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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Rentenerhöhung muss Preissteigerungen ausgleichen

Bild: Volkssolidarität Bundesverband e. V.“Die vorgesehene Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent ist zu wenig. Notwendig ist ein deutliches Plus, um wenigstens die Preissteigerungsrate auszugleichen.” Das erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, zu den Meldungen über die geplante Rentenerhöhung in diesem Jahr.

“Es kann nicht so weitergehen, dass die Rentner immer nur zur Kasse gebeten werden”, betonte der Verbandspräsident mit Hinweis auf Fakten wie Mehrwertsteuererhöhung, Preiserhöhungen für Lebensmittel, Energie, Wohnen und andere. “Sie erhalten keine Entlastungen - im Unterschied zu den Beschäftigten, deren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgesenkt wurden. Damit sind die Rentner die einzige Gruppe in der Bevölkerung, die komplett vom wirtschaftlichen Aufschwung abgehängt wird.” Die Forderung nach einer lohnorientierten Rentenanpassung mit Inflationsschutz sei daher vernünftig und verdiene Unterstützung.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 14. März 2008 um 19:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Abschied von der Plastiktüte

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenAnlässlich der Diskussion um ein Verbot von Plastiktüten erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin:

Die Plastiktüte ist ein klassisches Symbol der Wegwerfgesellschaft. Sie ist typisch für einen Lebensstil, der sich um Umwelt und Zukunft nicht schert. Mit Plastiktüten wird nicht nur die Ressource Erdöl vergeudet, sondern auch die Landschaft verschandelt und Gewässer belastet.

In Frankreich, Großbritannien, Australien, China und vielen anderen Ländern wird derzeit mit staatlichen Maßnahmen gegen die Plastiktütenflut vorgegangen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung ihre Schlafmützigkeit in der Ressourcenpolitik beendet und diese internationalen Impulse aufgreift.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. März 2008 um 15:59 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Berufung einer mittellosen Ehefrau gegen die Verurteilung zur Zahlung aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung erfolgreich

Bild: © M.Kinder für SozialtickerEine für das Darlehen einer Aktiengesellschaft aufgrund Bürgschaftsvertrags mithaftende, mittellose Ehefrau kann sich auch dann auf die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages berufen, wenn sie zwar Mitglied des Verwaltungsrates der AG, selbst aber nicht Aktionärin der AG ist.

Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz jetzt entschieden. Der Entscheidung liegt die Klage einer Leasinggesellschaft zugrunde, die nach der Kündigung von Betriebsmitteldarlehen für eine Aktiengesellschaft neben einem mit 50 Prozent beteiligten Aktionär auch dessen für die Darlehensrückzahlung bürgende mittellose Ehefrau in Anspruch nimmt. Die Ehefrau hatte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ihren vormals 20%igen Aktienanteil bereits an Dritte veräußert, war aber noch Mitglied des Verwaltungsrates der Aktiengesellschaft. Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Ehefrau und ihren Ehemann zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 27.10.2006 - 2 O 121/06). Die Berufung der Ehefrau hatte Erfolg.

Aufgrund der Mittellosigkeit der Ehefrau sei, so der 6. Zivilsenat, davon auszugehen, dass sie bei der Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung im Sinne des § 138 BGB krass überfordert gewesen sei. Der Bürgschaftsvertrag sei deshalb sittenwidrig. Es bestehe die tatsächliche Vermutung, dass sich die Ehefrau bei der Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung allein von der emotionalen Verbundenheit zu ihrem Ehemann habe leiten lassen und die klagende Gesellschaft dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt habe. Für Letzteres sei bereits ausreichend, dass sie davon abgesehen habe, sich über die maßgeblichen finanziellen Umstände der Ehefrau zu informieren.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 14. März 2008 um 15:36 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Durchschnittsverdiener haben sinkende Jahresnettoeinkommen

Berlin: (hib/VOM) Seit 2005 hat das Jahresnettoeinkommen sowohl bei ledigen als auch bei verheirateten Durchschnittsverdienern abgenommen. Diese Abwärtstendenz hat sich zuletzt noch verstärkt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8346) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8104) mit. Von 1999 bis 2001 sei das Einkommen eines ledigen Durchschnittsverdieners jährlich gewachsen, während es bei verheirateten Arbeitnehmern deutlich zurückgegangen sei. In der wirtschaftlichen Schwächephase 2002/2003 hätten vor allem ledige Durchschnittsverdiener deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Aber auch das Einkommen des verheirateten Durchschnittsverdieners sei 2002 kaum gestiegen und 2003 deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer unter 50 Jahren mit einem Durchschnittslohn von brutto 27.161 Euro im Jahr 2007 14,1 Prozent Lohnsteuer und 0,8 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt. Dem Gesamtsteueranteil von 14,9 Prozent habe im Jahr 1990 bei einem durchschnittlichen Arbeitslohn 21.479 Euro ein Steuerabzug von 16,8 Prozent gegenübergestanden.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. März 2008 um 15:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Fünf Jahre neoliberaler Agenda-Holzweg

“Fünf Jahre Agenda 2010 bedeuten fünf Jahre neoliberaler Holzweg, Zerstörung des sozialen Friedens und des Vertrauens der Bevölkerung in die Politik” erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Oskar Lafontaine, anlässlich des fünften Jahrestags von Gerhard Schröders Agenda 2010-Rede am morgigen Freitag. „Die Agenda 2010 ist der größte Einschnitt in der Geschichte des deutschen Sozialstaats“, urteilt Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.

Gysi weiter: „Mit der Agenda 2010 wurde der neoliberale Irrglaube, dass Abbau von Sozialleistungen und Entlastung der Unternehmen zu mehr Arbeitsplätzen führen, von SPD und Grünen unter dem Beifall der CDU/CSU und FDP in die Tat umgesetzt. Das Bündnis mit den Gewerkschaften wurde aufgekündigt, Konzerne und Bestverdienende wurden entlastet, der Staat um seine fiskalische Handlungsfähigkeit gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Gesundheitsbereich mit hohen Zuzahlungen und der Praxisgebühr belastet, die Axt an die gesetzliche Rente gelegt. Durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Einführung von Hartz IV wurden Hunderttausende in Armut und soziale Ausgrenzung getrieben. Die drastische Verkürzung des Arbeitslosengeldes und die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien haben die Beschäftigten erpressbar gemacht und Lohndumping Vorschub geleistet. Während in Großbritannien diese Entwicklung von den Konservativen mit Frau Thatcher an der Spitze durchgesetzt wurde, waren es in Deutschland die SPD und Grünen unter Führung von Schröder. Das führte nicht nur zu dramatischen Wahlverlusten für die SPD, sondern auch zu faktisch zwei Parteien in der SPD.“

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. März 2008 um 12:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Strafbarkeit des Geschwisterinzests verfassungsgemäß

Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung “unterlegenen” Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren.

Damit war die Verfassungsbeschwerde des wegen Beischlafs zwischen Verwandten gemäß § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilten Beschwerdeführers ohne Erfolg.

Quelle, Beschluss und vollständige Meldung: Bundesverfassungsgericht

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 14. März 2008 um 11:47 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

HBF: Rette seine Kinder, wer kann!

- Politische Realitätsverweigerung treibt Eltern in die Flucht aus dem staatlichen Bildungssystem

Die Bildungsdebatte konzentriert sich derzeit auf Wege zur Schadensbegrenzung beim “Turbogymnasium” - selbst wenn die kinderlose Bundesbildungsministerin und Vorreiterin dieser Neuerung, Annette Schavan, - sicher mit Blick auf ihre eigenen Erfahrungen - eigentlich keinen Änderungsbedarf erkennen kann. Schließlich gelte es, “internationalen Standards gerecht” zu werden, was eben auch Korrekturen des bisherigen Freizeitverhaltens von Schülern mit sich bringe. Ganz grundsätzlich leide das deutsche Bildungswesen an einer Vertrauens-, aber nicht an einer Qualitätskrise.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. März 2008 um 11:30 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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