Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion fordert, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 mindestens auf 3,5 Prozent zu senken. Dies sei aufgrund des zu erwartenden Überschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) von bis zu 5,5 Milliarden Euro dringend geboten, heißt es in einem Antrag (16/6434). Auch in den Folgejahren sollten Haushaltsüberschüsse der BA für Beitragssenkungen eingesetzt werden. Die Bundesregierung plant eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent im Jahr 2008. Die Liberalen kritisieren in dem Antrag zugleich, dass die Arbeitslosenversicherung im Haushaltsentwurf für 2008 verstärkt zur Finanzierung von Bundesaufgaben in Anspruch genommen werde. Danach solle die BA einen Eingliederungsbeitrag von 5 Milliarden Euro für die Kosten der Arbeitsmarktpolitik und Verwaltung an den Bundeshaushalt zahlen. “Hierbei handelt es sich um eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln”, betont die Fraktion. Sie verlangt, “keine neuen versicherungsfremden Leistungen einzuführen, die aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen”. Außerdem müssten effizientere Strukturen in der Arbeitsverwaltung geschaffen werden, durch die weitere Senkungen der Lohnnebenkosten erreicht werden könnten.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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Anlässlich des UN-Klimagipfels in New York erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
In Deutschland ist etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen auf den Ernährungssektor zurückzuführen. Etwa die Hälfte der ernährungsbedingten Emissionen stammt aus der Landwirtschaft und davon der Hauptanteil aus der Produktion tierischer Produkte. Mit einem deutlich geringeren Fleischkonsum ließe sich der Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 100 Millionen Tonnen im Jahr vermindern. Eine Umstellung des konventionellen auf ökologischen Landbau hätte die Einsparung der Hälfte an landwirtschaftsbedingten Treibhausgasen zur Folge. Stattdessen kürzt die schwarz-rote Bundesregierung drastisch die Mittel für die Biobauern.
Eine zukunftsweisende Agrar- und Ernährungspolitik darf diese Zusammenhänge von Ernährung und Klima nicht länger ignorieren. Die Politik ist im Sinne des Klimaschutzes gefordert, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Ernährungswirtschaft zu schaffen.
Wir fordern:
- Die im November beginnenden Agrarreformen müssen die Fördermittel der ersten und zweiten Säule mit klimafördernden Maßnahmen verbinden,
- in den aktuellen Haushaltsberatungen des Bundes und in den Ländern dafür zu sorgen, dass die finanziellen Bedingungen für den Ökolandbau, insbesondere die Umstellungsförderung erheblich verbessert, statt weiter verschlechtert werden,
- regionale, saisonale und gering verarbeitete Lebensmittel zu unterstützen und auf umweltverträgliche Verpackungen hinzuwirken,
- die Verbraucheraufklärung zu stärken.
Mit Nachdruck sind dabei Initiativen, wie die des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) zu unterstützen. Der BNN wird morgen das neue Label “Stop-Climate-Change” vorstellen, das ökologischen Landbau und klimafreundliche Produktion verbindet. Ein Label für klimafreundliche Produkte am Markt zu etablieren ist der richtige Weg in die richtige Richtung.
Wir brauchen eine neue Ernährungspolitik, die das Klima schützt und die Verbraucherinnen und Verbraucher aufklärt.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ein Polizeibeamter, der u. a. Privatfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Behördenrabatten erwirbt sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstößt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Polizeibeamte war bei einem rheinland-pfälzischen Polizeipräsidium u.a. für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen zuständig. Unter Inanspruchnahme erheblicher Behördenrabatte erwarb er zur privaten Nutzung zwei Pkws, Motorradkleidung, Autoreifen, ein Laptop sowie ISDN-Anlagen. Die Bestellungen erfolgten jeweils auf Rechnungen des Polizeipräsidiums, die der Beamte - teilweise mit zeitlicher Verzögerung - beglich. Außerdem nutzte er unerlaubt eine dienstliche Digitalkamera und fälschte für seine Steuererklärungen die Unterschrift eines ihm unterstellten Beamten auf einer Aufstellung über Werbungskosten. Auf Antrag des Dienstherrn entfernte das Oberverwaltungsgericht den Polizeibeamten aus dem Dienst.
Der Beamte, dessen Aufgabe es gewesen sei, Unkorrektheiten bei Beschaffungsvorgängen zu verhindern, habe unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten in ganz erheblichem Maß gegen seine Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstoßen. Außerdem habe er durch die Urkundenfälschung seine Vorgesetztenstellung missbraucht. Sein Verhalten stelle ein Versagen im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten dar. Wegen der Vielzahl der Pflichtverletzungen und des planmäßigen Vorgehens könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, der Beamten werde in Zukunft seinen Dienstpflichten beanstandungsfrei nachkommen. Deshalb sei er im Polizeidienst untragbar.
Urteil vom 10. September 2007, Aktenzeichen: 3 A 10390/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Zur Entscheidung des Bundesrates zur Anreizregulierung erklärt Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin:
Die Entscheidung, die Ziele der Anreizregulierung nicht zu verwässern, ist richtig. Der jetzt beschlossene ausgewogene Kompromiss setzt die richtigen Anreize, um mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu ermöglichen. Der Druck, den die grüne Bundestagsfraktion ausgeübt hat, hat sich gelohnt.
Wir begrüßen, dass sich die Befürworter einer Drittelung der Effizienzziele im Bundesrat nicht durchsetzen konnten. Diese hätte die Anreizregulierung ad absurdum geführt.
Wirtschaftsminister Glos ist jetzt gefordert, die Verordnung konsequent umzusetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu sorgen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Land Rheinland-Pfalz ist befugt, den Namen eines Beamten und seine dienstliche E-Mail-Adresse im Internet-Auftritt der Beschäftigungsbehörde zu veröffentlichen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist Oberbibliotheksrat in einer Landesbibliothek und nach der Aufgabenbeschreibung seines Dienstpostens für die Beratung der Benutzer bei der Literatursuche, die Durchführung fachbezogener Benutzerschulungen sowie die Beantwortung fachbezogener Fragen zuständig. Im Internet-Auftritt der Bibliothek werden sein Name und seine dienstliche E-Mail-Adresse, die seinen Namen enthält, angegeben. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung dürfe sich der Dienstherr für einen “personalisierten” Behördenauftritt im Internet entscheiden. Deshalb könne er Namen, Funktion und dienstliche Erreichbarkeit jedenfalls solcher Beamter, die - wie der Kläger - mit Außenkontakten betraut seien, auch ohne deren Einverständnis bekannt geben. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn - anders als vorliegend - einer Übermittlung Sicherheitsbedenken entgegenstünden.
Urteil vom 10. September 2007, Aktenzeichen: 2 A 10413/07.OVG
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle
Anlässlich der im Bundesrat diskutierten Verschärfungsvorschläge zum Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung gegen junge Straftäter erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher:
Zum Glück gab es vorerst keine Mehrheit im Bundesrat für die Verschärfungsvorschläge zur Sicherungsverwahrung. Den unionsregierten Bundesländern – allen voran Bayern –ging der Regierungsentwurf nicht weit genug. Zur Debatte standen Änderungsanträge wie: Sicherungsverwahrung schon bei Jugendstrafe von 5 Jahren, Ausweitung des Deliktskatalogs, Streichung der besonderen Regelungen bei Heranwachsenden.
Dabei sind die Vorschläge der Bundesregierung zur Ausweitung der Sicherungsverwahrung auf junge Straftäter kritikwürdig genug. Bei diesen Straftätern muss – zu Recht – neben der Sühne für das begangene Unrecht die Erziehung und soziale Reintegration im Mittelpunkt des Vollzuges stehen. Kann vor Ende des Vollzuges jedoch noch Sicherungsverwahrung erwogen werden, sinkt der Druck auf Staatsanwaltschaft, Gerichte und Strafvollzug, sich zuvor mit aller Kraft für die Resozialisierung der jungen Menschen einzusetzen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Mit Urteil vom 20.06.2007 - S 1 AS 156/06 hat das Sozialgericht Speyer bekannt gegeben, das die Arbeitsargentur ( Arge SGBII ) verpflichtet ist, die Kosten für Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft für einen Leistungsempfänger nach dem SGB II zu übernehmen.
Nach Ansicht des Sozialgerichts Speyer kommt so eine Übernahme nur denn in Betracht, wenn die Durchführung der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag verankert sind.
Das Gericht weißt noch darauf hin, dass für ALGII Empfänger bezüglich der Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen ein erhöhtes Risiko besteht , weil für einen längeren Zeitraum die Unterkunft des Hilfebedürftigen nicht renoviert werden könnte und somit gegebenfalls Leistungen nach § 23 SGBII zu erbringen sein, allerdings nur darlehensweise.
SG Speyer S 1 AS 156/06 vom 20.06.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit