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Leistungsempfänger von ALG II zum 1. Juli 2,- Euro mehr

Wie der Sozialticker bereits im März 2007 berichtet, erhalten Leistungsempfänger von ALG II zum 1. Juli 2,- Euro mehr.

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums in Berlin bestätigte, damit bereits den im März gefassten Beschluss, dass die von der Bundesregierung beschlossene Rentenerhöhung um 0,54 Prozent gesetzlich an das Arbeitslosengeld II gekoppelt sei, dadurch bekämen auch die ALG-II-Empfänger eine kleine Erhöhung.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Neuigkeiten zum Thema: Rechte und Pflichten

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenanfang:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Keine Rundfunkbefreiung für ALG-II und Zuschlag nach Paragraf 24 SGB II

Neues aus dem Bereich RechtKeine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II, so entschied das OVG Lüneburg 4 PA 101/07 vom 23.04.2007 . In dem vorliegenden Fall bezieht die Hartz IV Empfängerin monatlich 5 Euro an Zuschlag nach § 24 SGBII .

Damit entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entgegen dem Urteil des Verwaltungsgericht Berlin vom 28. März 2007, wie folgt:

1. Die Beschränkung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

2. Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II, die geringer als die monatlichen Rundfunkgebühren sind, können auch nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.

3. Ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV lässt sich mit der Zuzahlung für Medikamente nicht begründen.

. . . wenn der Gesetzgeber übersehen hätte, dass Zuschläge nach § 24 SGB II geringer als die monatlichen Rundfunkgebühren ausfallen können. Dafür bestehen jedoch keine genügenden Anhaltspunkte. Denn es ist offensichtlich, dass die Zuschläge, die nach § 24 Abs. 2 SGB II bemessen werden und sich nach § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Ende des Bezugs des Arbeitslosengeldes um 50 v. H. vermindern, geringer als die monatlichen Rundfunkgebühren ausfallen können. Folglich ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber Bezieher von Zuschlägen nach § 24 SGB II unabhängig von der Höhe der Zuschläge und damit auch Bezieher geringer Zuschläge bewusst von der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen und wirtschaftliche Auswirkungen . . . “billigend“ in Kauf genommen hat.

Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hartz IV - Slums auch bald in Deutschland?

Ein paar Quadratmeter Platz in einer Wellblechhütte, kein Klo und kein Strom - das ist der Alltag von Millionen Familien in Manila, Bombay, Lagos oder Dhaka. Wer noch weniger Geld hat, lebt in einem Zelt, wer ein bisschen Glück hat vielleicht in einem kleinen Steinhaus. “Eine tickende soziale Zeitbombe” nennt es der veröffentlichte Bericht der UN-Organisation Habitat über den Zustand der Städte die steigende Zahl von Slumbewohnern in Asien, Afrika und Lateinamerika. Die Städte der Schwellen- und Entwicklungsländer boomen - und mit den Wolkenkratzern wächst auch die Armut.

Doch wie sieht es in Deutschland aus?

Wer kennt nicht die vielen Ecken, wo sich die aus der Gesellschaft ausgestoßenen Menschen am Bier festhaltend - gegenseitige Unterstützung geben und sich wie Abfall behandelt fühlen. Sie treffen sich in Parkanlagen oder direkt beim Discounter um die Ecke. Viele vorbeigehende Passanten versuchen einen Bogen um das Grüppchen zu machen oder fühlt sich schon vom Anblick unwohl. Was dabei gedacht wird, sollte jeder im Eigentest beantworten. Einst in hoch dotierten Jobs tätig, dem Ergebnis einer falschen Arbeitspolitik unterlegen und als Opfer von Macht und Geldgier in den Ruin getrieben, treffen sie sich tagtäglich, um Perspektiven einer Zukunft zu finden, oder einfach nur unter sich zu sein.

Leider tendieren deren Aussichten gegen Null !

Gibt es denn schon “Slums” in Deutschland? Der Sozialticker behauptet - Ja ! Diese sind meist ungesehen und fernab der Realität, die der Bundesbürger zu sehen wünscht. Auch so genannte “Waldbewohner” sind schon in den Gebieten anzutreffen, wo ein gezielter Rückbau von Wohnanlagen ökonomisch betrieben wird. Gerade seit Einführung von Hartz IV, werden Menschen in Gebiete gepresst, wo eine städtische Versorgung mangelhaft bzw. gar nicht mehr denkbar ist. Abriss kommt vor Versorgung und ein bezahlbares Dach über dem Kopf fällt der Geldgier zum Opfer bzw. unterbindet jegliche Menschenwürde. Wie auch bei den Vorbildern aus den Großstädten der Welt bekannt, möchte man auch in Deutschland eine “Armutsfreie Zone” in den Städten erreichen und diese Menschen vom Stadtkern fern halten. Dort wird bereits der Grundstein einer Verslummung gelegt, welche nicht mehr aufhaltbar zu sein scheint und von der Politik gesteuert bzw. kontrolliert durchgesetzt wird. Eine “Vereinsamung” der Innenbereiche nimmt man gerne in Kauf … ja kaufen sollen alle kommen, nur wohnen - Nein Danke !!!

Wie unwürdig die Situation in den Elendsvierteln bereits ist, beschreibt ein UN-Bericht deutlich. Danach lebt inzwischen jeder sechste Erdbewohner ohne Infrastruktur, Zugang zu medizinischer Hilfe oder einer Schule. Die Hütten der Armen stehen auf den Restplätzen der Städte, unter Brücken, neben Bahngleisen, von Lärm und schlechter Luft umgeben. In Städten wie Bombay oder Delhi oder Metro Manila wohnt inzwischen mehr als jeder Zweite in einem Elendsviertel. In Deutschland sind diese Fakten ähnlich und auch gegeben. Man erinnere sich an die hier in Armut lebenden Kinder und deren Eltern, welche sich einst zum Wohle aller aufopferten und nun im täglichen Kampf um´s Überleben ringen.

Schon jetzt können viele Städte den Ansturm der Menschen nicht mehr verkraften bzw. finanzieren. Es gibt zu wenig bzw. keine Arbeit und zu wenig Wohnraum - welcher für “angemessen” erachtet und entsprechend “verteuert” wird - für alle, die nicht mehr in dieses System passen. Nach Schätzungen von UN-Habitat landen jedes Jahr 27 Millionen Menschen neu in den Slums der Großstädte. Zahlen aus Deutschland, liegen bereits jedem vor und sind sogar neben den Politikern auch den Gerichten bekannt geworden. Die monatliche Erfolgsstory ist in den Medien ja immer als Erfolg gefeiert worden und läßt den Politiker einen Aufschwung suggerieren.

Weiterhin verlangt man von den Ärmsten eine Kostensenkung ihrer Wohnlage, statt die Verursacher dieser Kosten gesetzlich zum Einhalt zu bewegen und dort einen Riegel vorzuschieben. Nur dazu ist keiner bereit.

Ergebnis: Es fehlt nur noch der entscheidende Funken, der die lodernde W…Glut zum unkontrollierbaren Flächenbrand entfachen lässt, wobei die heutigen Ignoranten es im Unverstand erdrücken möchten - den Armen, aber als einzige Wärmequelle bleibt, um die harten Winter zu überleben.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

1 Kommentar / Frage veroeffentlicht

Hartz IV - Kein Geld für Reisepass

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf finanziellen Zuschuß zum Reisepass. Die ausstellende Behörde kann den Bedürftigen zwar durch Ermäßigungen entgegenkommen, aber ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.

Dies entschied neben dem Sozialgericht Ulm, AZ: S 3 AS 834/06 nun auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg, AZ: L 7 AS 1256/07-NZB. Somit müssen die 59 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II Rechner

Bild: Sozialticker - ALG II Rechner

Dieser Arbeitslosengeldrechner (ALG II, Hartz IV) sagt Ihnen, wie hoch das Arbeitslosengeld II (ALG II) gemäß Hartz-IV ausfallen wird, das Sie voraussichtlich erhalten. Der Rechner prüft zudem, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Montag, 7. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Zulässige Zeitgrenze für Arbeitsgelegenheit (AGH) liegt bei 20 Wochenstunden

Das Ulmer Sozialgericht hat in seinem Urteil vom 24.04.07 Aktenzeichen: S 11 AS 1219/07 ER ein klares Zeichen zur Zeitgrenze von Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als EIN-EURO-Jobs, gesetzt. Auch was die Zusätzlich- und Gemeinnützigkeit betrifft, spricht das Gericht klare Worte.

Grundsätzlich hat der Leistungsträger sicherzustellen, dass die auszuübenden Tätigkeiten im Rahmen einer AGH ausschließlich zusätzlich und gemeinnützig sind; falls dies nicht der Fall sein sollte, wäre die Zuweisung der AGH bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.

Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Bei der Zeitgrenze von Arbeitsgelegenheiten, widerspricht das Gericht der landläufigen Praxis von 30 Wochenarbeitsstunden. Für diese Praxis sieht die Kammer keinen gesetzlichen Rahmen.

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Sonntag, 6. Mai 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

11 Kommentare / Fragen veroeffentlicht

 

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