Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen Kompromiss zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern geeinigt. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:
“Es sei ein Kompromiss, der für die Union und die SPD tragbar sei, heißt es. Das mag sein. Aber es ist ein Kompromiss gegen die Bürgerinnen und Bürger, gegen ihre Grund- und Freiheitsrechte.
Die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern ist ein weiterer Baustein auf dem Weg vom demokratisch verfassten Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat, andere sprechen auch vom Überwachungsstaat.”
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
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Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drückt beim Thema Mindestlohn aufs Tempo. Die Abgeordneten haben jetzt die beiden Referentenentwürfe des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes und zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes als eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Sie sollen in der kommenden Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Entwurf zum Entsendegesetz (16/8758) nimmt unter anderem Regelungen für den Fall konkurrierender Tarifabschlüsse auf. Für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages sollen danach künftig auch die Bedeutung des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und der Organisationsgrad der tarifschließenden Gewerkschaft berücksichtigt werden. Ferner müsse geprüft werden, ob das fiskalische Interesse, dass in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer für ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen auskommen, eingehalten wird. “Die Ausdehnung von Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Verdrängung niedriger dotierter Tarifverträge ist verfassungsrechtlich zulässig”, wird in der Begründung der Gesetzesänderung hervorgehoben.

“Bundespräsident Horst Köhler hat die Bundesregierung zur Auflage einer neuen Reformagenda 2020 aufgefordert”
Gegenüber der Zeitschrift “Super Illu” sagte Köhler:
“Die Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder hätten auch Härten ausgelöst, aber sie haben wirksam zum Abbau der Arbeitslosigkeit beigetragen. Gerade angesichts der weltweiten Konjunkturrisiken sei der Abbau der Arbeitslosigkeit wichtig.”
Nun wissen wir ja alle, dass das Schloss Bellevue zum Hochsicherheitstrakt ausgebaut - viele Informationen am Tor vorbei rattern lassen und dem Präsidenten in der morgendlichen Post verborgen bleiben dürften. Doch wenn man sich tatsächlich mit der Zahl der Arbeitslosen mal beschäftigen würde, dann kommt man unweigerlich nicht an der Tatsache vorbei, dass der suggerierte Aufschwung getürkt und die Arbeitslosenzahlen nicht so Recht stimmen können.
Die Investitionen von heute seien die Arbeitsplätze und der Wohlstand von morgen, sagte Köhler weiter.
Wohlstand, Arbeitsplätze … Investitionen … hmm - das es so ruhig im Schloss Bellevue in der Nacht ist, hatten wir zwar schon erahnt, aber das man dort doch so toll träumen kann ist uns auch neu gewesen. Und dieser Optimismus kennt keine Grenzen, denn er schwappt schon bis zum Wirtschaftsministerium übern Zaun und endet dabei in dem realitätsfernen Gemächern eines Ministers, welcher flugs erklärt hatte, im kommenden Jahrzehnt könne eine Vollbeschäftigung erreicht werden. Den morgigen Wohlstand weitergeben, möchte man jedoch nicht so gerne, denn vom flächendeckenden Mindestlohn - wie schon überall gefordert - ist man weniger begeistert.
Es klingt alles wie im Märchen, daher … und wenn sie wiedergewählt werden, erzählen sie uns dieses auch noch morgen.
Anlässlich der von den Ministerpräsidenten Peter Müller und Jürgen Rüttgers geforderten Bundeszuschüsse für kostenfreie Schulessen erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Dass Kinder immer häufiger mit knurrendem Magen in die Schule gehen, zeigt wie dramatisch sich Kinderarmut in Deutschland zuspitzt. Kostenfreie oder bezuschusste Schulessen in Ganztagsschulen sind als alleinige Maßnahme nicht geeignet, die materielle Unterversorgung von armen Kindern zu lindern. Diese zeigt sich in allen Lebensbereichen. Denn die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche reichen weder für eine gesunde Ernährung, noch sind sie geeignet im Wachstum befindliche Kinder mit Kleidung auszustatten. Ganz zu schweigen von den besonderen Aufwendungen für Schulmaterial, die Busfahrkarte oder den Besuch einer Bibliothek. Um die materielle Armut von Hartz IV-Kindern zu beseitigen, müssen endlich die Kinderregelleistungen auf ein bedarfssicherndes Niveau angehoben werden.

Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet. Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage1:
Eine Kunde erhält während des laufenden Alg II - Bezuges von seinen Eltern einen PKW im Wert von 5.000.- € geschenkt.Handelt es sich um Einkommen i.S.d. § 11 SGB II, weil sich die geldwerten Mittel des Kunden vermehren oder ist der PKW wie Vermögen nach § 12 SGB II zu behandeln?
- Frage2:
Wer trägt die Kosten für Lehrmittel bei Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. bei der berufsbezogenen Sprachförderung aus ESF-Mitteln (ca. 50 € - 80 €)?

Anlässlich der Vorstellung des Weltagrarberichtes (IAASTD) der UNESCO erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:
Weltweit ist die Landwirtschaft durch Wasserknappheit, Erosion, Dürre, schwindende Artenvielfalt und Rückstände der Agrarchemie bedroht, mehr als eine Milliarde Menschen hungern, Nahrungsmittel werden immer teurer und knapper.
Der Weltagrarbericht zeigt auf, dass vor allem die Kleinbauern und die Menschen in den ländlichen Regionen von der zunehmenden Handelsliberalisierung besonders negativ betroffen sind und die umweltgerechte Landwirtschaft mehr und mehr zerstört wird.
Für die Zukunftssicherung setzen die Wissenschaftler und Regierungsvertreter in dem IAASTD-Bericht eine klare Priorität auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und eine ressourcenschonende Ökologisierung der Landwirtschaft – gegen die von der Agroindustrie vorangetriebenen Visionen einer chemischen und gentechnischen Intensivierung, auf deren Risiken der Bericht deutlich hinweist.

Der 1956 geborene Kläger begehrt Alg II. Er war zunächst abhängig beschäftigt; dann aber seit 1984 etwa 20 Jahre selbständig tätig. Im Dezember 2004 beantragte er Alg II. Als Einkommen hat er eine private Rente in Höhe von 439 €. Als Vermögen verfügt er über eine 1986 abgeschlossene Lebensversicherung, die im Zeitpunkt der Beantragung von Alg II einen Rückkaufswert von 62.895 € auswies, der um ein dem Kläger ausgezahltes Darlehen in Höhe von 20.000 € zu reduzieren war.
Der Antrag auf Alg II wurde im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Lebensversicherung im Dezember 2004 abgelehnt, ein erneuter Antrag im März 2006. In der Folgezeit hat der Kläger eine weitere Verwertung vorgenommen; der Rückkaufswert wird zum 1.11.2006 mit 46.629 €, belastet mit einem Darlehen in Höhe von 21.000 €, angegeben. Ein Verwertungsausschluss vor Eintritt des Ruhestandes wurde nicht vereinbart.
Der Kläger verfügt in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Anwartschaft in Höhe von 88,23 €. Mit seiner Klage macht er vor allem geltend, bei ihm stelle die Pflicht, den Restwert seiner Lebensversicherung zu verwerten, eine besondere Härte dar, weil er wegen seiner langjährigen Selbständigkeit nur über eine unzureichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfüge.
