aufklärung über ergänzendes ALG II vernachlässigt worden?
Fakt ist: Jeder Bundesbürger der erwerbstätig ist, kann nicht weniger Einkommen als Hartz IV Betroffene haben. Um dies zu verhindern, gilt unter anderem im SGB II der Paragraf § 30 “Freibeträge bei Erwerbstätigkeit“. Ist es Unwissenheit, dass die Bundesbürger immer noch nicht wissen, dass Hartz IV nichts mit Erwerbslosigkeit zu tun hat.
Dazu ein Auszug aus dem SGB II:
SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
Immer ist selbst erzieltes Einkommen + ergänzendes ALG II ( sofern erforderlich ) höher, IMMER! Nur wenn Arbeitnehmer nicht bereit sind, Ihre Rechte wahr zu nehmen, kann es sein, dass der erzielte Nettolohn niedriger ist. Dies verdankt man allerdings auch der Regierung, die schon seit langem einen flächendeckenden Mindestlohn einführen könnte, jedoch im Geplänkel der Eitelkeiten, dieses wichtige Ziel immer wieder aus den Augen verliert.
Der Arbeitnehmer, der trotz Kenntnis lieber weniger Einkommen haben will, als ergänzendes ALG II zu beantragen, sollten auch nicht bekunden, das sie ja “sooo” wenig verdienen. Genau die Leute sind es auch, die bei Ihrer “großen” Notdurft vergessen zu kontrollieren, ob Papier da ist.
Fassen wir zusammen:
- Mit einem flächendeckenden Mindestlohn, der über dem Einkommen von Hartz IV + Hinzuverdienst liegt, wären die Ausgaben für ergänzendes Hartz IV bei mehr als 1 Millionen Erwerbstätigen überflüssig.
- Wer seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, ergänzende Hartz IV Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollte sich nicht beschweren.
- Die Regierung muss bessere Aufklärungsarbeit leisten, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die von dieser Regelung immer noch nicht informiert wurden, über Ihre Rechte aufgeklärt werden.
- Erwerbslosigkeit ist kein Makel, sondern das Resultat verfehlter Arbeitsmarktpolitik.
- Der Druck auf Arbeitgeber, welche Dumpinglöhne entrichten, muss verstärkt werden, dass der Staat und damit die Allgemeinheit nicht dazu da ist, dies mit Steuermitteln auszugleichen. Arbeitnehmer müssen mit ihrem Lohn in der Lage sein, menschenwürdig und ohne staatliche Unterstützung übleben zu können.
- Ebenso müssen Fehlinformationen über zusätzliche Vergünstigungen, neben der Regelleistung + KDU, welche Hartz IV Empfänger beziehen, aufhören. Die Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes sind vorbei und ebenso die “üppigen” Zusatzleistungen.
- Organisationen, wie “die Tafel” und “Sozialkaufhäuser” sollten nicht als zusätzliche staatliche Einrichtungen betrachtet werden, sie sind nur das Resultat verfehlter Sozialpolitik.
Unzählige Internetforen und lokale Einrichtungen informieren Interessierte und Betroffene gerne über ihre Rechte und Pflichten. Falscher Charme dient nicht dem eigenen Wohl. Nutzen Sie ihre Rechte und fordern Sie beim nächsten Termin mit Ihrer Behörde eine umfassende Aufklärung Ihrer Rechte, denn dieses steht ihnen gesetzlich zu.
Anzeige
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:
- VG Bremen S8 V 1769/07 Zur Notwendigkeit eines Umzugs , 10% mehr Kdu
- BSG B 11 AL 15/ 01 R Beduerftigkeitspruefung - Einkommensanrech. jaehrlich gezahlte Zinsen
- Bundesverwaltungsgericht 5 C 35 / 97 Steuererstattung ist Einkommen in der Sozialhilfe
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Anlässlich der Vorstellung des zweiten Berichts des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:
Die Pflege in Deutschland kann nur verbessert werden, wenn Missstände klar benannt und diskutiert werden. Dabei dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Es wäre falsch, die Missstände zu pauschalieren und damit Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Alle Akteure, natürlich auch die Politik, sind gefragt, sich für eine hochwertige und menschenwürdige Pflege zu engagieren.
Es gibt auch sehr viele Beispiele für gute Pflege in Deutschland, geleistet von hervorragenden Pflegekräften. Gute wie schlechte Pflege hat Ursachen, sei es in der Personalausstattung, in den internen Organisationsstrukturen oder in der Orientierung an Qualitätsmaßstäben.
Unsere Devise lautet: Nutzerorientierung und Transparenz jetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher, also vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, müssen die Pflegequalität in Einrichtungen bewerten und vergleichen können. Transparenz sollte im Interesse aller liegen, auch der Einrichtungen selbst. Wer gute Pflege anbietet, braucht sich vor einer Öffnung und dem Dialog mit seinem Umfeld nicht zu scheuen. Und nur die Offenlegung von Mängeln wird helfen, sie zu beseitigen und von guten Beispielen zu lernen.
Wir müssen einen Qualitätswettbewerb in der Pflegebranche fördern. Daher werden Kontrollen auch zukünftig wichtig und notwendig sein. Dabei müssen die Ergebnisse von Pflege stärker in den Blick genommen werden. Auch die geplante Veröffentlichung von Prüfberichten ist ein Schritt in die richtige Richtung, sofern die Berichte nutzerfreundlich formuliert sind. Nicht zuletzt brauchen wir verbindliche Qualitätsleitlinien für die Pflege.
Auch die Bundesländer sind gefragt, denn mit der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für das Heimrecht auf sie übertragen. Damit tragen sie große Verantwortung für die Bewahrung von Qualitätsstandards und der Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen.
Beschluss “Pflege menschenwürdig gestalten” unter:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/148/148183.pdf
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher oberhalb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen. Der beklagte Südwestrundfunk forderte für die sieben Kabinenlautsprecher Rundfunkgebühren. Die bei dem Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte hingegen die Forderung des Beklagten als rechtmäßig.
Für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt würden. Um solche handele es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen des Sonnenstudios. Die Kunden könnten die Lautsprecher ein- und ausschaltet und damit selbst darüber entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17. August 2007, Aktenzeichen: 7 A 10471/07.OVG
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:
- BSG B 7/7a AL 10/06 R Hoher Kontostand kein Grund zur Verweigerung von Arbeitslosenhilfe
- LSG NRW L 20 B 71/07 SO Zur Durchsetzung des Nachrangs zivilrechtlicher Ansprueche Dritter
- SG Muenchen S 22 AS 658/06 Abfindung waehrend ALG 2 Bezuges ist Einkommen
- LSG NRW L 20 B 150/07 AS Verfassungsrechtl. Bedenken sind detaliert darzulegen
- LSG NRW L 20 B 130/07 AS Unterhaltsvorschuss ist nicht um die 30 Versp. zu bereinigen
- LSG NRW L 9 B 146/07 AS ER Darlehen zur Aufnahme des Studiums, § 23 SGB 2, § 73 SGBXII
- SG Lueneburg S 30 AS 1089/07 ER Keine Eilbeduerftigkeit im EA-Verf. bei Renovierungskost.
- SG Lueneburg S 30 AS 1039/07 ER Selbststaendigk. aufgeben, Fortbildungsmass. n. angetret.
- SG Lueneburg S 30 AS 968/07 ER Umgangsrecht führt nicht zu Anspruch auf gr. Wohnraum
- SG Lueneburg S 30 AS 958/07 ER Verwertung von Vermoegen, eheaehnlich
- SG Lueneburg S 30 AS 919/07 ER Keine Belehrung über die Rechtsfolgen einer Weigerung
- SG Lueneburg S 30 AS 898/07 ER Verwertung von Vermoegen- Hausgrundstueck, eheaehnlich
- SG Lueneburg S 30 AS 858/07 ER Gewichtige Indizien fuer d.Vorliegen einer eheaehnl. G.
- SG Lueneburg S 30 AS 779/07 ER Keine Leistungen fuer die Vergangenheit im EA-Verfahren
- SG Lueneburg S 30 AS 768/07 ER Umzug nicht angemessen auf Grund zu hoher Heizk. Schimmel
- SG Lueneburg S 30 AS 618/07 ER Kosten der Unterkunft bei WG , Garagenkosten
- Aktuelle Rechtsprechung zu SGB II/XII mit Zusammenstellung von Entscheidungen des BSG
- LSG NRW L 20 SO 3/07 Gewaehrung einer Weihnachtsbeihilfe
- LSG Hessen L 5 R 228/06 Abschläge auf Renten wegen vermind. Erwerbsfähiggkeit sind rechtens
- LSG Saarland L 10 AS 35/06 Einkommensteuererstattung, Einkommen, Erwerbstätigenfreibetrag
- SG Wuerzburg S 15 SO 92/06 Untaetigkeitsklage
- LSG Berlin L 5 B 573/07 AS PKH Renovierungsarbeiten, Umzugskosten
- LSG Berlin L 5 B 549/07 AS ER Kosten fuer auswaertige Unterbringung und Verpflegung
- LSG Berlin L 28 B 1053/07 AS ER Aufhebung der Vollziehung,Aufrechnung
- LSG Berlin L 26 B 436/07 AS PKH Aufhebung ALG 2,Vertrauensschutz nach § 45 SGBX
- LSG Berlin L 5 B 220/07 AS PKH Aufenthaltserlaubnis, Erwerbsfaehigkeit
- LSG Berlin L 4 B 321/07 AL ER Erteilung eines Bildungsgutscheins
- LSG Berlin L 5 AS 278/06 Betriebskostennachzahlung aus 2004 ist Einkommen, Aufrechnung
- LSG NSB L 8 AS 186/07 ER Verpflegung in stat. Einrichtung ist kein Einkommen
- LSG NSB L 8 AS 215/06 Zuschlag nach Paragraf 24 SGB 2
- LSG NSB L 8 AS 605/06 ER Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
- Saechisches LSG L 3 B 198/07 AS-ER eheaehnliche Gemeinschaft
- SG Potsdam S 19 AS 1485/07 ER kosten der Weiterbildung- Personenschuetzer
- SG Potsdam S 19 AS 1485/07 ER Uebernahme der Kosten fuer Weiterbildung
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat August erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Sommerpause auf dem Arbeitsmarkt, Winterschlaf in der Koalition. Union und SPD verpennen die Chancen der konjunkturellen Entwicklung. Für die Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Niedriglöhner hat auch die Kabinettsklausur in Meseberg keine Verbesserung ihrer Situation gebracht. Statt “Aufschwung und Teilhabe” gibt es für sie weiterhin “Armut und Ausgrenzung”.
Der großkoalitionäre Müßiggang in der Arbeitsmarktpolitik verstärkt die Probleme:
- Beispiel Kinderarmut: Langzeitarbeitslosigkeit und geringe Einkommen lassen die Kinderarmut steigen, aber Union und SPD verweigern strukturelle Schritte. Senkung der Lohnnebenkosten für kleine Einkommen, Maßnahmen gegen Lohndumping und Programme für Geringqualifizierte sind nicht in Sicht.
- Beispiel Fachkräftemangel: Die Bundesagentur meldet die Verschärfung der Lage, die Bundesregierung verspricht Besserung für das nächste Jahrzehnt. Statt knallharter Qualifizierung werden blumige Allianzen angekündigt.
- Beispiel Ausbildung: Prüfaufträge und alte Planziele, obwohl das Ausbildungsjahr vor der Tür steht, mehr als 160.000 junge Menschen unversorgt sind und schätzungsweise 300.000 Altbewerber aus den Vorjahren eine Chance brauchen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tacheles e.V.: Wer der Kinderarmut den Kampf ansagt, muss Sofortmaßnahmen zur Erstattung der Schulkosten einleiten und den Eckregelsatz erhöhen!
Auch denen, die Hartz IV durchgesetzt haben, fällt inzwischen auf, dass sie damit vor allem die Armut von Kindern vergrößert haben: Sie haben die Regelsätze von Schulkindern bis 14 Jahren auf das Niveau von Säuglingen gesenkt, den Heranwachsenden von 15 bis 18 Jahren den Wachstumsbedarf aberkannt und mit der Abschaffung der Schulbeihilfen die Bildungschancen der Kinder von Sozialleistungsbeziehenden massiv verschlechtert. Nach Berechnungen des Kinderschutzbundes müssen 2,6 Mio. Kinder unter 18 Jahren mit Hartz IV-Leistungen leben. Über 5 Mio. Minderjährige hätten der Organisation zufolge weniger als 250 Euro im Monat zum Leben.
Die Hartz IV-Parteien reden derzeit zwar viel über Kinderarmut, wollen aber die Regelsatzkürzungen für Kinder und Jugendliche über 7 Jahren nicht rückgängig machen. Stattdessen planen sie, den Kinderzuschlag auszubauen. Der Kinderzuschlag ist ein höheres Kindergeld, beschränkt auf Hartz IV-Familien, in denen die Eltern sich selbst unterhalten können, die aber für die Kinder zu wenig Einkommen haben. “Das ist reiner Etikettenschwindel”, sagt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, “denn der Kindergeldzuschlag soll gerade mal den Hartz IV-Bedarf der Kinder ersetzen.”
