Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat August erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Sommerpause auf dem Arbeitsmarkt, Winterschlaf in der Koalition. Union und SPD verpennen die Chancen der konjunkturellen Entwicklung. Für die Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Niedriglöhner hat auch die Kabinettsklausur in Meseberg keine Verbesserung ihrer Situation gebracht. Statt “Aufschwung und Teilhabe” gibt es für sie weiterhin “Armut und Ausgrenzung”.
Der großkoalitionäre Müßiggang in der Arbeitsmarktpolitik verstärkt die Probleme:
- Beispiel Kinderarmut: Langzeitarbeitslosigkeit und geringe Einkommen lassen die Kinderarmut steigen, aber Union und SPD verweigern strukturelle Schritte. Senkung der Lohnnebenkosten für kleine Einkommen, Maßnahmen gegen Lohndumping und Programme für Geringqualifizierte sind nicht in Sicht.
- Beispiel Fachkräftemangel: Die Bundesagentur meldet die Verschärfung der Lage, die Bundesregierung verspricht Besserung für das nächste Jahrzehnt. Statt knallharter Qualifizierung werden blumige Allianzen angekündigt.
- Beispiel Ausbildung: Prüfaufträge und alte Planziele, obwohl das Ausbildungsjahr vor der Tür steht, mehr als 160.000 junge Menschen unversorgt sind und schätzungsweise 300.000 Altbewerber aus den Vorjahren eine Chance brauchen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Tacheles e.V.: Wer der Kinderarmut den Kampf ansagt, muss Sofortmaßnahmen zur Erstattung der Schulkosten einleiten und den Eckregelsatz erhöhen!
Auch denen, die Hartz IV durchgesetzt haben, fällt inzwischen auf, dass sie damit vor allem die Armut von Kindern vergrößert haben: Sie haben die Regelsätze von Schulkindern bis 14 Jahren auf das Niveau von Säuglingen gesenkt, den Heranwachsenden von 15 bis 18 Jahren den Wachstumsbedarf aberkannt und mit der Abschaffung der Schulbeihilfen die Bildungschancen der Kinder von Sozialleistungsbeziehenden massiv verschlechtert. Nach Berechnungen des Kinderschutzbundes müssen 2,6 Mio. Kinder unter 18 Jahren mit Hartz IV-Leistungen leben. Über 5 Mio. Minderjährige hätten der Organisation zufolge weniger als 250 Euro im Monat zum Leben.
Die Hartz IV-Parteien reden derzeit zwar viel über Kinderarmut, wollen aber die Regelsatzkürzungen für Kinder und Jugendliche über 7 Jahren nicht rückgängig machen. Stattdessen planen sie, den Kinderzuschlag auszubauen. Der Kinderzuschlag ist ein höheres Kindergeld, beschränkt auf Hartz IV-Familien, in denen die Eltern sich selbst unterhalten können, die aber für die Kinder zu wenig Einkommen haben. “Das ist reiner Etikettenschwindel”, sagt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, “denn der Kindergeldzuschlag soll gerade mal den Hartz IV-Bedarf der Kinder ersetzen.”

Bund der Steuerzahler kritisiert Sondervermögen
Die heute vom Bundesfinanzministerium angekündigte Schaffung eines Sondervermögens zur Kita-Finanzierung lehnt der Bund der Steuerzahler ab. Die jetzt verabredete Mischfinanzierung verstößt eindeutig gegen die in der Föderalismuskommission I beschlossene Arbeitsteilung. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte sich der Bund aus diesem Politikfeld heraushalten. Der Ausbau der Kinderbetreuung muss von den Ländern gemäß der lokalen Notwendigkeiten finanziert werden. Die Länder sind gefordert, durch Haushaltsumschichtungen ihren Kommunen die nötigen Finanzmittel bereitzustellen.
Der Bund der Steuerzahler rügt zudem die Schaffung eines neuen Nebenhaushalts des Bundes. Der Bund hatte erst kürzlich das ERP-Sondervermögen aufgelöst, um für mehr Transparenz in der Haushaltspolitik zu sorgen. Jetzt ein neues Sondervermögen zu schaffen, gleicht einer “Rolle rückwärts” und führt zu mehr Kompetenz- und Finanzwirrwarr zwischen Bund und Ländern.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V
Eine Gemeinde kann Investitionsaufwendungen für Regenüberlaufbecken bei einem Mischwasserkanalsystem mit an das Land zu zahlenden Abgaben für Schmutzwasser verrechnen. Denn der durch Regenüberlaufbecken auch bei starken Regenfällen gewährleistete Zufluss von Schmutzwasser in die Kläranlage führe zu einer Entlastung der Gewässer von Schadstoffen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die klagende Verbandsgemeinde betreibt eine Kläranlage, der in einem Mischsystem Niederschlags- und Schmutzwasser zufließen. Für 1,75 Millionen Euro nahm sie zwei neue Regenüberlaufbecken in Betrieb. Ziel der Maßnahme war es, das Niederschlags- und Schmutzwasser bei starkem Regen nicht in die Gewässer abzuleiten, sondern kontrolliert der Kläranlage zuzuführen und dort zu reinigen. Die Verbandsgemeinde begehrte wegen der Investitionskosten die Ermäßigung der von ihr an das Land zu zahlenden Schmutzwasserabgabe um rund 285.000,00 ?. Das Land lehnte dies mit der Begründung ab, die Regenüberlaufbecken könnten nicht zur Verringerung der Schadstoffbelastung durch das Schmutzwasser führen. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Es bestehe ein Anspruch der Kommune, ihre Investitionen für die Regenüberlaufbecken nicht nur mit der Niederschlagswasser-, sondern auch mit der Schmutzwasserabgabe zu verrechnen. In einem Mischwasserkanalsystem werde Regen- und Schmutzwasser gemeinsam dem Klärwerk zugeführt. In ein Regenüberlaufbecken gelange nicht nur Niederschlags-, sondern auch Schmutzwasser. Durch die bei starkem Regen mögliche Zwischenspeicherung der Wassermengen in den Regenüberlaufbecken werde das Mischwasser kontrolliert der Kläranlage zugeleitet. Dadurch werde auch mehr Schmutzwasser in der Kläranlage gereinigt. Dies entspreche dem Ziel der Ermäßigung der Schmutzwasserabgabe, Anreize für die Errichtung von Abwasseranlagen zur Verringerung der Abwasserschädlichkeit zu schaffen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17. August 2007, Aktenzeichen: 7 A 10366/07.OVG
In den Medien boomt das Interesse an Menschen, die Deutschland den Rücken kehren. Ist dieser Trend des Auswanderns aber ein Segen oder Fluch? Bis zu 160.000 Auswanderer im letzten Jahr, die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden, weil viele sich nicht abmelden und weil viele ins Ausland gehen, ohne die Absicht “auszuwandern”, dann aber doch letztlich auf lange Zeit oder sogar auf Dauer bleiben, haben Deutschland schon verlassen. Die Prognose lautet von Fachkreisen, das der Gipfel noch lange nicht erreicht ist.
Von Fachkräftemangel ist die Rede, dabei ist bekannt, das gerade deutsche Fachkräfte ins Ausland abwandern. Reagiert die Regierung auf diesen Trend? Dazu kann man nur sagen, NEIN, denn diese glaubt immer noch das Deutschland ein Einwanderungsland ist.
Mit der Einführung von Hartz IV hat sich die Situation vielerorts sogar verschärft. Ältere Fachkräfte, die sich vom Arbeitsmarkt und der Politik im Stich gelassen fühlen, wandern aus. Junge Fachkräfte fliehen, weil das Lohngefälle in den letzten Jahren immer weiter zugenommen hat.
Während im Ausland die Löhne sich besser an der Preisentwicklung orientiert haben und auch die Regierungen verstanden haben, das nur durch ein erhöhtes Realnettolohnvolumen, das Konsumverhalten angeregt werden kann, ist dies in Deutschland verschlafen worden.
Dieser Trend des Auswanderns wird nun durch die Medien verbreitet. Ein Trend der den Nachbarn zeigt, dass das Verlangen der Bürger das Land zu verlassen von so großem Interesse ist, das sich damit ganze Abendprogramme füllen lassen.
Die Devise für viele Bürger lautet … Deutschland und tschüsssssssss!
Anlässlich des erneuten Gammelfleischskandals, der mangelhaften Produktsicherheit und der Ergebnisse der Untersuchung des Umweltbundesamtes über die Belastung von Kindern mit Pestizidrückständen, erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Wie zu erwarten, nutzen “schwarzen Schafe” Lücken des Verbraucherschutzes der Bundesregierung und die mangelhafte Seehofersche Koordination der Kontrollmaßnahmen.
Der neueste Gammelfleischskandal, die mangelhafte Produktsicherheit von Spielwaren und anderen Gütern sowie die besorgniserregende Belastungssituation von Kindern durch Pestizide und giftige Stoffe zeigen erneut, dass die Kontrollmechanismen von Bund und Ländern die Verbraucher nur unzureichend schützen. Die Missstände haben gefährliche Folgen für Menschen und insbesondere für Kinder.
Die Bundesregierung hätte mit der Föderalismusreform die Chance zu einer überfälligen Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gehabt und diese vertan. Ebenso hätte Seehofer beim Verbraucherinformationsgesetz für Transparenz und Offenlegung von Missständen sorgen müssen.
Wir fordern ein bundesweites und koordiniertes Kontrollprogramm, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, bundesweit einheitliche Qualität der Kontrollmaßnahmen und eine deutlich bessere Personenausstattung bei den zuständigen Landesbehörden sowie beim Zoll. Wir verlangen außerdem eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes, das die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt “schwarze Scharfe” zu erkennen und danach zu handeln.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zu den bekanntgewordenen Antwortschreiben des Bundesinnenministeriums an Bundesjustizministerin und SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit:
Das Bundesinnenministerium hat jüngst auf die Bedenken der SPD-Fraktion und des Bundesjustizministeriums zur Online-Durchsuchung geantwortet. Wer gehofft hatte, dass Bundesinnenminister Schäuble beim staatlichen Hacken irgendeine Zurückhaltung an den Tag legt, der wird von diesen Antworten enttäuscht:
Nicht mehr nur der Computer auf dem Schreibtisch soll Ziel des Bundestrojaners werden, es werden nun auch Handhelds, Blackberries, Handys und Faxgeräte erfasst. Mit dieser uferlosen Definition könnte man auch einen elektronischen Kühlschrank durchsuchen. Kaum ein Gerät bleibt Schäubles Datengier entzogen.
Mit der “Online-Durchsicht” will das BKA Zugang zu allem, was auf einem Gerät gespeichert ist, bekommen. Mit der “Online-Überwachung” wird dann der Große Lauschangriff online verwirklicht. Die enorme Tiefe dieser Eingriffe in die Grundrechte lässt Dr. Schäuble mit einem Achselzucken und juristischen Textbausteinen beantworten.
Ungeklärt bleibt, warum es diese neue Attacke auf die Privatsphäre braucht. Auf über vierzig Seiten Stellungnahmen findet sich kein Wort darüber, warum so ein dringender Bedarf nach diesen neuen Instrumenten besteht. Und die Frage, ob damit beweisfeste Daten erhoben werden können, kann das Bundesinnenministerium auch nicht befriedigend beantworten.
Die Antworten zeigen einmal mehr: Schäuble verfährt nach der Methode “Viel hilft viel” und will alles umsetzen, was technisch geht. Grundrechtsschutz ist für ihn ein Nachgedanke und bei Bedarf ändert er eben die Verfassung. Mit diesen Plänen und diesem Denken darf Schäuble sich nicht durchsetzen.
Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen